Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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solcher Weise anzureichern oder aufzubereiten, daß 
sich ein Versand gelohnt hätte. Die schon in 
hroßem Umfange aufgeschlossene Grube liegt gegen- 
wärtig still und die Versuche, ein geeignetes Auf- 
bereitungsverfahren zu entdecken, werden fortgesetzt. 
Die Ortschaft „Broken Hill“ hat insofern einige 
Bedeutung, als sich hier öfters Jagd-- und 
andelsexpeditionen ausrüsten, die ins 
Innere gehen; außerdem ist etwas lokaler Handel 
mit den Eingeborenen vorhanden. Die Waren 
weichen nicht von den im Eingeborenengeschäft 
sonst üblichen ab. An Kafferperlen sind dieselben 
Sorten gangbar wie in Katanga. 
  
Britisch -Ostafrika. 
Warenanmeldung im Hafen Kilindini. 
Nach einer zollamtlichen Bekanntmachung vom 
24. Juli d. Is. sind Durchfuhranmeldungen und 
Anmeldungen zollfreier Waren wie gewerbliche 
und landwirtschaftliche Maschinen und Geräte 
sowie Vieh auf dem Zollamt in Kilindini ebenso 
zulässig wie in Mombassa. Solche Waren können 
unmittelbar mit der Bahn weiterbefördert werden. 
Die bestehenden Vorschriften über die Untersuchung 
und Anmeldung der Waren finden entsprechende 
nwendung. 
(The offieinl Gazelte of the East Afriea Protectorate.) 
— 
  
" Vermischtes. 
durchfahrtabgaben auf dem Suezhanal. 
Durch Beschluß des Verwaltungsrats der 
Suezkanalgesellschaft vom 7. August 1911 ist die 
Durchfahrtabgabe vom 1. Januar 1912 ab um 
50 Centimen herabgesetzt worden. Diese beträgt 
danach fortan für beladene Fahrzeuge 6,75 Franken 
und für Schiffe in Ballast 4,25 Franken für 1 Ton. 
(Nach einem Berichte der Kaiserl. Botschaft in Paris.) 
  
Lieratur-Bericht. 
Kolonie und Helmat in Wort und Bild. Unabhüngige 
koloniale Zeitschrift. Organ des Frauenbundes der 
Deutschen Kolonialgesellschaft. i · 
ang (Oktober 1910 bis Septembor 1911). Berlin, 
erlag kolonialpolitischer Zeitschriften G. m. b. H. 
Der vierte Jahrgang der Zcitschrift „Kolonic und. 
Heimat“, die schon vor zwei Jahren an dieser Stelle 
als die „erfolgreichste periodische Publikation in der 
Kolonialliteratur Deutschlands“ bezeichnet worden ist, 
liegt nunmehr in prüchtigem Originaleinband vor. 
Das Blatt hat sich in allen kolonialen Kreisen daheim 
und überm Acer lünget und für immer Heimatrecht. 
erworben. 
Koloniale Literatur.) 
XVII. 
I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik 
im allgemeinen. « 
«Muircsmarocaines.Lettkoclclnsidkæ.Döpcsche 
eolon. 4954. L 
6 7 
W–)Whee 
* Richard: Die Karolinen. 
—58 
Noch einmal zur Marckkofrage. 
2 
Kolz. 12 586 
sa 
„ Deutschland und Marokko. Dtsche. Levante- 
tg. 9 18—19. 4 
Deutsches Koloninl-Iandbuch. 11. Ausg. 1911. 
Berlin: Paetel 1911. 5.. # 
*Kreuter: Marokko. 
lolgt. 
Die Unrokkofrage vor der Entscheidung. Kolz. 
12 577—579. fa 
Kolz. 38 593—596. Ports. 
  
*“)) In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen 
#i stematisch geordnet mitgetellt. Alt eigem “ sind die Titel 
der Werke bezelchnet, welche bel der Redaktlon des Kolonial- 
dlattes elngingen; mit elnem e dlejenigen, welche käullich er- 
vorden wurden. 
  
La Nigérin du nord. Dépeche colon. 4954. i8 
Direct and Indircct Rule in Nigerin. African 
Alail 1911. 503—501. Forts. folgt. 
r 
Snlomon: Zur Marokkofratze. Dolz. 1911 
5—637. 10 
635 
Stund und Aussiehten unserer Kolonialunterneh- 
mungen. Koldsch. 9 557—563 11 
Wirth. Albreeht: Die Entscheidung über Marokko. 
(Monographien z. Zeitgeschichte. H Stuttgart: 
Dolge 1911. 56 S. 86. sie 
II. Geschichte der Kolonien und der 
Kolonialpolitik. 
Grilmm: Zur Geschichte der größten deutschen 
Siedlung in Afrika. DKolz. 1011 641—642. l#8 
Indien. Veröffentlichungen über Geschichte, Kultur 
u. Religion d. indisch-asiat. Völker. (Hg.: Walter 
Markgraf.) H. 1. Breslau: Markgraf 1911. 8o. I14 
Kleffer: La France au Tchad. (Extrait du „Bulle- 
tin de la sceicté normande de géogruphie“.) Rouen 
1911. 17 p. et carte. 40. L 
Singelmann: Die spanischen und portugiesischen 
Besitzungen am und im Guinen-Busen. DKolz. 1911 
639—640. l16
	        
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