Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Die geologische Landesanstalt stellt die für die Aufbewahrung und Bearbeitung des aus 
den Schutzgebieten einkommenden mineralogischen und geologischen Materials und die für die Schau- 
sammlung erforderlichen Räumlichkeiten und Behältnisse der geologischen Zentralstelle zur Verfügung 
und sorgt für die fortlaufende Verwaltung der Sammlungen sowie des geologischen Berichts= und 
Kartenmaterials und der einschlägigen Veröffentlichungen durch einen wissenschaftlichen Beamten. 
Sie gewährt ferner der geologischen Zentralstelle, soweit mit ihren satzungsmäßigen Aufgaben ver- 
einbar, die Dienste ihres wissenschaftlichen und Verwaltungspersonals. Die im Interesse der 
geologischen Zentralstelle tätigen Beamten der geologischen Landesanstalt und die von der Kolonial= 
verwaltung der geologischen Zentralstelle für Studien oder Ausarbeitungen überwiesenen und 
empfohlenen Personen sind, soweit für ihre Zwecke erforderlich, zur Benutzung der gesamten bei der 
geologischen Landesanstalt vorhandenen Sammlungen, Einrichtungen, Instrumente und Bücher sowie 
zur Inanspruchnahme von Rat und Auskunft auch des nicht bei der geologischen Zentralstelle tätigen 
wissenschaftlichen Personals befugt. 
Die Leitung der geologischen Zentralstelle obliegt dem Direktor der preußischen geologischen 
Landesanstalt oder seinem Stellvertreter. 
Der Schriftwechsel der geologischen Zentralstelle erfolgt unter ihrer Firma. 
  
  
  
  
  
personalie. — 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem früheren Sekretär 
beim Gouvernement von Südwestafrika Hilzebecher den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse, dem 
Polizeiwachtmeister in der südwestafrikanischen Polizeitruppe Schweizer das Militär-Ehrenzeichen 
2. Klasse und dem Polizeiwachtmeister beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Pursche das 
Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. —— 
Uachruf. 
Am 8. Juli d. Is. verschied nach längerem Leiden der Rendant der Kolonial-Hauptkasse, 
« Geheimer Hofrat Cilienthal. 
im 56. Lebensjahre. 
Der Verstorbene ist im Jahre 1877 in den preußischen Justizdienst eingetreten und gehörte 
seit dem Jahre 1882 der Legationskasse des Auswärtigen Amts an, bei der ihm später die Leitung 
der Kolonialbuchhalterei anvertraut war. Seine Ernennung zum Rendanten der Kolonial-Hauptkasse 
erfolgte bei Errichtung des Reichs-Kolonialamts im Mai 1907. 
Die Kolonialverwaltung verliert mit dem Dahingeschiedenen einen treuen, besonders bewährten 
Beamten, der während seiner langjährigen Tätigkeit sein Amt mit großer Pflichttreue versehen hat. 
Seine lautere Persönlichkeit wird fortleben in den Herzen aller derer, die der Kaiserliche Dienst 
mit ihm zusammenführte. 
Berlin, den 12. Juli 1912. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
In Vertretung: 
Dr. Gleim. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 19. Juni 1912. 
Grosch, Oberlentnant, scheidet am 13. Juli aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 14. Juli 1912 
im Infanterie-Regiment Graf Barfuß (4. Westfälischen) Nr. 17 angestellt. 
Bock v. Wülfingen, Oberleutnant, wird vom 22. Juni bis 21. Juli 1912 zur Dienstleistung beim 
Infanterie-Leibregiment Großherzogin (3. Großherzoglich Hessischen) Nr. 117 kommandiert. 
Aumann, Leutnant, zum Oberleutnant befördert. 
Dr. Fischer, Dr. Manteufel und Dr. Scherschmidt, Oberärzte, zu Stabsärzten befördert. 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 25. Juni 1912. 
Hüttig, Unterzahlmeister, zum kommissarischen Zahlmeister ernannt.
	        
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