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Die Zöglinge der sogenannten „work class“
arbeiten während eines vollen Jahres um Lohn
als Besucher der „night school“ und verdienen
sich so die Kosten des Unterhalts für das erste
Jahr und ersparen sich zudem die Kosten ihrer
künftigen Ausbildung.
In sämtlichen Kursen müssen die Schüler ihre
Abrechnungsbücher selbst führen und werden mit
den Elementen der gewerblichen Buchführung
vertraut gemacht.
Diese Angaben, die zum Teil dem letzten
Jahresbericht der Anstalt entnommen sind, mögen
als allgemeines Bild des Lehrplans genügen.
Sie lassen zugleich auch die Prinzipien erkennen,
nach welchen das Institut eingerichtet ist und
geleitet wird.
Es ist ersichtlich, daß vor allen Dingen ange-
strebt wird, die Kosten der Ausbildung nach
Möglichkeit herabzumindern. Dies wird be-
wirkt durch Einführung der sogenannten „work
class“ und dadurch, daß auch in allen anderen
Kursen den Zöglingen Gelegenheit zum Selbst-
verdienen gegeben wird. Dieses System dient
zudem entschieden zur Hebung der Arbeitsfreudig-
keit, des Interesses und des Gefühls der Ver-
antwortlichkeit.
Ebenso glücklich ist die Frage des gleichzeitigen
Betreibens der theoretischen („academic“) und der
praktischen (fachwissenschaftlichen) Studien durch
die Einrichtung der „night school“ gelöst
worden. Auf der anderen Seite ist auch in der
„day school“ auf die Ausbildung der manuellen
Fertigkeiten besonders Bedacht genommen.
Die Betätigung dieser Grundsätze zusammen
mit den vorzüglichen technischen Einrichtungen des
Hampton Instituts lassen es auch ohne Rücksicht
auf seine besondere Bedeutung für die Frage der
Negererziehung als eine vorbildliche Schöpfung
amerikanischer Munifizenz auf dem Gebiete des
Bildungswesens erscheinen.
* Der fampf um den Transvaawerhehr.
Das Gegenstück zu dem auf Seite 515 Nr. 10
des laufenden Jahrganges des Kolonialblattes
erläuterten Abkommen zwischen Transvaal un
Mozambigque ist eine kürzlich veröffentlichte Ver
einbarung, die Transvaal, Natal und Kaplar
für die Dauer jenes Abkommens Anfang diee-
Jahres über die Teilung der von Mozambian:
nicht beanspruchten 45 bis 50 v. H. des nach der
„Rande“ gehenden Uüberseeverkehrs getroffen haber
Danach soll Natal 30 v. H. der Gewichtsmenet
jenes Verkehrs zugewiesen erhalten, während Kaz
land für seine Häfen und Bahnen auf die rei
lichen 15 bis 20 v. H. Anspruch hat. Steir
Natals Anteil über 30 v. H., so kann Kapland dr
Revision der Tarife zu jedem Halbjahrsschlus
fordern; sinkt Natals Anteil unter 30 v. H. odir-
steigt Kaplands Anteil über 20 v. H., so erwäch,
Natal ein gleiches Recht.
Litera,tur-Verzeichnis.
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Ned#####
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zuruckac’ann
Külz: Deutsch-Südafrika im 25. Jahre deunscher
Schutzherrschaft. Skizzen und Beiträge zur
Geschichte Deutsch-Südafrikas. Berlin 1908.
Verlag W. Süsserott. Preis brosch. 6,—,
geb. 7,—.
Adolf Friedrich, Herzog zu Mecklenburg:
Ins innerste Afrika. Bericht über den Ver-
lauf der deutschen wissenschaftlichen Zentral-
afrika-Expedition 1907—1908. 1. Lieferung.
Leipzig 1909. Verlag Klinkhardt & Biermann.
Preis geh. /“ 14,—, geb. 15, —. (28 Liese-
rungen à —%60.)
Kolonialpolitische Zeitfragen. Herausgegeben
vom deutschnationalen Kolonialverein. Heft II.
Berlin. Verlag W. Süsserott. Preis ¼ ,%.
Seiner: Die wirtschaftsgeograpbischen und
politischen Verhältnisse des Capridi-
Zipfels. Kolonialpolitische Abhandlungen.
Heft 27/28. Berlin. Verlag W. Süfeeron.
Preis —, 80.