G. 725 2eO
Anlage 3.
Schiffe Kapitãn
an Bord genommenen farbigen Arbeiter.
Heimatsort des Arbeiters bzw. Name «-
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Ort der Anwerbung und nähere Be— er Wo Wann ab-
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Name Arbeitgebers. ist aus- " ferung Bemerkungen
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und 1 oder 6 oder r bnter zahlt? Nückbeförderung
Distrikts der Küste der Insel!Beworben i#11 eingeschifft? orte
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nach ihrer Heimat zurückzubringen.
Anlage 4.
farbige Krbeiter. —
Heimatsort des Arbeiters bzw. Name
Ort der Anwerbung der Schiffe und Name
— — — —— —4 Des Arbeitgebers Kapitäne, der Schiffe und
Name welche an der Kapitäne, ç
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des Dorfes der Bai des Landes 1 dem Transport Rückbeförderung
und oder oder Namec Wohnort der Arbeiter beteiligt sind
Distrikts der Küste der Insel beteiligt sind
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gdaa 9b 69— 101 10b 11 "12 13
& V erhält folgende Fassung:
Die Eigentümer von Anteilen, welche auf einen Betrag unter 1000 // ausgestellt sind,
können ihre Anteile auf 1000 “ vollzahlen.
& 8 erhält folgende Fassung:
Die Eigentümer von mehreren Anteilen, von denen jeder auf einen Betrag unter 1000.7
lautet, deren Gesamtbetrag indessen 1000 oder mehrere 1000 / ausmacht, können an Stelle
ihrer Anteile einen Anteil über 1000 .“ bzw. mehrere solcher Anteile setzen.
# 9 erhält folgende Fassung:
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Anteile von je 1000 ¼ mit der Maßgabe auszugeben,
daß die Gesamtsumme der Anteile aller Gesellschaftsmitglieder den Höchstbetrag von 20 Millionen
Mark nicht überschreiten darf. Innerhalb dieser Grenze genügt für die Ausgabe von Anteilen ein
Beschluß des Verwaltungsrates. Die Ausgabe von Vorzugs-Anteilen und die Festsetzung der den-
selben einzuräumenden Vorrechte bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung.
Anteile können für die Ubertragung von Werten als Gegenleistung gewährt werden.
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