Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

W 876 2O 
Die Zöglinge der sogenannten „work class“ 
arbeiten während eines vollen Jahres um Lohn 
als Besucher der „night school“ und verdienen 
sich so die Kosten des Unterhalts für das erste 
Jahr und ersparen sich zudem die Kosten ihrer 
künftigen Ausbildung. 
In sämtlichen Kursen müssen die Schüler ihre 
Abrechnungsbücher selbst führen und werden mit 
den Elementen der gewerblichen Buchführung 
vertraut gemacht. 
Diese Angaben, die zum Teil dem letzten 
Jahresbericht der Anstalt entnommen sind, mögen 
als allgemeines Bild des Lehrplans genügen. 
Sie lassen zugleich auch die Prinzipien erkennen, 
nach welchen das Institut eingerichtet ist und 
geleitet wird. 
Es ist ersichtlich, daß vor allen Dingen ange- 
strebt wird, die Kosten der Ausbildung nach 
Möglichkeit herabzumindern. Dies wird be- 
wirkt durch Einführung der sogenannten „work 
class“ und dadurch, daß auch in allen anderen 
Kursen den Zöglingen Gelegenheit zum Selbst- 
verdienen gegeben wird. Dieses System dient 
zudem entschieden zur Hebung der Arbeitsfreudig- 
keit, des Interesses und des Gefühls der Ver- 
antwortlichkeit. 
Ebenso glücklich ist die Frage des gleichzeitigen 
Betreibens der theoretischen („academic“) und der 
praktischen (fachwissenschaftlichen) Studien durch 
die Einrichtung der „night school“ gelöst 
worden. Auf der anderen Seite ist auch in der 
„day school“ auf die Ausbildung der manuellen 
Fertigkeiten besonders Bedacht genommen. 
Die Betätigung dieser Grundsätze zusammen 
mit den vorzüglichen technischen Einrichtungen des 
Hampton Instituts lassen es auch ohne Rücksicht 
auf seine besondere Bedeutung für die Frage der 
Negererziehung als eine vorbildliche Schöpfung 
amerikanischer Munifizenz auf dem Gebiete des 
Bildungswesens erscheinen. 
* Der fampf um den Transvaawerhehr. 
Das Gegenstück zu dem auf Seite 515 Nr. 10 
des laufenden Jahrganges des Kolonialblattes 
  
erläuterten Abkommen zwischen Transvaal un 
Mozambigque ist eine kürzlich veröffentlichte Ver 
einbarung, die Transvaal, Natal und Kaplar 
für die Dauer jenes Abkommens Anfang diee- 
Jahres über die Teilung der von Mozambian: 
nicht beanspruchten 45 bis 50 v. H. des nach der 
„Rande“ gehenden Uüberseeverkehrs getroffen haber 
Danach soll Natal 30 v. H. der Gewichtsmenet 
jenes Verkehrs zugewiesen erhalten, während Kaz 
land für seine Häfen und Bahnen auf die rei 
lichen 15 bis 20 v. H. Anspruch hat. Steir 
Natals Anteil über 30 v. H., so kann Kapland dr 
Revision der Tarife zu jedem Halbjahrsschlus 
fordern; sinkt Natals Anteil unter 30 v. H. odir- 
steigt Kaplands Anteil über 20 v. H., so erwäch, 
Natal ein gleiches Recht. 
  
Litera,tur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Ned##### 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zuruckac’ann 
Külz: Deutsch-Südafrika im 25. Jahre deunscher 
Schutzherrschaft. Skizzen und Beiträge zur 
Geschichte Deutsch-Südafrikas. Berlin 1908. 
Verlag W. Süsserott. Preis brosch. 6,—, 
geb. 7,—. 
Adolf Friedrich, Herzog zu Mecklenburg: 
Ins innerste Afrika. Bericht über den Ver- 
lauf der deutschen wissenschaftlichen Zentral- 
afrika-Expedition 1907—1908. 1. Lieferung. 
Leipzig 1909. Verlag Klinkhardt & Biermann. 
Preis geh. /“ 14,—, geb. 15, —. (28 Liese- 
rungen à —%60.) 
Kolonialpolitische Zeitfragen. Herausgegeben 
vom deutschnationalen Kolonialverein. Heft II. 
Berlin. Verlag W. Süsserott. Preis ¼ ,%. 
  
Seiner: Die wirtschaftsgeograpbischen und 
politischen Verhältnisse des Capridi- 
Zipfels. Kolonialpolitische Abhandlungen. 
Heft 27/28. Berlin. Verlag W. Süfeeron. 
Preis —, 80.
	        
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