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Zeugen Hendrik Petros, Willem und Engel-
brecht nicht, wie sie behaupten und wie im
vorhergehenden Abschnitte angenommen wird,
bei dem Besuche des Kapitäns Dyer in
Rooibank zugegen gewesen sind — weil
Karl Leis einzig und allein mit Bezug-
nahme auf Jan Sarop konstatiert, daß zu
jener Zeit für gewöhnlich in Rooibank nur
zwei (nun schon verstorbene) Hottentotten
wohnten, und weil von Broen sich darauf
beschränkt, mit offenkundiger Unbeständigkeit
oder Unbestimmtheit auszusagen, er habe
irgendeinen Eingeborenen sagen hören, daß
alle einheimischen Bewohner des Landes,
die bei der Annexion zugegen gewesen seien,
gestorben seien, und er glaube, daß dies
vor ungefähr einem Jahre gesagt worden
sei;
. daß, was auch immer die charakteristischen
Eigenschaften der einheimischen Rasse, die
das Walfischbai-Gebiet bewohnt, und die
allgemeinen Charakterzüge, die man ihr zu-
schreibt, sein mögen, man doch nicht den
Wert der von den dieser Rasse angehörigen
Individuen abgelegten Zeugnisse vollstständig
leugnen darf, vor allem wenn diese Aus-
sagen durch andere ähnliche Aussagen euro-
päischer Staatsangehöriger bestätigt sind;
.daß, wenn in der Aussage des Hottentotten
Willem ein Irrtum begangen wird, da er
annimmt, daß sich der Kapitän Dyer in
Ururas und in Zwartbank im Jahre 1878
aufhielt, auch der deutsche Zeuge Sichel, wie
in der Erwägung (Considerando) XXXVIII
gezeigt worden ist, mit Bezug auf das Lager-
haus der für Rechnung der Herren Wilmer
und Envensen fortgeschafften Waren einen
Irrtum begeht und die Beurteilung des
Missionars Böhm irrig ist, wo er sagt, daß,
wenn man die Grenzen des Gebietes weiter
nach Osten von der Scheppmansdorfer Kirche
verlegte, dies nichts anderes bezwecken würde,
als eine größere Menge von Flußsand zu
annektieren;
. daß, auch wenn man das Zeugnis des
Mr. Dixon wegen der ihn betreffenden Be-
urteilung, die in den deutschen Behauptungen
angedeutet wird, als unbrauchbar bei Seite
läßt, auf dieselbe Weise, wie man aus einem
ähnlichen Grunde das in dem britischen
Memorandum angefochtene Zeugnis des
Herrn Koch als unbrauchbar bei Seite lassen
muß, man doch nicht umhin kann, zu den
angeführten Zeugnissen der Eingeborenen
die der Herren Dyer, Wrey und Sandys
hinzuzufügen, weil, wenn man auch betreffs
des ersteren konstatiert hat, daß die von ihm
*—
nach der Zeit der Annexion gemachten Aus-
sagen nicht den entscheidenden Wert der
zuerst gemachten haben, sie trotzdem ein
Element des vernünftigen Urteils enthalten,
das, wie die vorhergegangenen Aussagen,
beachtet zu werden verdient, ohne daß man
unterläßt, anzuerkennen, daß es (dieses
Zeugnis), wie alle übrigen, an Mängeln
leidet und keine volle Beweiskraft besitzt.
LII. In der Erwägung, daß der Widerspruch
zwischen den deutschen Zeugnissen und denen, die
von Großbritannien angeführt sind, hinreicht, um
nicht für erwiesen zu erachten, daß, wie in den
ersteren behauptet wird, es bis zum Jahre 1885
allgemeine Ansicht war, daß die Ostgrenze von
Walfischbai nahe bei der Kirche von Scheppmans-
dorf vorbeiging, indem vielmehr zur Ehre der
Glaubwürdigkeit, die die Zeugen beider Parteien
verdienen, anzunehmen ist, daß schon zu jener
Zeit das Verständnis der Annexionsproklamation
entgegengesetzte Ansichten hervorrief, die Vorboten
der schwebenden Streitfrage waren, und von
denen jede sich in dem Zeugenverhör der Hohen
Partei, die sie zum Beweise heranzieht, wider-
spiegelt. ·
LIII. In der Erwägung, daß, nachdem die
Beweisgründe, die man dargelegt hat, um die
Ansicht aufrecht zu erhalten, daß das Plateau,
so wie es vorher genau beschrieben worden ist,
und. mit demselben das Walfischbai-Gebiet an den
Gebäuden der Mission von Scheppmansdorf
endigen, untersucht und beantwortet worden sind,
die Ausdehnung des Plateaus und des Walfischbai-
Gebietes in östlicher Richtung bis Ururas wegen
der topographischen Beschaffenheit der Gegend er-
forderlich ist, welche, wenn sie bis zur Schepp-
mansdorfer Kirche wegen der Erhöhung ihres
Niveaus und der Gleichheit ihrer weiten Ober-
fläche ein „Plateau“ genannt werden kann, bis
Ururas keines von beiden charakteristischen Merk-
malen und im allgemeinen auch nicht ihre
Orientierungslage und Gestalt verliert, was, so-
lange etwas anderes nicht ausdrücklich bewiesen
ist, einen zu der Annahme berechtigt, daß man
eine derartige topographische Einheit nicht teilen
darf, wenn man sich nicht der Gefahr aussetzen
will, das Plateau zu teilen, das der Kommandant
Dyer, in Anbetracht des natürlichen Sinnes seiner
Worte, vollständig und nicht teilweise (in die
Annexion) einschließen wollte.
LIV. In der Erwägung, daß diese topo-
graphische Einheit des Plateaus bis Ururas von
dem deutschen Kommissar Dr. Goering anerkannt
wurde, wie am Ende des Tatbestandes (Resul-
tando) XVIII gesagt worden ist, und durch
Mr. Simpson in seinen Aussagen vor der „Ge-
meinsamen Kommission“ vom Jahre 1885, in einer