W 723 20
solcher Weise anzureichern oder aufzubereiten, daß
sich ein Versand gelohnt hätte. Die schon in
hroßem Umfange aufgeschlossene Grube liegt gegen-
wärtig still und die Versuche, ein geeignetes Auf-
bereitungsverfahren zu entdecken, werden fortgesetzt.
Die Ortschaft „Broken Hill“ hat insofern einige
Bedeutung, als sich hier öfters Jagd-- und
andelsexpeditionen ausrüsten, die ins
Innere gehen; außerdem ist etwas lokaler Handel
mit den Eingeborenen vorhanden. Die Waren
weichen nicht von den im Eingeborenengeschäft
sonst üblichen ab. An Kafferperlen sind dieselben
Sorten gangbar wie in Katanga.
Britisch -Ostafrika.
Warenanmeldung im Hafen Kilindini.
Nach einer zollamtlichen Bekanntmachung vom
24. Juli d. Is. sind Durchfuhranmeldungen und
Anmeldungen zollfreier Waren wie gewerbliche
und landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
sowie Vieh auf dem Zollamt in Kilindini ebenso
zulässig wie in Mombassa. Solche Waren können
unmittelbar mit der Bahn weiterbefördert werden.
Die bestehenden Vorschriften über die Untersuchung
und Anmeldung der Waren finden entsprechende
nwendung.
(The offieinl Gazelte of the East Afriea Protectorate.)
—
" Vermischtes.
durchfahrtabgaben auf dem Suezhanal.
Durch Beschluß des Verwaltungsrats der
Suezkanalgesellschaft vom 7. August 1911 ist die
Durchfahrtabgabe vom 1. Januar 1912 ab um
50 Centimen herabgesetzt worden. Diese beträgt
danach fortan für beladene Fahrzeuge 6,75 Franken
und für Schiffe in Ballast 4,25 Franken für 1 Ton.
(Nach einem Berichte der Kaiserl. Botschaft in Paris.)
Lieratur-Bericht.
Kolonie und Helmat in Wort und Bild. Unabhüngige
koloniale Zeitschrift. Organ des Frauenbundes der
Deutschen Kolonialgesellschaft. i ·
ang (Oktober 1910 bis Septembor 1911). Berlin,
erlag kolonialpolitischer Zeitschriften G. m. b. H.
Der vierte Jahrgang der Zcitschrift „Kolonic und.
Heimat“, die schon vor zwei Jahren an dieser Stelle
als die „erfolgreichste periodische Publikation in der
Kolonialliteratur Deutschlands“ bezeichnet worden ist,
liegt nunmehr in prüchtigem Originaleinband vor.
Das Blatt hat sich in allen kolonialen Kreisen daheim
und überm Acer lünget und für immer Heimatrecht.
erworben.
Koloniale Literatur.)
XVII.
I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik
im allgemeinen. «
«Muircsmarocaines.Lettkoclclnsidkæ.Döpcsche
eolon. 4954. L
6 7
W–)Whee
* Richard: Die Karolinen.
—58
Noch einmal zur Marckkofrage.
2
Kolz. 12 586
sa
„ Deutschland und Marokko. Dtsche. Levante-
tg. 9 18—19. 4
Deutsches Koloninl-Iandbuch. 11. Ausg. 1911.
Berlin: Paetel 1911. 5.. #
*Kreuter: Marokko.
lolgt.
Die Unrokkofrage vor der Entscheidung. Kolz.
12 577—579. fa
Kolz. 38 593—596. Ports.
*“)) In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen
#i stematisch geordnet mitgetellt. Alt eigem “ sind die Titel
der Werke bezelchnet, welche bel der Redaktlon des Kolonial-
dlattes elngingen; mit elnem e dlejenigen, welche käullich er-
vorden wurden.
La Nigérin du nord. Dépeche colon. 4954. i8
Direct and Indircct Rule in Nigerin. African
Alail 1911. 503—501. Forts. folgt.
r
Snlomon: Zur Marokkofratze. Dolz. 1911
5—637. 10
635
Stund und Aussiehten unserer Kolonialunterneh-
mungen. Koldsch. 9 557—563 11
Wirth. Albreeht: Die Entscheidung über Marokko.
(Monographien z. Zeitgeschichte. H Stuttgart:
Dolge 1911. 56 S. 86. sie
II. Geschichte der Kolonien und der
Kolonialpolitik.
Grilmm: Zur Geschichte der größten deutschen
Siedlung in Afrika. DKolz. 1011 641—642. l#8
Indien. Veröffentlichungen über Geschichte, Kultur
u. Religion d. indisch-asiat. Völker. (Hg.: Walter
Markgraf.) H. 1. Breslau: Markgraf 1911. 8o. I14
Kleffer: La France au Tchad. (Extrait du „Bulle-
tin de la sceicté normande de géogruphie“.) Rouen
1911. 17 p. et carte. 40. L
Singelmann: Die spanischen und portugiesischen
Besitzungen am und im Guinen-Busen. DKolz. 1911
639—640. l16