Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

  
Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
  
20. Jahrgang Berlin, den 1. Juni 1909. Nummer 11 
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens 
einmal bvierteljährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“, herausuegeben von Dr. Freiherr 
v. Ianckelman. Der viertelfährliche Abonnementspreis für das Kolontalblan mit den Betheften beträgt beim Bezuge durch die 
Post und die Buchhandlungen M. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung: a) M. 4.— für Deutschland einschl. 
der deutschen r und Osterreich= Ungarns, d) M. 5.— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen 
find an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin SWöös, Kochstraße 68—71, zu richten. 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verordnung des Reichskanzlers, betr. Abänderung der Verordnung vom 28. Ja- 
nuar 1909 betr. die Selbstverwaltung in Deutsch-Südwestafrika. Vom 14. Mai 1909 S. 523. — Verfügung des 
Neichskanzlers, betr. die Ermächtigung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea zur Neuschaffung, Verlegung und 
Aufhebung von Verwaltungsbehörden. Vom 15. Mai 1909 S. 524. — Personalien S. 524. — Patriotische Gaben 
und Denkmalsspenden S. 525. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Südwestafrika: Der Bau der Eisenbahn Seeheim—Kalkfontein S. 526. 
Deutsch-Ostafrika: Die Zentralbahn S. 526. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Binnengrenz= 
Zollstellen von Deutsch-Ostafrika im Monat Januar 1909 S. 527. — Desgleichen bei den Küstenzollstellen im 
Monat März 1909 S. 528. 
Togo: Vom Bau der Hinterlandbahn S. 527. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Togo 
im Monat März 1909 fällig gewordenen Zollbeträge S. 529. 
Kamerun: Nachweisung der bei den Küstenzollämtern des Schutzgebiets Kamerun in den Monaten Januar und 
Februar 1909 fällig gewordenen Zollbeträge S. 530. 
Deutsch-Neuguinea: Die Insel Paak S. 530. · 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Aus dem Arbeitsbereich des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 
S. 531. — Kautschukbestände im Kameruner Bezirk Dengdeng S. 538. — Neu-Guinea= Kompagnie S. 5639. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Eine Studienreise in das tropische Brasilien (mit 
28 Abbildungen) Schluß S. 541. — Ausfuhr von Gold und Edelsteinen aus Britisch-Südafrika 1908 S. 557. — 
* Goldproduktion der französischen Kolonien 1907 S. 557. — Mineraliengewinnung in Neusüdwales 1908 S. 557. — 
Die Baumwollaussaat in Mittelasien S. 558. — Der indische Kautschukmarkt S. 5568. — Der Gummimarkt auf 
Ceylon S. 558. — Der Kakaomarkt auf Ceylon S. 559. — Der Lissaboner Kakaomarkt im April 1909 S. 559. — 
Die japanische Seidenkokonsernte im Jahre 1908 S. 559. — Verbot des Verkaufs von Handelsspirituosen in Süd- 
Nigeria S. 560. — Offnung Liberias für den Handel S. 560. — Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und Spreng- 
stoffen nach Sierra Leone S. 560. 
Vermischtes: Australisches Verfahren zur Konservierung von Holz S. 560. — Literatur-Verzeichnis S. 561. 
— Verkehrs-Nachrichten S. 561. — Schiffsbewegungen S. 565. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 566. 
s Amtlicher Teil I EGGGCGCGCGCGCGCGCGCO 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verordnung des Reichskanzlers, betr. Rbänderung der Verordnung vom 
28. Januor 1909 betr. die Selbstverwaltung in Deutsch-Südwestafrika. 
Vom 14. Mai 1909. 
Einziger Paragraph. 
Der § 16 Absatz 1 der Verordnung des Reichskanzlers, betreffend die Selbstverwaltung in 
Deutsch-Südwestafrika, vom 28. Januar 1909 (Kolonialblatt Seite 141 ff.) erhält folgende Fassung: 
„Wahlberechtigt find alle über 25 Jahre alten, nicht der Schutztruppe angehörigen deutschen 
Gemeindeangehörigen männlichen Geschlechts, die wirtschaftlich selbständig sind und zwei Jahre lang 
ihren Wohnsitz im Gemeindebezirk haben.“ 
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 
Berlin, den 14. Mai 1909. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Dernburg.
	        
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