G1
Freitag, 21. April:
Sonnabend, 22. April:
Montag, 24. April:
Dienstag, 25. April:
Mittwoch, 26. April:
Fleischbeschau und tropisch
Bahn- und Dampfertarlie auf der oberen
Kongostraße.
Die Compagnie des chemins de fer du Congo
superieur aux grands-lacs africains hat laut
#anexe au Bulletin officiel du Congo belge
vom 22. November 1910 mit dem 1. August v. Is.
die folgenden Tarife auf den Bahn= und Fluß=
strecken der Kongoroute von Stanleyyville bis
Bukama eingeführt:
1. Eisenbahnstrecken
(Stanleyville — Ponthierville 125 km,
Kindu —Kongolo 350 km).
a. Personenverkehr.
Erste Klasse o,60 fr/km; Gepäck 100 kg frei,
darüber hinaus 1 fr/tkm.
Zweite Klasse 0,05 frkm; Gepäck 20 kg frei,
darüber hinaus 1 fr/tkm.
Eingeborene eines Dienstherrn in Gruppen
von mindestens 30 Mann zahlen den halben
Fahrpreis zweiter Klasse.
b. Güterverkehr.
I. In beiden Richtungen: Sämtliche Nah-
rungsmittel, wie Korn, Mehl, Konserven,
Salz, Fleisch, Wein, Bier usw., sowie Eisen,
Stahl, Maschinen und alle Bahn= und
Schiffsbaumaterialien 0,10 fr/tkm.
i
e Tierseuchen (Prof. Glage).
Aufwärts: Alle nicht unter I aufgeführten
Güter 1,30 fr/tkm.
Abwärts: Elfenbein 1,30 fr/tkm, Kautschuk
0,55 fr/tkm, Färberflechte 0,20 tfr/tum,
Palmkerne, Erdnüsse u. Bauholz 0,125 fr/tkm,
Kaffee, Kakao, Reis, Kopal, Palmöl, Sesam
und Tabak 0,10 fr/tkm.
Alle unter I oder III nicht besonders ge-
nannten Güter 0,10 frtkm nebst 5 v. H.
ihres Wertes frei Europa.
. Im Tarif von 0,10 fr/tkm werden mindestens
5 t und 50 km berechnet.
e. Viehverkehr.
. Pferde, Maulesel, Esel, Rinder,
Großvieh 0,20 fr/ikm.
Ziegen, Schweine, Schafe, Hunde 0,02 fr/km.
Geflügel in Käsigen zum Gepäsktarif.
Raubtiere in Käfigen 0,20 fr/km.
d. Lade= und Lagergebühr.
. Aufladen, Abladen oder (zwischen Bahn und
Dampfer) Umladen 2 flt für Stücke bis
zu 80 kg, 10 fr/t für Stücke über 80 bis
zu 200 kg und 20 (froäät für Stücke über
II.
II
sonstiges
II.
III.
IV.
—
—
200 kg.
Lagergebühr für Elfenbein 5 frt, sonst 2 frt
täglich.
2. Flußstrecken.
Personenverkehr Güterverkehr
Weiße Eir Asgee Kantschue Elfenbein Kaues andere
geborene Maschinenteile D. kr/t oder fr/t oder fr/t oder
–. fr fr ltfr/t oder frichm irchm!] fr/ebmn irsebm
I
VonPonthiervillenachKindu.30,—«7,50 52.— r . 772,—
Von Kindun nach Ponthierville5, 307775 . ·’36,—;75,—318-——
VonKongolonachBukama...60,—!15,— 83,-—I.E- 115.—
Von Bukama nach Kongolol 30,- 7050 . j60,—g125,—— 30,—
Die Fahrpreise verstehen sich ohne Verpflegung.
Für Benutzung einer Kabine sind noch 5 fr für
leden Reisetag zu zahlen. Rückfahrkarten mit
zweimonatiger Gültigkeit sind 20 v. H. billiger
als zwei Einzelkarten. An Freigepäck haben die
Weißen 100 kg, die Eingeborenen 25 kg. Im
übrigen tarifiert Gepäck nach dem Allgemeinen
Frachttarif. Dieser gilt für Gewicht oder Raum
nach Wahl der Frachtführerin.
Vieh tarifiert wie folgt:
I. Geflügel in Käsigen nach dem Allgemeinen
Frachttarif. " "
eferde, Maulesel, Esel, Rinder 8 fr. täglich.
ziegen, Schweine, Schafe, Hunde 1 fr,täglich.
Kaubtiere usw. in Käsigen 8 fr. täglich.
Die vorstehende Regelung für die Flußstrecken
schließt sich eng an jene an, die die Kolonial-
II.
III.
IV.
KKenane#o