Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Köpfe, wenn sie ausgestopft oder haltbar ge- 
macht sind. 
Einem Ausfuhrzoll sind dagegen unterworfen: 
a) das Horn vom Nashorn, die Zähne vom 
Flußpferd sowie Elfenbein; 
b) die lebenden Vögel oder ihre Bälge, deren 
Federn und Flaum zu Schmuckzwecken Verwen- 
dung finden. 
Den in den Zolltarifen festgesetzten Ausfuhr= 
abgaben unterliegen auch die vorstehend unter b 
und c aufgeführten, vom Ausfuhrzoll befreiten 
Beutestücke und Tiere, wenn die Ausfuhr sich 
nicht in den darin angegebenen genauen Grenzen 
vollzieht. 
Es ist niemand erlaubt, Beutestücke von 
wilden Tieren, außer den ohne besondere Er- 
laubnis jagdbaren, feilzubieten, zu verkaufen oder 
auf irgend eine Weise zu erwerben oder im Besitz 
zu haben, ohne daß sie am Sitze der Kreis- 
behörde oder auf dem Polizeikommissariat von 
Beira vorher mit einem Stempel versehen 
worden sind. 
Ausgenommen sind die Jäger, welche den 
rechtmäßigen Besitz der von ihnen in Überein- 
stimmung mit dieser Verordnung erlegten Tiere 
mittels des Jagderlaubnisscheins und des an- 
geschlossenen Verzeichnisses nachweisen können. 
Die Beteiligten haben eine Abgabe von 
100 Reis für jedes Beutestück eines Tieres zu 
zahlen, das sie zur Stempelung vorführen. 
(Diario de Governo.) 
  
Nnvassaland. 
Jagdschutzverordnung. 
In der vom Gouverneur des Schutzgebiets 
Nyaffaland am 12. Mai 1911 genehmigten Jagd- 
schutzverordnung (Game ordinance, 1911) — 
Nr. 2/1911 — ist u. a. bestimmt, daß die Aus- 
fuhr oder der Versuch der Ausfuhr von ver- 
schiedenen Tieren und Vögeln aus dem Schutz- 
gebiete zum Zwecke des Verkaufs (3. B. weibliche 
oder junge Elefanten, Büffel, Flußpferde, Nas- 
hörner, Giraffen, Zebras, Gnus, Eulen, Eichelhäher 
lblue jaysl, weiße Reiher, Königsfischer, Anti- 
lopen, Gazellen, Pelzaffen usw.), soweit sie nicht 
in gezähmtem Zustand gehalten sind, verboten ist. 
Die Ausfuhr von Elfenbein oder Flußpferd- 
zähnen, die ordnungsmäßig erworben sind, zum 
Zwecke des Verkaufs, ist erlaubt. Dagegen ist 
die Ausfuhr von Elfenbein, das in Übertretung 
der Jagdschutzverordnungen erworben ist, oder 
von Elefantenzähnen, die weniger als 11 Pfund 
wiegen, oder eines Elfenbeinstücks, das von einem 
weniger als 11 Pfund schweren Zahn stammt, 
verboten. Die Ausfuhr von Elfenbein, das der 
Regierung gehört, kann indes vom Gouverneur 
genehmigt werden. 
Die „Game Regulations, 1902“ sind, ab- 
gesehen von gewissen aufgeführten Fällen, auf- 
gehoben worden. 
(The Board of Trade Journal.) 
Vermischtes. 
7Das Hamburgische Kolonialinftitut 
im Winter 1911/12.") 
A. 
Senatskommissar: Senator Dr. v. Melle. 
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer 
Oberregierungsrat Dr. Schnee, Berlin. 
Kommissar des Reichs-Marine-Amts: Wirklicher 
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin. 
Kaufmännischer Beirat: Max M. Warburg, Vor- 
sitzender, F. C. Paul Sachse, Ednard Woermann. 
Rat: Dr. Förster. 
Zentralstelle des Kolonialinstituts: Kaiserl. 
Geheimer Regierungsrat Dr. pbil. Stuhlmann, 
Generalsekretär; Kaiserl. Regierungerat Zache, 
Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dr. pbil. Walgtz, 
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. 
Lehrkörper des Kolonialinstituts. 
a. Professorenrat: 
Professor Dr. Rathgen, Vorsitzender; Prosessor 
Ir. Thilenius, stellvertretender Vorsitzender; Pro- 
fessor Dr. Perels, Schriftführer. 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, Nr. 6, S. 247 f. 
  
Becker, Dr. phil., Professor der Geschichte und 
Kultur des Orients; Borchling, Dr. phil., Professor 
für deutsche Sprachwissenschaft: Dibelius, Dr. pbil., 
Proessar der englischen Sprache und Kultur; Fitting, 
r. phil., Profeffor, Direltor der Botanischen Staats- 
in Mini Franke, Dr. phil., Professor lür Sprachen 
und Geschichte Ostasiens: Gürich, Dr. phil., Professor. 
Direktor des Mineralogisch - helegischen, „Instituts 
Keutgen, Dr. phil., Professor der Geschichte: Krae- 
pelin, Dr. pbil., FKrokfessor, Direktor - i 
schen Museums:; Marcks, Gebeinrak. Dr. phil., Pro- 
fessor der Geschichte; Meinhof.0 D. , Professor 
der afrikanischen Srracheut ocht D Pofessoi 
MediznmlratDiteor des t für Schiffs- und 
Tropenkrankheiten; Passarge, Dr. phil., Professor der 
Geographie: Perels, Dr. zur., Professor des öffent- 
lichege Rechts; Rathgen, Dr. rer. pol., Professor der 
Nationalökonomie: Schädel, Dr. phil., Professor der 
romanischen Sprachen und Kultur; Schorr, Dr. phil., 
Professor- Direktor der Sternwarte; Thilenius, 
r. med., Professor, Firektor des Museums für Völker- 
kunde: Voller, Dr. phil., Professor, Direktor des Phy- 
sikalischen Schutslabbratgrinne. 
b. Dozenten mit Lehrauftrag: 
Brick, Dr.phil., Professor, Wissenschaftlicher Assistent 
an den Botanischen Staatsinstituten; Cortijo, Lehrer
	        
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