Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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3. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleisch- 
beschaugesetze. Vom 14. Dezember 1916. 
Der Bundesrat hat die nachstehende Ergänzung der Ausführungsbestimmungen D zu dem 
Gesetze, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Zentralblatt für das Deutsche 
Reich 1908, Beilage zu Nr. 52, S. 577) beschlossen: 
1. Im §5 Ziffer 3 ist hinter den Worten „8) Chlorsaure Salze“ einzuschalten: 
„8.) Salpetrigsaure Salze“. 
2. Die Ergänzung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 14. Dezember 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Ergänzung der Fleischbeschau-Zollordnung. Vom 14. Dezember 1916. 
Der Bundesrat hat die nachstehende Ergänzung der Fleischbeschau-Zollordnung vom 6. Februar 
1908 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 32) beschlossen: 
1. Im § 1 Ziffer 3 ist hinter den Worten 2 Chlorsaure Salze“ einzuschalten: 
„gh) Salpetrigsaure Salze“. 
2. Die Ergänzung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 14. Dezember 1916. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Meuschel. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Anderung der Bestimmungen über die Fleischbeschau- und Schlachtungsstatistik. 
Vom 14. Dezember 1916. 
  
Der Bundesrat hat die nachstehenden Anderungen der Bestimmungen über die Fleischbeschau- 
und Schlachtungsstatistik vom 19. August 1908 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 385) beschlossen: 
1. Im Formblatt 2 der Anlage A (Beanstandungen ganzer Tierkörper) wird die Sperrung 
der Zeile 2, Spalte 17 (Milzbrand bei Schweinen) aufgehoben. 
2. Das Formblatt 3 der Anlage A (Beanstandungen veränderter Teile) erhält folgenden Zusatz, 
der der Zusatztabelle „Außerdem: Muskelfleisch, Knochen, Fett= und Hautteile von“ voranzustellen ist: 
„Wegen örtlichen Milzbrandes bei Schweinen wurden unschädlich beseitigt 
...... kg veränderte Teile.“ 
3. Im Formblatt der Anlage C ist unter IV 2 hinter den Worten „/9) chlorsauren Salzen“ 
einzuschalten: 
„) salpetrigsauren Salzen“. 
4. Die Anderungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 14. Dezember 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquiêères.