Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 8, S. 8391.) 
  
  
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
  
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Zun. —, Abn. —F 74 037 869 809 462201 
  
Kmerun. 
Abwanderung Eingeborener aus Südost-Ramerun! 
Eine kürzlich durch belgische Blätter verbreitete 
Nachricht über die Abwanderung von zehn- 
tausend Njem-Leuten aus Südost-Kamerun 
nach dem Congo françgais ist — wie alle Mel- 
dungen, die bisher über die Zustände in den 
deutschen Kolonien auf dem Kongowege nach 
Europa gelangt sind — stark tendenziös gefärbt. 
Schon vor längerer Zeit sind dem Gouverneur 
von Kamerun Klagen über Abwanderungen von 
Njems zu Ohren gekommen. Als Grund für diese 
Erscheinung wurden Übergriffe farbiger Soldaten, 
Bedrückung durch Händler, sowie starke Heran- 
ziehung zu öffentlichen Arbeiten angegeben. Das 
Gouvernement hatte damals mit der Untersuchung 
dieser Klagen neben anderen Beamten den Haupt- 
mann Dominik beauftragt. Dieser berichtet nun- 
mehr über seine Reise nach dem Lomiebezirke 
u. a. folgendes: 
„Die Njems find faul und indolent, was in 
ihrer gänzlichen Bedürfnislosigkeit und in der 
Möglichkeit begründet ist, jederzeit in den reichen 
Urwaldbeständen Gummi zu schneiden, um sich aus 
dem Erlös alles Wünschenswerte zu beschaffen. 
Da die Eingeborenen auf den Ertrag ihrer Ernten 
nicht angewiesen find, so pflanzen sie in ihrer 
angeborenen Trägheit natürlich nur so viel, als sie 
zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt nötig haben. 
Die Landesgrenze zwischen Kamerun und dem 
Congo frangais geht mitten durch das Njem-Gebiet 
hindurch und es ist nicht zu verwundern, wenn 
die an sich wenig seßhaften und durch keinerlei 
wirtschaftliche Werte festgehaltenen oder mit Besitz- 
ballast beschwerten Leute bei der geringsten In- 
anspruchnahme ihre Wohnsitze dahin verlegen, 
wo man sie in Ruhe läßt. 
Daß auch Ausschreitungen von Soldaten den 
UÜbertritt jener Niem-Stämme mitveranlaßt haben 
sollen, wird schwer zu beweisen, aber auch schwer 
zu widerlegen sein. Sicherer ist jedenfalls, daß 
gewisse Händler nicht ohne Mitschuld an der Ab- 
wanderung der Njems gewesen sind. Es ist fest- 
gestellt, daß einzelne Händler die Eingeborenen, 
denen sie Waren auf Kredit gegeben hatten, zu 
Gummilieferungen durch die Drohung anzuhalten 
suchten, sie (die Händler) würden in Lomie oder 
Molundu Klage erheben und dann würden Sol- 
daten zu den Njems kommen. 
Ferner steht fest, daß in vielen Dörfern mehr 
Händler wie Eingeborene sitzen, daß infolgedessen 
Mangel an Lebensmitteln herrscht und daß die 
Händler, vielfach aus bitterem Hunger, sich da 
und dort an dem Eigentum der Eingeborenen 
vergreifen. Auch das törichte Gerede eines Kauf- 
manns von einer angeblich beabsichtigten „Landes-
	        
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