Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

lonien mit 1988 (46 705) Fr., Großbritannien 
mit 1351 564 (1 471217) Fr., Deutschland 
mit 875322 (1973837) Fr. beteiligt; der Rest 
mit 121.047 (25 643) Fr. entfiel auf andere Länder. 
(Nach dem Rulletin de TOffice Coloninl Nr. 38.) 
Tunis. 
Erhöhung der Verbrauchsabgabe für 
alkoholhaltige Getränke. 
Gemäß Verordnung der Tunesischen Regierung 
vom 10. Januar d. Is. wird die durch die Ver- 
ordnungen vom 2. März 1908 und vom 31. De- 
zember 1909 eingeführte Verbrauchsabgabe für 
Alkohol, Spiritus, Branntwein, Liköre und andere 
mittels Alkohols hergestellte Erzeugnisse von 125 
auf 187 Frank für 1 hl erhöht. 
ausblidung von Tropen-HKrzten. 
Zur Ausbildung von Tropen-Arzten wird am 
„Institut für Schiffs= und Tropenkrankheiten“ in 
Hamburg demnächst wieder ein Kursus ab- 
gehalten werden. Es ist dafür die Zeit vom 
1. März bis 26. April in Aussicht genommen. 
Anmeldungen werden möglichst bis Mitte Februar 
erbeten. 
Ausbildung der Kolonialbeamten anderer Staaten. 
Bei Gelegenheit der Kolonialausstellung 
in Marseille im Jahre 1906 ist — unter dem 
Titel „L'enseignement colonial en Franco et à 
I’stranger par le docteur en droit Edouard 
Heckel et Cyprien Mandine, Marseille, Barla- 
tier, 1907“" — ein Überblick über die Aus- 
bildung zum Kolonialdienst in Buchform 
herausgegeben worden. Dieses Buch umfaßt nicht 
nur alle auf die koloniale Ausbildung bezüglichen 
Einrichtungen in Frankreich, sondern auch für 
die übrigen Kolonialstaaten. Über Organisation 
und Lehrplan der französischen Kolonialschule 
gibt ferner besonderen Aufschluß: „Organisation 
et fonctionnement de l’Scole coloniale, Impri- 
merie de la Dépeche Coloniale, Paris, 1908“ 
und „La Colonisation Tunisienne, L’éducation 
préparatoire des colons, E. Fallot, Bureau des 
Questions Diplomatiques et Coloniales, Paris, 
5. 
Außer den in vorbezeichnetem Werke aufge- 
führten Instituten für koloniale Fachausbildung 
  
  
138 20 
Die Abgabe von 2 Frank für 1 hl reinen 
Alkohol bleibt bestehen für Branntwein, der zu 
Heizungs= und Beleuchtungszwecken sowie zum 
Motorenbetriebe vergällt ist, sowie für vergällten 
Branntwein, der in Lacken und Polierspiritus 
enthalten ist. Die Erhöhung tritt mit Wirkung 
vom 11. Januar 1911 ab in Kraft. 
(Journul officic Tunisicn.) 
Deru. 
Geplanter Ausfuhrzoll für rohen 
Kautschuk. 
Der Deputiertenkammer ist unterm 15. No- 
vember v. Is. ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, 
wonach roher Kautschuk mit einem Ausfuhrzoll 
von 10 v. H. belegt werden soll. 
(Daily Coosular und Trade Reports, Washington.) 
. 
bestehen in Eugland keine öffentlichen Einrich- 
tungen zur Vorbereitung für den Kolonialdienst 
Die Anwärter auf den Verwaltungsdienst in den 
englischen Kolonien haben einen Befähigungs- 
nachweis durch Ablegung einer Staatsprüfung zu 
erbringen, die alljährlich im August in London 
abgehalten wird. Die Prüfungsbedingungen sind 
nicht endgültig festgelegt, sondern werden von 
Zeit zu Zeit in amtlichen Regierungsorganen ver- 
öffentlicht. Eine solche übersichtliche Zusammen" 
stellung findet sich in „The Gazette of Indis, 
Simla, vom 24. Oktober 1908“. üÜber welche 
Gebiete sich die Prüfungsarbeiten erstrecken, ergibt 
sich aus den in Sonderdrucken erscheinenden Prü- 
fungsarbeiten, welche im Buchhandel erhältlich sind- 
In neuerer Zeit sind für Belgien zwei Ver- 
fügungen erlassen worden, betreffend die Einrich 
tung einer Kolonialschule zur Vorbereitung von 
Kolonialbeamten für ihren Beru#, sowie betreffen 
Schaffung einer Schule für tropische Medizin, 
deren Aufgabe es sein soll, Arzte und Tierärzte 
speziell für den Kolonialdienst auszubilden, ver, 
öffentlicht im „Bulletin Öfficiel du Congo Belge 
Nr. 19 vom 8. Dezember 1910. 
Für Portugal ist durch Dekret vom 18. Ja- 
nuar 1906, abgedruckt im „Diario do Governo 
Nr. 15 vom 19. Januar 1906, die Einrichtung 
einer Kolonialschule in Lissabon und von Fach“ 
schulen in den afrikanischen Kolonien Portugals 
angeordnet.
	        
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