W 1039 rc
A. K. O. vom 18. Oktober 1912.
Frhr. v. Schleinitz, Oberstleutnant,
v. Grawert (Gideon), Hauptmann,
Frhr. v. Haxthausen und Spalding, Leutnants,
Geisler, Wünn, Dr. Taute und Dr. Fischer, Stabsärzte, Anträge um Belassung in der Schutz-
truppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt;
Dr. Schönebeck, Dr. Weck und Dr. Lurz, Oberärzte, zu Stabsärzten befördert.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Nachbenannten
die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen nichtpreußischen Ordens zu erteilen, und zwar für
das Ritterkreuz 2. Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens:
dem Oberarzt Dr. Mohn.
Schutztruppe für Südwestafrika.
A. K. O. vom 25. September 1912.
Dr. Gottschalk, Oberveterinär beim Königlich Sächsischen 1. Feldartillerie-Regiment Nr. 12, wird
nach erfolgtem Ausscheiden aus dem Königlich Sächsischen Heere mit dem 1. Oktober 1912
mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe angestellt.
A. K. O. vom 17. Oktober 1912.
Ich verleihe dem Nachbenannten aus Anlaß seines Ausscheidens aus der Schutztruppe
den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse:
dem Intendanturrat a. D. Dr. Engel.
A. K. O. vom 18. Oktober 1912.
v. Saldern, Oberleutnant, scheidet mit dem 17. November aus der Schutztruppe aus und wird mit
dem 18. November 1912 im 6. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 95 wieder angestellt.
v. Meien, Oberleutnant, scheidet mit dem 17. November aus der Schutztruppe aus und wird mit
dem 18. November 1912 im Znfanterie-Regiment Hamburg (2. Hanseatisches) Nr. 76
angestellt.
Krüger, Oberleutnant, scheidet am 24. November aus der Schutztruppe aus und wird mit dem
25. November 1912 im Infanterie-Regiment Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magde-
burgisches) Nr. 27 angestellt.
Bethe, Major,
Mannhardt, Oberleutnant, Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre
genehmigt.
Trainer, Oberleutnant, zum Hauptmann mit einem Patent vom 1. Oktober 1912 befördert.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Nachbenannten
die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen nichtpreußischen Ordens zu erteilen, und zwar für
das Ritterkreuz 1. Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens:
dem Stabsarzt Dr. Hannemann.
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 7. Oktober 1912.
Franz, Intendanturrat, scheidet am 22. Oktober aus dem Heere aus und wird mit dem 23. Oktober
1912 in der Schutztruppe angestellt.
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 8. Oktober 1912.
Friedrich, Intendanturassessor, ist mit Ablauf des Monats August 1912 aus der Schutztruppe aus-
geschieden und mit dem 1. September 1912 im Heere wieder angestellt worden.
Schutztruppe für Kamerun.
A. K. O. vom 8. Oktober 1912.
Seine Majestät der Kaiser und König haben in Verfolg der A. K. O. vom 30. August
1912 Allergnädigst geruht, den an der Bafia-Unternehmung beteiligten Angehörigen der Schutztruppe
die Kolonialdenkmünze mit der Berechtigung zum Tragen der Spange: Kamerun 1911 zu verleihen.