Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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29. Januar 1887 anerkannte, daß sie die 
Beschwerde gegen „die Entfernung des die 
deutsche Grenze anzeigenden Markzeichens, 
das in Frederiksdam gemäß den von 
Dr. Belck gelieferten Angaben errichtet wor- 
den war“, zurückziehen mußte, „weil genauere 
Angaben zeigten, daß besagter Ort tatsäch- 
lich auf englischem Gebiete gelegen ist“; daß 
eine derartige Erklärung bewirkte, daß die 
Lage von Frederiksdam in bezug auf die 
Grenzen nicht länger bestritten wurde und 
sich keine Schwierigkeit betreffs der Genauig- 
keit jenes Teiles der Südgrenze von Wal- 
sischbai erhob, bis der Kommissar von 
Frankenberg die Streitfrage im Jahre 1904 
von neuem anregte; und endlich, daß trotz 
des privaten Charakters, den Dr. Belck dem 
oben erwähnten Grenzmale beimaß, doch 
offenbar die deutsche Kolonialgesellschaft es 
wirklich als ein Grenzmarkzeichen oder 
Grenzkennzeichen ansah; 
  
.daß die Tatsache, daß der Polizeibeamte, 
auf den Dr. Belck am Ende seiner Aussage 
Bezug nimmt, weder verfolgt noch verhaftet 
worden ist, nichts beweist, insofern nicht be- 
glaubigt ist, daß der Resident Magistrate 
den Ort, wo sich jener befand, kannte und 
ihn zur Fortsetzung seiner dienstlichen Arbeit 
nach der Desertion zu zwingen wünschte; 
daß der Teil der Aussage des Herrn Evensen 
der sich auf die Absichten des Kapitäns 
Dyer bezieht, einzig und allein auf dem, 
was der Zeuge hat sagen hören, begründet 
ist; und daß sein Geschäftsteilhaber, Mr. 
Wilmer, betreffs der Angelegenheit verschieden 
dachte, — nach dem am 25. Juni 1910 
abgelegten Zeugnisse des Mr. Wrey, worin 
gesagt wird, daß Mr. Wilmer der Ansicht 
war, daß das, was die zur Zeit der Annexion 
lebenden Eingeborenen bekundeten, welche 
behaupteten, das Wasser und die Weiden- 
plätze auf der sich zwischen Rooibank und 
Ururas ausdehnenden Landfläche seien ver- 
änderlich, und diese ganze Fläche werde 
von ihren Viehherden durchwandert, gehöre 
zu ihren Ländereien und sei den Gemeinde- 
rechten ihres Stammes unterworfen, mit der 
feststehenden Ansicht bezüglich dessen, was 
der Kapitän Dyer tat, übereinstimmte; 
.daß der Ursprung des Grenzstreites einer 
Verwechselung zwischen den Namen Awahaus 
und Ururas, einem von Mr. Shippard be- 
gangenen Frrtume, nicht zugeschrieben werden 
darf, weil eine derartige Behauptung sich 
auf eine unoffizielle Angabe stützt, die am 
1. September 1886 auf der Rückseite einer 
Mitteilung oder eines Briefes angebracht 
  
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worden ist, und weil Mr. Shippard selbst 
in einem Berichte vom 30. des erwähnten 
Monats in demselben Jahre den vollstän- 
digsten Beweis dafür erbringt, daß er nicht 
den vorausgesetzten Irrtum begangen, oder 
die vorausgesetzte Verwechselung gemacht 
hat, da er die Ausdrücke „Awahaus“, 
„Rooibank“ und „Ururas“ deutlich und ge- 
nau erklärt; zu welchem allem man noch 
hinzufügen muß, daß die britische Regierung 
niemals irgend ein Argument auf die ver- 
meintliche gleiche Bedeutung von Ururas und 
Awahaus gegründet hat; 
daß gemäß einer Erklärung des Kapitäns 
Dyer, die in Nr. 4 dieses Tatbestandes 
(Resultando) erwähnt ist, jener Herr bei 
der Festlegung der Grenzen des Territoriums 
nautische Meilen benutzte; daß auch der 
Feldmesser Mr. Wrey es so verstand; und 
daß, wenn der Punkt J an der Nordgrenze 
auf Nuberoffkop festgelegt erscheint, dies mit 
Rücksicht darauf geschieht, daß dieser Hügel 
eine natürliche hervorragende Erhebung 
bildet, die ungefähr 10 Meilen von der 
Mündung des Swazkopflusses entfernt ist, 
und die nach damaliger Ansicht der Kapitän 
Dyer im Sinne gehabt hatte, wie Mr. Wrey 
selbst in seiner beschworenen Aussage vom 
25. Juni 1910 sagt, und wie gleichfalls 
Mr. Simpson vor der Gemeinsamen Kom- 
mission des Jahres 1885 erklärte, indem er 
außerdem bemerkte, daß man den ausge- 
wählten Punkt als etwas weniger denn 
10 Meilen von der Küste entfernt abschätzte; 
daß, abgesehen von der unbestreitbaren Tat- 
sache, daß der Kapitän Dyer, wie zu er- 
warten war, bei der Beschreibung des 
annektierten Gebietes Seemeilen im Sinne 
gehabt hat, die britische Regierung nicht zu- 
gesteht, daß noch eine andere Streitfrage 
vorhanden ist, als die, die die Grenze 
zwischen Scheppmansdorf und Rooikop, mit 
Einschluß des Plateaus, betrifft, weil dies 
der streitige Punkt zur Zeit des englisch- 
deutschen Übereinkommens vom Jahre 1890 
war und man über den Sinn dieses Über- 
einkommens hinausgehen würde, wenn man 
in den Streit neue Einsprüche hineinzöge, 
wie es die sind, die von dem deutschen 
Kommissar von Frankenberg im Jahre 1904 
vorgebracht, sofort von dem britischen Kom- 
missar Mr. Cleverly zurückgewiesen, dann 
von der deutschen Regierung nicht genehmigt 
und nun von neuem erhoben worden sind, 
nach einer dreißigjährigen, beständigen und 
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