W 243 e0
Südgrenze: Südende des Njada-Sumpfes, Gipfel des Mbusi-Berges,
Westgrenze: Gipfel des Mbusi-Berges, oberer Rand des Randgebirges bis zum Durchbruch
des Mkamba.
Die bisher auf Grund des § 1 der Jagdschutzverordnung vom 1. Juni 1903 (Amtlicher
Anzeiger 1903 Nr. 14) erlassenen Verbote der Elefantenjagd, nämlich:
Im Bezirk Moschi (Bekanntmachung vom 27. Mai 1903 (Amtlicher Anzeiger Nr. 14/19031
in Verbindung mit der Gouvernementsverfügung vom 15. Juni 1908 J. Nr. 9230/08); im Bezirk
Mpapua (Bekanntmachung vom 2. März 1907 Nr. 4); im Bezirk Usumbura, Sultanat Urundi
(Bekanntmachung vom 8. Februar 1908, Amtlicher Anzeiger 1908 Nr. 4) werden aufgehoben.
Artikel XlI.
Zu § 20. Prämien für schädliche Tiere. Für die Erlegung nachgenannter schädlicher
Tiere bzw. für das Sammeln von Eiern schädlicher Reptilien können Prämien bis zu dem hierunter
angeführten Höchstsatz gezahlt werden:
Löhme 15 Rupien Stachelschwein 3 Rupien
Leopard oder Gepard. . 7 Graue Meerkatze twenih ... W-
Ginsterkatze 2 Hundsaffe ...1 -
Zibetkatze.. 2-lPuffotter.. 1
Hyänenhund 3 Scpeischlange 1 -
Wildschwein 3 = # Krokodli 5
Erdferkel 1 - Krokodilei. . .. 10 peller.
Für nicht ausgewachsene Eremplare vorgenannter Tierarten wird nur ein nach der Größe
des erlegten Tieres sich richtender Bruchteil der jeweiligen vollen Prämie bezahlt.
Für welche der oben angeführten Tierarten und in welcher Höhe bis zur angegebenen
Höchstgrenze Prämien zu zahlen sind, wird für jeden einzelnen Bezirk von Zeit zu Zeit von der
zuständigen Bezirksbehörde festgesetzt und durch Anschlag öffentlich bekannt gegeben.
Anlage.
(Vorderseitc.)
Erlaubnisschein Ur.
zur Elefantenjagd.
D
aus wohnhaft in
erhält hiermit auf die Dauer der Gültigkeit seines am
19 gelösten, am. 19
ablaufenden großen Jagdscheins die Erlaubnis zur Erlegung Elefanten.
5. November 1908
. .. - r
Er hat hierfür die gemäß § öa der Jagdverordnung vom 30. Dezember 1011 zuständige Gebühr
von Rupien an die Be zirkskasse entrichtet.
den 19
Unterschrift des Inhabers. Die Bezirksbehörde.
(Stempel) (Unterschrift.)
der Bezirksbehörde.
(Rückseite.)
Ich bescheinige hiermit, daß ich auf umstehenden Erlaubnisschen Elefanten
geschossen habe.
(Ort), den 19
(Unterschrift des Znhabers.)