lonien mit 1988 (46 705) Fr., Großbritannien
mit 1351 564 (1 471217) Fr., Deutschland
mit 875322 (1973837) Fr. beteiligt; der Rest
mit 121.047 (25 643) Fr. entfiel auf andere Länder.
(Nach dem Rulletin de TOffice Coloninl Nr. 38.)
Tunis.
Erhöhung der Verbrauchsabgabe für
alkoholhaltige Getränke.
Gemäß Verordnung der Tunesischen Regierung
vom 10. Januar d. Is. wird die durch die Ver-
ordnungen vom 2. März 1908 und vom 31. De-
zember 1909 eingeführte Verbrauchsabgabe für
Alkohol, Spiritus, Branntwein, Liköre und andere
mittels Alkohols hergestellte Erzeugnisse von 125
auf 187 Frank für 1 hl erhöht.
ausblidung von Tropen-HKrzten.
Zur Ausbildung von Tropen-Arzten wird am
„Institut für Schiffs= und Tropenkrankheiten“ in
Hamburg demnächst wieder ein Kursus ab-
gehalten werden. Es ist dafür die Zeit vom
1. März bis 26. April in Aussicht genommen.
Anmeldungen werden möglichst bis Mitte Februar
erbeten.
Ausbildung der Kolonialbeamten anderer Staaten.
Bei Gelegenheit der Kolonialausstellung
in Marseille im Jahre 1906 ist — unter dem
Titel „L'enseignement colonial en Franco et à
I’stranger par le docteur en droit Edouard
Heckel et Cyprien Mandine, Marseille, Barla-
tier, 1907“" — ein Überblick über die Aus-
bildung zum Kolonialdienst in Buchform
herausgegeben worden. Dieses Buch umfaßt nicht
nur alle auf die koloniale Ausbildung bezüglichen
Einrichtungen in Frankreich, sondern auch für
die übrigen Kolonialstaaten. Über Organisation
und Lehrplan der französischen Kolonialschule
gibt ferner besonderen Aufschluß: „Organisation
et fonctionnement de l’Scole coloniale, Impri-
merie de la Dépeche Coloniale, Paris, 1908“
und „La Colonisation Tunisienne, L’éducation
préparatoire des colons, E. Fallot, Bureau des
Questions Diplomatiques et Coloniales, Paris,
5.
Außer den in vorbezeichnetem Werke aufge-
führten Instituten für koloniale Fachausbildung
138 20
Die Abgabe von 2 Frank für 1 hl reinen
Alkohol bleibt bestehen für Branntwein, der zu
Heizungs= und Beleuchtungszwecken sowie zum
Motorenbetriebe vergällt ist, sowie für vergällten
Branntwein, der in Lacken und Polierspiritus
enthalten ist. Die Erhöhung tritt mit Wirkung
vom 11. Januar 1911 ab in Kraft.
(Journul officic Tunisicn.)
Deru.
Geplanter Ausfuhrzoll für rohen
Kautschuk.
Der Deputiertenkammer ist unterm 15. No-
vember v. Is. ein Gesetzentwurf vorgelegt worden,
wonach roher Kautschuk mit einem Ausfuhrzoll
von 10 v. H. belegt werden soll.
(Daily Coosular und Trade Reports, Washington.)
.
bestehen in Eugland keine öffentlichen Einrich-
tungen zur Vorbereitung für den Kolonialdienst
Die Anwärter auf den Verwaltungsdienst in den
englischen Kolonien haben einen Befähigungs-
nachweis durch Ablegung einer Staatsprüfung zu
erbringen, die alljährlich im August in London
abgehalten wird. Die Prüfungsbedingungen sind
nicht endgültig festgelegt, sondern werden von
Zeit zu Zeit in amtlichen Regierungsorganen ver-
öffentlicht. Eine solche übersichtliche Zusammen"
stellung findet sich in „The Gazette of Indis,
Simla, vom 24. Oktober 1908“. üÜber welche
Gebiete sich die Prüfungsarbeiten erstrecken, ergibt
sich aus den in Sonderdrucken erscheinenden Prü-
fungsarbeiten, welche im Buchhandel erhältlich sind-
In neuerer Zeit sind für Belgien zwei Ver-
fügungen erlassen worden, betreffend die Einrich
tung einer Kolonialschule zur Vorbereitung von
Kolonialbeamten für ihren Beru#, sowie betreffen
Schaffung einer Schule für tropische Medizin,
deren Aufgabe es sein soll, Arzte und Tierärzte
speziell für den Kolonialdienst auszubilden, ver,
öffentlicht im „Bulletin Öfficiel du Congo Belge
Nr. 19 vom 8. Dezember 1910.
Für Portugal ist durch Dekret vom 18. Ja-
nuar 1906, abgedruckt im „Diario do Governo
Nr. 15 vom 19. Januar 1906, die Einrichtung
einer Kolonialschule in Lissabon und von Fach“
schulen in den afrikanischen Kolonien Portugals
angeordnet.