Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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des Gouvernements, dem Chef du Service des 
travaux publics, dem Truppenkommandanten, 
dem Eisenbahnarzt,“') dem Tierarzt, dem Maire 
von Conakry, dem Eisenbahndirektor, drei Mit- 
gliedern der nichtbeamteten Einwohnerschaft, einem 
Sekretär als Schriftführer. 
Der Vorsitzende hat das Recht, jederzeit das 
Komitee zusammenzurufen, um mit ihm die hygie- 
nischen Arbeiten der Kolonie zu beraten. Das 
Gouvernement hat zu entscheiden, ob seine Be- 
schlüsse durchgeführt werden sollen oder nicht. 
Für die Stadt Conakry besteht außerdem eine 
spezielle Commission d'hygièene. Diese wird 
jedesmal dann von ihrem Vorsitzenden einberufen, 
wenn eine für den Ort wichtige hygienische Frage 
entschieden werden soll; mindestens hat sie aber 
einmal vierteljährlich zu tagen. Dem Gouverneur 
wird das Protokoll auch ihrer Verhandlungen 
vorgelegt. Ihre elf Mitglieder sind folgende: 
der Maire als Vorsitzender, ein Referent des 
Gouvernements, ein Bahnbeamter, der mit dem 
städtischen Gesundheitsdienst in Conakry beauftragte 
Arzt, der Asfistenzarzt des Hospitals, der Tierarzt, 
ein Beamter aus dem Ressort der öffentlichen 
Arbeiten, ein Apotheker, zwei nicht beamtete Ein- 
wohner der Stadt, ein Sekretär als Schriftführer. 
Sobald an einem Orte des Inlandes, an dem 
ein Arzt stationiert ist, eine größere Anzahl von 
Europäern ansässig ist, wird ohne weiteres auch 
für ihn eine entsprechende, durchschnittlich aus 
fünf Mitgliedern (Arzt, Bezirksleiter und drei vom 
Gouverneur ernannte Einwohner) bestehende Ge- 
sundheitskommission gebildet, die über die Hygiene 
des Bezirks zu wachen hat. 
Speziell für den städtischen Gesundheitsdienst 
Conakrhys (service municipal d'’hygiène) wird 
aus den am Orte tätigen Arzten vom Gouverneur 
einer, meist ein jüngerer, zum Munizipalarzt er- 
nannt; er bleibt aber als solcher dem Chefarzt 
unterstellt. Er hat neben einem weißen Unter- 
beamten vier bis fünf eingeborene Lazarettgehilfen 
und eine Kolonne farbiger Arbeiter zur Verfügung. 
Unter seiner Überwachung steht die Hygiene der 
öffentlichen und privaten Gebäude, der Straßen, 
der Wasserleitung, des Abfuhrwesens, der Ent- 
wässerung, die Markthygiene, Moskitobekämpfung, 
Desinfektion, Impfung, Bauhygiene. 
Der Munizipalarzt hat das Recht, nach vor- 
hergegangener Benachrichtigung des Besitzers mit 
seinen Hilfskräften die Gärten, Höfe und Wohn- 
räume aller Gebäude zu inspizieren, um zu prüfen, 
ob die gesetzlichen Vorschriften namentlich über 
Moskitobekämpfung beobachtet werden. Werden 
  
*) Die hiesige Julandsbahn wird von heimischen 
Genictruppen gebaut, ihr ärztlicher Dienst deshalb von 
einem Militärarzt versehen. 
  
von ihm unhygienische Zustände vorgefunden, so 
benachrichtigt er den Maire, und dieser läßt, 
nachdem er 24 Stunden zuvor den Eigentümer 
des betreffenden Grundstückes davon verständigt 
hat, die vom Arzt für erforderlich gehaltenen 
Maßnahmen durchführen. Auch die auf städtischem 
Terrain für nötig erachteten Arbeiten teilt der 
Arzt dem Maire mit, worauf dieser zu erklären 
hat, ob er sie ausführen wird oder nicht. Weigert 
er sich oder trägt er Bedenken, so hat der Arzt 
an den Chefarzt zu berichten, der die Entscheidung 
des Gouvernements herbeiführt. Die verhältnis- 
mäßig geringen Kosten des städtischen Gesundheits- 
dienstes trägt zum Teil die Stadtverwaltung 
(budget munieipal), zum Teil die Kolonie. 
Daß die Quarantäne aller Conakry anlaufenden 
Schiffe eine amtsärztliche Pflicht ist und nur von 
einem Arzte abgenommen werden darf, gilt als 
eine Selbstverständlichkeit. 
Die Versorgung aller ärztlichen Dienststellen 
mit Medikamenten und sonstigen hygienischen Be- 
darfsgegenständen erfolgt von einem dem Hospitale 
angegliederten Depot aus. Neben ihm bestehen 
aber in Conakry noch zwei staatliche Apotheken, 
die alle Rezepturen der Arzte, soforn diese für 
Kranke außerhalb der Hospitalbehandlung bestimmt 
sind, anfertigen. Auch ambulant behandelte Be- 
amte müssen die ihnen verordneten Arzneien aus 
der Apotheke kaufen. Der Handverkauf harmloser 
Drogen und Medikamente dieser beiden Apotheken 
an die Eingeborenen ist überaus lebhaft und er- 
möglicht überhaupt erst ihre Existenz. 
(Fortsetzung folgt.) 
Der Cissaboner Kahaomarkht im Mal 1909.) 
Während des abgelaufenen Monats Mai war 
die Stimmung des Lissaboner Kakaomarktes sehr 
ruhig. Die Nachfrage war gering, außerdem 
aber wurde das Geschäft durch das schnelle Sinken 
des Goldagios sehr erschwert, da der Scheckkurs 
für Mark während des Monats von 258 auf 
247 fiel. Infolgedessen mußten die Pflanzer, 
obgleich der Preis in Mark sich zwischen 52½ 
und 53 .“ für 50 kg hielt, ihre Forderungen 
in Reis von 4000 auf 3800 bis 3750 Reis für 
15 kg herabsetzen. 
Gegen Ende des Monats wurde die Nachfrage 
etwas lebhafter, demgemäß schließt der Markt 
auch etwas fester. 
Im Mai betrug 1908 1909 
die Zufuhr. 36 842 34 445 Sack 
die Ausfuhr . 24 386 16 024 
der Vorrat am 31. 163 666 81 149 
(Bericht des Kaiserl. Konsuls in Lissabon.) 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.- 1909, S. 559. 
 
	        
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