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— für Handlungsreisende festgesetzte Lizenzgebühr
nur für die Vertretung einer einzigen Firma
Gültigkeit. Sollen mehrere Firmen vertreten
werden, so ist für jede einzelne Firma eine be-
sondere Lizenz zu lösen.
Die Lizenzen werden auf die Firma aus-
gestellt, müssen aber den Namen des Vertreters
tragen. Münscht indes eine Firma wegen Krank-
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heit oder Versterbens des Reisenden oder wegen
dessen Unfähigkeit, die Geschäfte fortzusetzen, einen
anderen Reisenden als Vertreter zu bestellen, so
kann die Bezirksbehörde oder der Assistant
Treasurer in Kapstadt die Lizenz auf den Namen
des Vertreters übertragen, wenn ein hinreichender
Grund für die Ubertragung nachgewiesen wird.
(The Board of Trade Journal.)
Vermischtes.
Eingeborenen-Recht und Bkoloniale Gesetzgebung in NMatal.
Mit einem Anhang: Strafrecht in den Eingeborenen-Territorien der Kapkolonie.
Von Gerichtsassessor Ir. Franz.
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The
Grahams-
* *
Einleitung.
Eingeborenen-Recht und Kolonialrecht im
allgemeinen.
Unter Eingeborencu-Recht (Native Law) ist
nur das von den Eingeborenen selbst ausgebildete
Recht, nicht auch das von der Gesetzgebung der
Kolonie für die Eingeborenen geschaffene Sonder-
recht zu verstehen.1)
Die Einheit, innerhalb deren sich Eingeborenen-
Recht entwickeln konnte, bot zunächst der einzelne
Stamm und daunn eine Mehrheit von Stämmen,
welche durch eine gemeinsame Verfassung zu einem
geschlossenen Ganzen wurde.
Dieses Stammessystem, in seiner reinen von
legislativen oder administrativen Einwirkungen der
Kolonialregierungen freien Form, hatte nach dem
Report (Sec. 212 bis 215) folgende charakteristische
Merkmale.
Der Stamm wird gebildet durch eine Gruppe
von Eingeborenen, die zu einer politischen und
sozialen Gemeinde verbunden sind unter dem Re-
giment und der Kontrolle eines Häuptlings, welcher
den Mittelpunkt des- ganzen Stammeslebens dar-
stellt und somit den Stammesangehörigen das Be-
wußtsein ihrer Zusammengehörigkeit vermittelt.
1) Ugl. Section 231 des Reports der South Aftienn
Jutive Affairs Commission von 1903 bis 1905. Diese
Kommission stand unter dem Hieh Commissioner of
South Africa und hatte die Aufgabe, Leben und Ge-
wohnheiten der Eingeborenen zu studieren und Vor-
schläge für eine eventuelle Gesetzgebung zu machen.
Der Report behandelt die Eingeborenen der KRapkolonie,
Natals, der Orange River-KRolonie. Transvaals, von
Swaziland, Basutoland, Rhodesia und des Botschnana-
land-Protektorats (Sec. 13 bis 49).
Wo im folgenden von Report die Rede ist, wird
stets der Report der Souh African Jutive Affairs
(ommission von 1903 bis 1905 gemeint.