W 271 20
ind falls die Unterlassung oder Handlung vorsätzlich geschehen ist, bis zur Höhe des fünffachen Be-
tsnes der hinterzogenen Steuer festgesetzt werden. Die hinterzogene Steuer ist außerdem nach-
räglich zu entrichten.
S §5 25. Die nach §§ 23 und 24 verwirkten Geldstrafen können von dem Vorsteher des
teneramts mittels Strafbescheides gemäß §8 459 ff. der Strafprozeßordnung festgesetzt werden.
D. Inkrafttreten der Verordnung.
§ 26. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
E. übergangsbestimmung.
tr 827. Die in 83 vorgeschriebenen Erklärungen sind, sofern die Steuerpflicht bei Inkraft-
eten dieser Verordnung bereits eingetreten, die Veranlagung aber noch nicht erfolgt ist, bis spätestens
de Februar 1911 abzugeben.
Apia, den 3. Januar 1911.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
Schultz.
Guarantänevorschrikten für die die Häfen des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets
anlaufenden Schiffe.
Vom 30. Dezember 1910.
ne Die vom Kaiserlichen Gouverneur in Daressalam unter dem 30. Dezember 1910 erlassenen
W* „Vorschriften über die gesundheitliche Behandlung der Seeschiffe in den Häfen
O deutsch-#ostafrikan ischen Schutzebiets" sind im „Amtlichen Anzeiger für Deutsch-
afrita. “ - kd 7. Jannar 1911 abgedruckt.
. EVkkien,dieam1.Apri11911inKrafttreten,lehnensichandievondemHerrn
Zetchskaäilzler unter dem 29. August 1907 erlassenen „Vorschriften über die gesundheitliche
ehandlung der Seeschiffe in den deutschen Häsen (Reichs-Gesehbl. S. 563) an.
— Personalien. —
vo Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gouverneur
des Deutsch-Ostafrika Dr. Freiherrn v. Rechenberg die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung
ihm verliehenen Großkrenzes des Ordens der Italienischen Krone zu erteilen.
Kaiserliche Schutztruppen.
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt.
A. K. O. vom 20. März 1911.
' kawsktftzhauptmanw wird mit dem 1. Mai 1911 in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika
ersetzt. «
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
v A. K. O. vom 20. März 1911.
Puttkamer, Oberleutnant, scheidet am 7. April aus der Schutztruppe aus und wird mit dem
8. April 1911 im Infanterie-Regiment Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-
Schwerin (4. Brandenburgischen) Nr. 24 angestellt. "
k-Feldmann,Stabsatzt,AntkagumBelassungbeiderSchutztruppeaufweitereLIJYJahre
, genehmigt.
Diesener, Leutnant, wird bis zum 22. April 1911 zur Dienstleistung beim Grenadier-Regiment
Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreußischen) Nr. 6 kommandiert.