Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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dessen Anwendung in dem besagten Sinne 
Hugo Köhler, Zollamtsvorsteher in Swakop= 
mund, Georg Evensen, der Keiserliche 
Distriktches von Frankenberg und der 
Missionar Johann Böhm, die alle die Boi, 
das anstoßende Territorium und seine Be- 
wohner kennen, niemals gehört zu haben 
behaupten, wie sie in kürzlich gemachten 
Aussagen oder Berichten bekunden; 
.daß, wenn der Kapitän Dyer in seinem 
erläuternden Bericht betreffs der Annexion 
von „einer mit Gras und kleinen Sträuchern 
dicht bewachsenen Oase“ spricht, dies 
nicht deshalb geschieht, weil er den 
Auftrag oder die Absicht hatte, sie zu 
annektieren, sondern daß die angeführten 
Worte eine bloße ergänzende Beschreibung 
sind und zugleich eine Rechtfertigung für 
das Hinausrücken der Grenzmarken, in 
welchen Fehler er beim Festsetzen der 
Ausdehnung des annektierten Gebietes ver- 
el; 
daß Rooibank zu weit von Walfischbai 
entfernt ist für die Leute, die in dem 
letzteren Orte wohnen, um Trinkwasser im 
ersteren Orte zu holen, und daß das 
brackige Wasser, das man westlich von 
Scheppmansdorf antrifft, für das Vieh nutz- 
bar und zuträglich ist; 
daß der Baum, an welchem Jan Jonker 
den Bergdamara aufhing, mitten im Bett 
des Kuisipflusses und innerhalb des heute 
bestrittenen Gebietes stand, und daß es un- 
möglich ist, daß er an der Stelle stand, 
die auf der nach Seite 74 der britischen 
Denkschrift folgenden Karte mit einem roten 
Kreuze bezeichnet ist, da es an besagter 
Stelle nur kahle Sandhügel ohne Baum 
oder Strauch irgendwelcher Art gibt, was 
von dem Farmer Georg Evensen in einer 
neuen, unter dem Datum des 9. März 1910 
abgegebenen Erklärung vollständig und aus- 
drücklich bezeugt ist; 
daß die Zeugenaussagen der Topnaar- 
Hottentotten, wie die, welche Großbritannien 
benutzt, unglaubwürdig sind, sowohl wegen 
ihrer natürlichen Neigung, die Wahrheit 
zu entstellen, als auch wegen des Ein- 
druckes, den das Erscheinen vor den Be- 
hörden auf sie macht, und wegen der Un- 
kenntnis, in der sie sich in bezug auf die 
Bedeutung des Eides befinden, indem diese 
Behauptung durch die Eigenschaften, die 
Mr. Wrey in seinem Berichte den Topnaars 
zuschreibt, auf indirekte Weise bestätigt 
wird und ausdrücklich durch das, was der 
Beamte des Südwestafrikanischen Minen- 
  
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S 
— 
syndikats, Eugen von Broen, in einer neuer- 
dings abgegebenen Erklärung bezeugt; 
daß, wie am 22. März 1910 der deutsche 
Polizeiwachtmeister Karl Leis erklärt (der, 
wie er sagt, damit beauftragt worden war, 
nachzuforschen, ob einige der am Ufer des 
Kuisipflusses wohnenden Eingeborenen eine 
Aussage betreffs der Besitzergreifung des 
Territoriums würden machen können), der 
Missionar Schaible ungefähr vier Wochen 
vorher den Hottentotten Gottlieb, auch 
Jan Sarop genannt, fragte, ob er sich zur 
Zeit der Annexion in Rooibank befand, 
worauf jener antwortete, er habe sich da- 
mals in Walfischbai aufgehalten, indem er 
zur Beantwortung neuer Fragen hinzu- 
fügte, daß mit Ausnahme von Piet Haibib 
damals gewöhnlich nur ein Hottentotte 
(der bereits verstorben ist) in Rooibank 
wohnte; 
. daß mit dem Zeugnisse des Karl Leis das 
schon angeführte und am 21. März 1910 
datierte Zeugnis des von Broen überein- 
stimmt, welcher versichert, er habe aus dem 
Munde irgend eines Eingeborenen ver- 
nommen, daß alle einheimischen Bewohner 
des Landes, die bei der Annexion zugegen 
waren, gestorben seien, wobei er der Meinung 
war, daß dies nach dem Tode des Piet 
Haibib, „vor etwa einem Jahre“, gesagt 
wurde; 
daß mit Rücksicht darauf die in die britische 
Denkschrift eingefügten Zeugenaussagen der 
alten Topnaar-Hottentotten Hendrik Petros, 
Willem (eines alten Eingeborenenpolizisten, 
der von der Kapregierung die Mittel zu 
seinem Lebensunterhalt empfing) und Johann 
Engelbrecht nicht zugelassen werden dürfen, 
wenigstens in dem Sinne, daß solche Zeugen 
bei dem Besuche des Kapitäns Dyer in 
Rooibank anwesend gewesen seien; 
daß der Hottentotte Willem bei seiner Aus- 
sage den Irrtum begeht, anzunehmen, daß 
der Kapitän Dyer und seine Begleiter im 
Jahre 1878 in Ururas und in Zwartbank 
gewesen waren, während sie doch gar nicht 
über Scheppmansdorf hinauskamen; 
daß die auf Grund von Mr. Shippards 
Darlegungen in der britischen Denkschrift 
beiläufig verneinte Glaubwürdigkeit des 
Zeugen Koch nicht, wie man es getan 
hat, wegen bloßer persönlicher Auffassungen 
angefochten werden darf, besonders da es 
sich um einen Mann handelt, der während 
der langen Zeit, in der er nacheinander als 
Landungsagent im Dienste der Rheinischen 
Missionsgesellschaft und dann im Dienste der
	        
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