Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1906. (55)

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Gesetzsammlung

für  das

Fürstentum  Reuß  Älterer  Linie.
T  6.

(Ausgegeben  am  8.  Mai  19060).

 

12.  9  gi  as:B  1  "4.—  J.
vom  4.  Mai  1906,
die  Zulassung  der  Königlich  Preußischen  Klassenlotterie  betreffend.

Durch  Staatsverlrag  vom  17.  Juni  1005,  welcher  mit  dem  1.  Juni  1900
in  Krafst  tritt,  ist  der  Königlich  Preußischen  Regierung  für  die  Dauer  des  Vertrags
das  ausschließliche  Recht  eingeräumt,  innerhalb  des  Fürsteutums  Lose  der  Königlich
Preußischen  Klassenlotterie  zu  vertreiben.

Wegen  des  Vetriebs  der  Königlich  Preußischen  Klassenlotterie  und  wegen
des  hieraus  fließenden  Einkommens  bleibt  der  Preußische  Staat  in  dem  Gebiete
des  Fürstentums  von  allen  Steuern  und  Abgaben,  für  wessen  Rechnung  sie  auch
immer  erhoben  werden,  völlig  frei.

Der  Betrieb  der  Hessisch-Thüringischen  Staatslotterie  wird  mit  dem  Ablaufe
der  im  Frühjahr  1906  zur  Ausspielung  gelangenden  7.  Lotterie  eingestellt.

Greiz,  am  4.  Mai  1906.
Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.

v.  Meding.
Saupe.