W 1200 20
Aulage II.
Anzahl der Diamanten von 10 Karat
oder mehr,
b) oder
a) unter L 100 über 8 100
Wert das Stück. Wert das Stück.
Transvaal:
1910 26434 289
1911. 2100 260
1912 (1. Halbjahr) 1167 175
Kapprovinz:
191. 5305 2059
1912 (1. Halbjahr) 2097 1119
Oranjefreistaat:
1911) 1756 56
1912“) (1. Halbjahr) 34 8
Grundung einer Gesellschaft zur Alnoholgewinnung
aus Sisalagave-Rüchständen in Vucatan.
Zur Gewinnung von Alkohol aus Rückständen
der Sisalagave im Staate BDucatan“"), die sich
bei Versuchen auf der Pflanzung „Kanan“ als
mit Erfolg ausführbar erwiesen hat, wird nun-
mehr durch die „Camera Agricola de Tucatan,
Merida, Vucatan“ eine Aktiengesellschaft mit einem
Kapital von 12500 Dollar (zu 4,20 ./) ge-
bildet. Die Anlagen werden auf der genannten
Pflanzung errichtet.
(Nach Daily Consular and Trade Reports.)
*) Vom 11. Juni 1911 ab sind die Funde der
drei größten Gruben des Freistaates, Jagersfontein,
Koffyfontein, Voorspoed, in obigen Zahlen nicht mit-
berücksichtigt.
**) Agl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 265.
Wirhungen der Dürre in Südafrihka.
Viele Teile Südafrikas leiden gegenwärtig unter
einer außerordentlichen Dürre, die bereits große Ver-
luste von Vieh verursacht hat. Die Mehrzahl der
südafrikanischen Farmer nimmt sich immer noch nicht
die Mühe, Viehfutter für den Winter aufzustapeln.
Wenn daher die Frühjahrsregen, nach deren Einsetzen
erst das Veldt neues Gras zu treiben pPflegt. wie in
diesem Jahre über die Zeit ausbleiben, so stirbt das
durch die Entbehrungen des Winters ohnehin ge-
schwächte Mieh in großen Mengen an Nahrungsmangel.
Auch unter den Feldfrüchten lbat die Dürre
großen Schaden angerichtet; vielfach sind die Farmer
überhaupt noch nicht imstande gewesen, das Feld zu
bestellen. Unter diesen Umständen dürfte die nächste
Maisernte, die schon in den beiden letzten Jahren
unter den Folgen der Trockenheit zu leiden gehabt
hat, wiederum schlecht ausfallen. Auch die Zucker-
pflan zungen in Natal sollen sehr gelitten haben.
Besonders schwer sind die Eingeborenen-Territorien
der Kapproving getroffen; in manchen Teilen sollen
die Eingeborenen buchstäblich dem Verhungern nahe
sein. Die Lage wird dort noch dadurch verschlimmert,
daß die Kaffern einen großen Teil ihres Viehbestandes
durch das Ostküstenfieber verloren haben, daß die
Maisvorräte (Mais bildet die Hauptnahrung der Ein-
geborenen) infolge des geringen Ausfalls der letzten
Ernte ohnehin spärlich waren und endlich, daß die
Zufuhr von Nahrungsmitteln durch das Fehlen von
Eisenbahnen und den durch das Ostküsteufieber hervor-
gerusenen Mangel an Transporttieren erschwert wird.
Die Hungersnot wird die eine gute Folge haben, daß
viele KRaffern, die in anderen Jahren müßig gingen,
nun gezwungen sein werden, in den Minen Arbeit zu
suchen, und daß der chronischen Arbeiternot, an der
die Minenindustrie leidet, dadurch einigermaßen ge-
steuert wird.
Die Folgen der Dürre werden sich wahrscheinlich
auch in der Handelsbilanz des südafrikanischen Bundes
bald ungünstig bemerkbar machen, indem die Einfuhr
von Lebenomitteln, inobesondere von Fleisch, Butter,
Milch und Zucker, die in den letzten Jahren einen
Rückgang gezeigt hat, wieder einen größeren Umfang
annehmen dürfte; möglicherweise wird die Dürre auch
eine Abnahme des Wollerports zur Folge baben.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in RKapstadt.)]
Vermischtes.
Die Frachtermäßigungen für landwirtschaftliche
Drodukte in dem posturrwage der Südafrikanischen
nion.
Von den Bestimmungen in dem neuen Postvertrag
ist für die Landwirtschaft Britisch Südafrikas zunächst
die Gewährung freier UÜberfahrt für Herdbuchtiere,
also erstklassige Zuchttiere, deren Qualifikation durch
das begleitende Pedigree nachgewiesen ist, von großer
Bedeumug. Es handelt sich um Hengste, Stuten (mit
Ausschluß von Vollblutstuten für Rennzwecke), Bullen,
Kühe, Eber, Sauen, Böcke und Mütter. Die be-
treffenden Herd= und Stutbücher müssen von dem
Ilich Commissioner des Südafrikanischen Bundes in
London als geeignet für Zuchtviehlieferungen nach
Südafrika anerkannt sein. Das landwirtschaftliche
Departement des Südafrikanischen Bundes hat aber
das Recht, Tiere, welche etwa als unerwünscht für die
Zwecke der Landeszucht erscheinen, von der Vergümti-
gung der freien Überfahrt auszuschließen, selbst wenn
sie den vorstehenden Bedingungen entsprechen.
Zur freien Beförderung der Tiere ist die Union
Castle Linie von den Heimatshäfen ihrer Schiffe aus
oder anderen britischen Häfen nach eigener Wahl ver-
pflichtet. Doch braucht sie keine vom Kontinent
kommenden Herdbuchtiere aufzunehmen, wenn ihr
hierdurch Schwierigkeiten in bezug auf das Anlaufen
irgendwelcher Häfen oder den Aufenthalt in denselben
erwachsen würden. Die frei beförderten Tiere dürfen
nur für die dem südafrikanischen Bunde wirklich ein-
verleibten Landesteile bestimmt sein, und es ist nicht
gestattet, sie vor Ablauf von drei Jahren aus dem
Bundesgebiete wieder auszuführen.