W 89 20
vorkommenden Kautschukbäume bilden. Die so
gewonnenen Zahlen werden an Genauigkeit viel
zu wünschen übrig lassen, werden aber, wenn mit
der nötigen Gewissenhaftigkeit durchgeführt, ihren
Zweck erfüllen, nämlich dem Gouvernement einen
annähernden Überblick über die vorhandenen
Kaunchukbestände geben. Der Reiseweg ist in die
vorhandenen Landkarten des Gebietes einzutragen
und die längs des Weges angetroffenen oder
sonstwie festgestellten Kautschukbestände sind unter
Berücksichtigung der verschiedenen Dichtigkeit (stark,
mäßig, schwach) darin einzuzeichnen.
Mird in dem durchreisten Gebiete Kautschuk-
raubbau festgestellt, so ist der Bezirkschef hiervon
sofort in Kenntnis zu setzen. Unter Kautschuk-
raubbau ist nicht nur das Fällen von Kautschuk-
Bäumen und -Lianen zu verstehen, sondern auch
unsinniges Anzapfen, in dessen Folge die Rinde
vertrocknet und die Pflanze abstirbt. Über Umfang
und die Art und Weise der Kautschukgewinnung
sind genaue Aufzeichnungen zu machen.
Es gehört ferner zu den Aufgaben des In-
spektors, die Eingeborenen, Haussahs und Händler
bei jeder sich bietenden Gelegenheit in der Längs-
schnittzapfmethode und in der neuen Aufbereitungs-
weise des Kautschuks zu unterrichten. Mit der
Belehrung der Eingeborenen haben eigene Zapf-
versuche Hand in Hand zu gehen. Die ge-
wonnenen Resultate sind in besondere Listen ein-
zutragen. Der Inspektor wird von der Versuchs-
anstalt in Bictoria für diese Zwecke mit den
nötigen Zapfinstrumenten, Zapfbechern, einer
Handwage, Maßgefäß usw. ausgerüstet.
Dem Inspektor liegt die Kontrolle der auf
den Kautschukkulturstationen angelegten und
noch anzulegenden Kautschukpflanzungen ob.
Die von den Hilfsbeamten zu führenden Tage-
bücher sind auf ihre richtige Führung zu prüfen;
über Umfang und Stand der von den Hilfs-
beamten der Kautschuk-Inspektoren angelegten
Kautschukkulturen ist ein ausführlicher Bericht ein-
zureichen. In gleicher Weise ist über die auf
Anordnung der Station von den Eingeborenen
angelegten Kautschukplantagen und die Er-
folge dieser Bestrebungen zu berichten.
Die Berichte des Inspektors sind an den Chef
des jeweiligen Bezirkes mit dem Ersuchen um
Kenntnisnahme und Weitergabe an das Kaiserliche
Gouvernement einzureichen.
Der Inspektor der Kautschukdistrikte ist diszi-
plinarisch dem Gouverneur direkt, in seinen dienst-
lichen Obliegenheiten dem Leiter der Versuchs-
anstalt für Landeskultur unterstellt. Er erhält
demgemäß seinen Wohnsitz in Victoria ange-
wiesen. Seine Stellung den Bezirkschefs gegen-
über ist die eines technischen Beraters. Er hat
deshalb mit diesen möglichst Fühlung zu halten
und gelegentlich Rücksprache zu nehmen.
Da die Tätigkeit des Inspektors fast aus-
schließlich in einem Bereisen der genannten Be-
zirke besteht, so ist vierteljährlich voraus der
Reiseplan auszuarbeiten und dem Gouvernement
zu unterbreiten.
Hilfsbeamte haben zunächst die Kultur-
stationen in Akoafim, Djah und Dume erhalten.
Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Kamerun im II. Viertel des Kalender-
jahres 1909 im Vergleich mit dem Hhandel im gleichen Seitraum des Vorfahres.
(Vgl. Teussches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 21. S. 999 f.)
Im Im
II. VierteLI. Viertel Ounahmes Abnahme
Benennung der Warengru en *
¾ ¾ pp 1909 1908
Wert /%# Wert .4 Wert .# Wert .
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft
sowie der zugehörigen Nebengewerbe:
a) Körner= und Hülsenfrüchte
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte
Jc) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genußmittel
4) Getränke (außer Mineralwasser)
ee) Sämereien, lebende Pflanzen und Futtermittel.
1) Faserpflanzen
g. Erzeugnisse der Forstwirtschaft
A. Einkuhr.
206 511 310 549 — 134 038
16 408 39 862 6 636 —
247 370 217801 29 509 —
255 829 216 849 38 980 —
3520 8 822 — 5 302
180 206 — 26
36 024 42 594 — 6570
795 932 866 683 — 70 751
Zusammen I.