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genannten Jahres ein an den Oberkommissar
Sir Hercules Robinson gerichtetes Schreiben unter-
zeichnete, in welchem zum Zweck der Verbesserung
von Fehlern oder Mängeln, die bei der Fest-
setzung jener (Grenzen) bemerkt worden sind,
folgendes gesagt wird:
„Die in der Proklamation des Komman=
danten Dyer, in der landesherrlichen besiegelten
Urkunde vom Jahre 1878, in dem Annexions-
protokoll vom Jahre 1884 und in der
Proklomation vom 7. August desselben Jahres
festgesetzten Grenzen des Walfsschbai-Gebietes
sollten folgendermaßen berichtigt werden:
„Scheppmansdorf sollte als Scheppmansdorf
oder Rooibank bezeichnet werden, und das,
was man Rovibank genannt hat, sollte Rooi-
kop sein. Die Admiralitätskarten sollten auch
demgemäß verbessert werden. Die Ostgrenze,
die auf der im Jahre 1879 veröffentlichten
Karte des Dr. Theophilus Hahn angegeben
und auf Juta's Karte vom Jahre 1885 kopiert
worden ist, ist unrichtig.“
IX. Da sich als Tatsache ergibt, daß aus
Anlaß der angeführten Beschlüsse der gemein-
samen Kommission der Gouverneur und Ober-
kommissar Sir Hercules Robinson sich in einer
Mitteilung vom 24. September 1885 an den
Obersten Stanley wandte, indem er von den
angezeigten Unrichtigkeiten im Texte der Prokla-
mation vom 12. März 1878 und in den amt-
lichen Aktenstücken, die diesen Text wiedergegeben
haben, Bericht erstattete; indem er außerdem be-
merkte, daß der Irrtum dadurch entstand, daß
der Kommandant Dyer den in der Nähe der
Mitte der Ostgrenze gelegenen Hügel „Rooibank“
nannte, während sein Name wirklich „Rooikop“
ist; indem er hinzufügte, daß „Rooibank“ und
„Scheppmansdorf“ zwei Namen desselben Ortes
find, der eine auf beiden Ufern des Kuisipflusses
gelegene Ansiedlung (township) ist; indem er her-
vorhob, daß kein Meinungsunterschied zwischen dem
deutschen und dem britischen Mitgliede der
Kommission betreffs der wirklichen Grenze des
Walfischbai-Gebietes im Osten vorhanden ist, daß
jedoch diese Grenze in den verschiedenen Akten-
stücken, die sie festsetzen, unrichtig beschrieben
worden ist; indem er auch anfragte, ob er als
mit der nötigen Machtbesugnis ausgestattet be-
trachtet werden könnte, um eine neue Proklamation
zu erlassen, die den angegebenen Irrtum ver-
bessern würde; und indem er zum Schluß an-
deutete, daß „es trotzdem angemessen sein könnte,
vor der Erlassung irgend einer neuen Proklamation
oder einer landesherrlichen Urkunde bis zur Be-
endigung der gerade in dieser Zeit von der
Kolonialregierung vorgenommenen Vermessung der
Grenzen des Walfischbai-Gebietes zu warten, und
es ebenfalls wünschenswert sein würde, daß die
Grenzen des in das Territorium eingeschlossenen
Plateaus zwischen Scheppmansdorf und Rooikop
mit Genauigkeit festgesetzt werden möchten.“
X. Da sich als Tatsache ergibt, daß die
britische Regierung in Übereinstimmung mit der
Andeutung, die sich am Schluß der im vorher-
gehenden Tatbestande (Resultando IX) im Aus-
zuge gebrachten Mitteilung befindet, die Ver-
öffentlichung einer neuen landesherrlichen Urkunde
mit der vollständigen und genauen Beschreibung
des Walfischbai-Gebietes bis zur Beendigung der
Besichtigungs= und Vermessungsarbeiten verschob,
die der Feldmesser Mr. Wrey dort gerade zu
jener Zeit und auf Befehl der Kapregierung
vornahm; Arbeiten, von deren Ergebnissen in
bezug auf die Festsetzung der Grenzen gemäß
einer am 22. Oktober 1885 vom Ministerium
der Kolonien an das der Auswärtigen Angelegen-
heiten gerichteten Mitteilung, die deutsche Re-
gierung vor der Veröffentlichung der erwähnten
landesherrlichen Urkunde in Keuntnis gesetzt werden
könnte.
XI. Da sich als Tatsache ergibt, daß, nach-
dem die von der Kapregierung dem Mr. Wrey
anvertrauten Besichtigungs= und Vermessungs-
arbeiten beendigt waren, dieser letztere einen am
14. Januar 1886 datierten Bericht abfaßte und
diesem Berichte eine Karte beilegte, auf welcher
er das Walfischbai-Gebiet mit Bezugnahme auf 13
durch ebensoviele Buchstaben in alphabetischer
Ordnung bezeichnete Grenzmale auf folgende
Weise abgrenzt:
Das Grenzmal A, in Pelican Point gelegen.
B, 15 geographische Meilen südlich vom vorher-
gehenden Grenzmal, in der Nähe des Ufers.
C, hinter der Missionsstation in Rooibank.
D, E und F, zwischen dem vorhergehenden
Grenzmale und Ururas. Sie bezeichnen
eine Linie, die die Sandhügel von dem
linken oder südlichen Ufer des Kuisipflusses
trennt.
G, auf der anderen Seite desselben Flusses,
mit dem äzußersten Punkte des von den
Herren Wilmer und Evensen in Ururas
beanspruchten Landes zusammentreffend.
H., auf dem Gipfel des Rooikop, in der Nariep-
Wüste.
I, auf dem schwarzen Felsen, genannt Nuberoff,
der an dem südlichen Ufer des Swakopflusses
ungefähr 10 Meilen von der Mündung dieses
Flusses liegt.
Die Grenzmale K, L und M, die der all-
gemeinen Richtung des Laufes des Swakop-
flusses nach dem Meere zu folgen, und