Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem kommissarischen 
Bezirksamtmann beim Gouvernement von Deutsch-Guinea Ernst Berghausen den Königlichen 
Kronen-Orden vierter Klasse mit Schwertern am schwarzen Bande mit weißer Einfassung zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Assistenten 
beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Hugo Robert Fritz den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse 
zu verleihen. 
  
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 22. Mai 1912. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Angehörigen des Kommandos der Schutztruppen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen 
nichtpreußischen Orden und Ehrenzeichen zu erteilen, und zwar für: 
das Ehrenkreuz des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem Major Zimmermann; 
das Ritterkreuz mit der Krone des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem Hauptmann Kramer. 
A. K. O. vom 4. Juni 1912. 
Zimmermann, Mojor, wird unter Enthebung von der Stellung als außeretatsmäßiges militärisches 
Mitglied des Reichsmilitärgerichts in die Schutztruppe für Kamerun versetzt. 
Bender, Major, wird unter Belassung in der Stellung im Kommando der Schutztruppen im Reichs- 
Kolonialamt zum außeretatsmäßigen militärischen Mitglied des Reichsmilitärgerichts ernannt. 
Strümpell, Hauptmann im Schleswig-Holsteinischen Fußartillerie-Regiment Nr. 9, kommandiert zur 
Dienstleistung beim Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, scheidet aus dem 
Heere aus und wird in das Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt versetzt. 
Bock v. Wülfingen, Hauptmann in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, wird in das Kommando 
der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt versetzt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 22. Mai 1912. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Angehörigen der Schutztruppe die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen 
Orden und Ehrenzeichen zu erteilen, und zwar für: 
das Ritterkreuz des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: 
den Oberleutnants v. Raben, von Duisburg, Weyse, Edler v. der Planitz und dem Leut- 
nant Meyer; 
die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche silberne Medaille: 
dem Feldwebel Seifert und dem Vizefeldwebel Hofmann. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 4. Juni 1912. 
Aus dem Heere scheiden am 25. Juni aus und werden unter Enthebung von dem Kommando 
zum Seminar für Orientalische Sprachen in Berlin mit dem 26. Juni 1912 in der Schutztruppe 
angestellt: die Leutnants: 
Freiherr v. Lyncker im Dragoner-Regiment von Arnim (2. Brandenburgischen) Nr. 12 und 
v. Heyden-Linden im Brandenburgischen Jäger-Bataillon Nr. 3. 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 25. Mai 1912. 
Reder, Geheimer Sekretariatsassistent, zum etatsmäßigen Registrator mit der Amtsbezeichnung 
Geheimer expedierender Sekretär und Kalkulator ernannt.
	        
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