Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

W 341 2 
§ 6. Wer ohne Erlaubnis gewerbsmäßig Kopra aufkauft, wird mit Geldstrafe bis zu 
600 % oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Auch kann auf Einziehung der ohne Erlaubnis 
aufgekauften Kopra, ohne Unterschied, ob sie dem Beschuldigten gehört oder nicht, erkannt werden. 
§5 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 
Apia, den 18. Januar 1911. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
Schultz. 
Verordnung des Couverneurs von Samoa, betr. den Handel im Umherziehen. 
Vom 18. Januar 1911. 
» Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Verbindung 
mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903, betreffend die seemanns- 
arlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten 
frikas und der Südsee (Kol. Bl. S. 509), wird hiermit verordnet, was folgt: 
v § 1. Der Handel im Umherziehen ist verboten, es sei denn, daß er lediglich in dem 
erkauf von Landesprodukten besteht. 
5J 2. Wer der Bestimmung des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 600# 
oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestrast. · « 
d Auch kann auf Einziehung der Waren, mit welchen der Handel betrieben wird, sowie der 
azu benutzten Wagen, Boote und dergl. erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Schuldigen 
hehören oder nicht. · 
§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 
Apia, den 18. Januar 1911. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
Schultz. 
Verzeichnis der Schutzgebietsgerichte 
mit Angabe ihrer Bezirke. 
Nach dem Stande vom 1. April 1911. 
I. Deutsch--Ostafrika. 
Obergericht: Daressalam. Bezirk: Schutzgebiet. 
ezirksgerichte: Daressalam. Bezirk: Bezirksämter Bagamojo, Daressalam, Kilwa, Lindi, 
Kilossa, Langenburg, Mohoro, Morogoro, Mpapua, 
Ssongea; Militärstationen Iringa, Kilimatinde, Mahenge. 
Tanga. Bezirk: Bezirksämter Moschi, Pangani, Tanga, Wilhelmstal. 
Muansa. Bezirk: Bezirksämter Muansa, Tabora, Udjidji; Residenturen 
Bukoba, Ruanda, Urundi. 
II. Kamerun. 
Obergericht: Buea. Bezirk: Schutzgebiete Kamerun und Togo. 
ezirksgerichte: Duala. Bezirk: Der nördliche Teil des Schutzgebiets bis an die Linie: 
Lauf des Sanaga (Lom) bis zur Insel Pondomin (100 km 
Luftlinie oberhalb Edea) — Dorf Job-Kage am Rrele- 
Knie —Lauf des Rkele — Unterlauf des Niong.
	        
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