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Köpfe, wenn sie ausgestopft oder haltbar ge-
macht sind.
Einem Ausfuhrzoll sind dagegen unterworfen:
a) das Horn vom Nashorn, die Zähne vom
Flußpferd sowie Elfenbein;
b) die lebenden Vögel oder ihre Bälge, deren
Federn und Flaum zu Schmuckzwecken Verwen-
dung finden.
Den in den Zolltarifen festgesetzten Ausfuhr=
abgaben unterliegen auch die vorstehend unter b
und c aufgeführten, vom Ausfuhrzoll befreiten
Beutestücke und Tiere, wenn die Ausfuhr sich
nicht in den darin angegebenen genauen Grenzen
vollzieht.
Es ist niemand erlaubt, Beutestücke von
wilden Tieren, außer den ohne besondere Er-
laubnis jagdbaren, feilzubieten, zu verkaufen oder
auf irgend eine Weise zu erwerben oder im Besitz
zu haben, ohne daß sie am Sitze der Kreis-
behörde oder auf dem Polizeikommissariat von
Beira vorher mit einem Stempel versehen
worden sind.
Ausgenommen sind die Jäger, welche den
rechtmäßigen Besitz der von ihnen in Überein-
stimmung mit dieser Verordnung erlegten Tiere
mittels des Jagderlaubnisscheins und des an-
geschlossenen Verzeichnisses nachweisen können.
Die Beteiligten haben eine Abgabe von
100 Reis für jedes Beutestück eines Tieres zu
zahlen, das sie zur Stempelung vorführen.
(Diario de Governo.)
Nnvassaland.
Jagdschutzverordnung.
In der vom Gouverneur des Schutzgebiets
Nyaffaland am 12. Mai 1911 genehmigten Jagd-
schutzverordnung (Game ordinance, 1911) —
Nr. 2/1911 — ist u. a. bestimmt, daß die Aus-
fuhr oder der Versuch der Ausfuhr von ver-
schiedenen Tieren und Vögeln aus dem Schutz-
gebiete zum Zwecke des Verkaufs (3. B. weibliche
oder junge Elefanten, Büffel, Flußpferde, Nas-
hörner, Giraffen, Zebras, Gnus, Eulen, Eichelhäher
lblue jaysl, weiße Reiher, Königsfischer, Anti-
lopen, Gazellen, Pelzaffen usw.), soweit sie nicht
in gezähmtem Zustand gehalten sind, verboten ist.
Die Ausfuhr von Elfenbein oder Flußpferd-
zähnen, die ordnungsmäßig erworben sind, zum
Zwecke des Verkaufs, ist erlaubt. Dagegen ist
die Ausfuhr von Elfenbein, das in Übertretung
der Jagdschutzverordnungen erworben ist, oder
von Elefantenzähnen, die weniger als 11 Pfund
wiegen, oder eines Elfenbeinstücks, das von einem
weniger als 11 Pfund schweren Zahn stammt,
verboten. Die Ausfuhr von Elfenbein, das der
Regierung gehört, kann indes vom Gouverneur
genehmigt werden.
Die „Game Regulations, 1902“ sind, ab-
gesehen von gewissen aufgeführten Fällen, auf-
gehoben worden.
(The Board of Trade Journal.)
Vermischtes.
7Das Hamburgische Kolonialinftitut
im Winter 1911/12.")
A.
Senatskommissar: Senator Dr. v. Melle.
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer
Oberregierungsrat Dr. Schnee, Berlin.
Kommissar des Reichs-Marine-Amts: Wirklicher
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin.
Kaufmännischer Beirat: Max M. Warburg, Vor-
sitzender, F. C. Paul Sachse, Ednard Woermann.
Rat: Dr. Förster.
Zentralstelle des Kolonialinstituts: Kaiserl.
Geheimer Regierungsrat Dr. pbil. Stuhlmann,
Generalsekretär; Kaiserl. Regierungerat Zache,
Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dr. pbil. Walgtz,
Wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Lehrkörper des Kolonialinstituts.
a. Professorenrat:
Professor Dr. Rathgen, Vorsitzender; Prosessor
Ir. Thilenius, stellvertretender Vorsitzender; Pro-
fessor Dr. Perels, Schriftführer.
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, Nr. 6, S. 247 f.
Becker, Dr. phil., Professor der Geschichte und
Kultur des Orients; Borchling, Dr. phil., Professor
für deutsche Sprachwissenschaft: Dibelius, Dr. pbil.,
Proessar der englischen Sprache und Kultur; Fitting,
r. phil., Profeffor, Direltor der Botanischen Staats-
in Mini Franke, Dr. phil., Professor lür Sprachen
und Geschichte Ostasiens: Gürich, Dr. phil., Professor.
Direktor des Mineralogisch - helegischen, „Instituts
Keutgen, Dr. phil., Professor der Geschichte: Krae-
pelin, Dr. pbil., FKrokfessor, Direktor - i
schen Museums:; Marcks, Gebeinrak. Dr. phil., Pro-
fessor der Geschichte; Meinhof.0 D. , Professor
der afrikanischen Srracheut ocht D Pofessoi
MediznmlratDiteor des t für Schiffs- und
Tropenkrankheiten; Passarge, Dr. phil., Professor der
Geographie: Perels, Dr. zur., Professor des öffent-
lichege Rechts; Rathgen, Dr. rer. pol., Professor der
Nationalökonomie: Schädel, Dr. phil., Professor der
romanischen Sprachen und Kultur; Schorr, Dr. phil.,
Professor- Direktor der Sternwarte; Thilenius,
r. med., Professor, Firektor des Museums für Völker-
kunde: Voller, Dr. phil., Professor, Direktor des Phy-
sikalischen Schutslabbratgrinne.
b. Dozenten mit Lehrauftrag:
Brick, Dr.phil., Professor, Wissenschaftlicher Assistent
an den Botanischen Staatsinstituten; Cortijo, Lehrer