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Uachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Deutsch-Ostafrika.
Die Krbeiterverhältulsse beim Bau der Ostafrika-
nischen Oittellandbahn.
Einem Berichte des Kaiserlichen Distrikts-
kommissars Sauer, der als Arbeiterkommissar des
Gouvernements für die genannte Bahn bestellt ist
und zur Zeit seinen Sitz in Itigi hat, entnehmen
wir die nachstehenden Mitteilungen:
Nach den im Jahre 1910 eingelaufenen Ar-
beitsverträgen sind vor Behörden zur Arbeit an
der Bahnbaustrecke 10 642 Arbeiter verpflichtet
worden, und zwar in:
Tabora 4098 Singidda 1595
Muansa 327|/ Mkalana 334
Udjidi 143 Kondoa-Irangi 706
Langenburg 173 Mpapna 150
Ssongea 985 Kilossa 198
Iringa . 525|Morogoro 265
Mahenge 140
Kilimatinde. 1003 Bus. 10 642
Von den in Tabora verpflichteten Arbeitern
haben 250 bei den Vorarbeiten der Baugesellschaft
Holzmann zwischen Tabora und Udjidji gearbeitet.
Unter den in Kilimatinde verpflichteten Leuten
sind etwa 400, welche aus dem Bezirk Langen-
burg und hauptsächlich aus dem Bezirk Bismarck-
burg stammen.
In den Monaten April bis Juni 1910 waren
etwa 3000 Wagogo aus dem Bezirk Mpapua am
Bahnbau beschäftigt, die nicht als Vertragsarbeiter
im Sinne der Arbeiterverordnung verpflichtet
waren.
Eine Arbeiternot bestand im Jahre 1910
eigentlich nicht, nur machte sich bei Eintritt der
Regenzeit und während der Zeit der Felder-
bestellung — November bis März — ein Abflauen
des Arbeiterzuflusses sowie eine gewisse Arbeits-
flucht an der Strecke bemerkbar, was immerhin
empfunden worden ist, ohne daß es aber dadurch
zu einer Arbeitsstockung gekommen oder die Ar-
beiten nachteilig aufgehalten worden wären.
Die in Tabora und Muansa Verpflichteten
sind beinahe ausschließlich Wanyamwesi, Wasu-
kuma und Wanjanjembe, welche immer noch
die tüch tigsten und fleißigsten Arbeiter sind,
über die gar nicht geklagt wurde und die ander-
seits — mit einzelnen Ausnahmen — auch gegen
die Arbeitgeber Klagen nicht vorbrachten.
Sodann waren folgende Stämme vertreten:
Wahehe, Wahyao, Wangoni, Wanyassa, Wasipa,
Wasumbwa, Wanyika, Washashi, Wabembe, Wa-
bena, Wanyamanga, Waha, Wairamba, Wanyatu,
Wairangi, Waburungi, Wagogo, Waluguru, Wa-
kaguru, Wassandani. Am wenigsten hielten bei
der Arbeit aus die Waha aus Uha des Be-
zirks Udjidji.
Die Baugesellschaft gab den Leuten zunächst
nur Reis als Verpflegung, später auch Mtama
und Mtamamehl. Den Wairamba, Waha und
Wanyaturu war die regelmäßige geordnete Arbeit
auch neu und unbequem; auch klagten sie über
die ihnen zugemutete Reiskost, und doch hörten
die Vertragsbrüche nicht auf, als dem durch Ver-
abreichung von Mtama= und Maismehl abge-
holfen war.
Allen diesen in der Hauptsache Viehzucht
treibenden Völkern ist die andauernde Arbeit unter
Aufsicht, besonders unter europäischer Aufsicht,
lästig. In der Lohnzahlung wurde gerecht ver-
fahren; die Höhe der Löhne war überall ange-
messen. Der Durchschnittslohn für einen Arbeiter
— Vertragsarbeiter oder freiwilliger Arbeiter —
betrug 8 Rup., dazu kommt das Poscho — Ver-
pflegungsgeld. Arbeiter, die im dritten Monat
arbeiten — vor allem die freien — erhalten ge-
wöhnlich 11 Rup. und Poscho. Auf den vor-
gerückten Baustrecken weit über die Gleisspitze
hinaus kam dem Arbeitgeber das Kibaba Reis
bis auf 32 Heller zu stehen, so daß ihm der
mindestbelohnte Arbeiter in 30 Arbeitstagen
17 Rup. 60 Heller kostete.
Sowohl bei den Erdbewegungen als auch im
Steinbruch= und Schotterbetrieb hat eine Art
Akkordarbeit die Zeitarbeit nahe verdrängt.
Der Arbeitgeber hat leichtere Überwachung und
erzielt größere und vor allem gleichmäßigere
Leistungen und eine gesteigerte Leistungsfähigkeit
des Arbeiters. Die Akkordarbeit hat so gewisser-
maßen eine disziplinierende Wirkung und ist des-
halb ein wichtiges erzieherisches Mittel für die
Eingeborenen.
Bei den Erdarbeiten nahm der Arbeitgeber
als Akordtagesleistung im allgemeinen das Er-
gebnis der Arbeit eines normalfleißigen und ge-
wandten, etwa zehn Stunden tätigen Arbeiters