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Die geologische Landesanstalt stellt die für die Aufbewahrung und Bearbeitung des aus
den Schutzgebieten einkommenden mineralogischen und geologischen Materials und die für die Schau-
sammlung erforderlichen Räumlichkeiten und Behältnisse der geologischen Zentralstelle zur Verfügung
und sorgt für die fortlaufende Verwaltung der Sammlungen sowie des geologischen Berichts= und
Kartenmaterials und der einschlägigen Veröffentlichungen durch einen wissenschaftlichen Beamten.
Sie gewährt ferner der geologischen Zentralstelle, soweit mit ihren satzungsmäßigen Aufgaben ver-
einbar, die Dienste ihres wissenschaftlichen und Verwaltungspersonals. Die im Interesse der
geologischen Zentralstelle tätigen Beamten der geologischen Landesanstalt und die von der Kolonial=
verwaltung der geologischen Zentralstelle für Studien oder Ausarbeitungen überwiesenen und
empfohlenen Personen sind, soweit für ihre Zwecke erforderlich, zur Benutzung der gesamten bei der
geologischen Landesanstalt vorhandenen Sammlungen, Einrichtungen, Instrumente und Bücher sowie
zur Inanspruchnahme von Rat und Auskunft auch des nicht bei der geologischen Zentralstelle tätigen
wissenschaftlichen Personals befugt.
Die Leitung der geologischen Zentralstelle obliegt dem Direktor der preußischen geologischen
Landesanstalt oder seinem Stellvertreter.
Der Schriftwechsel der geologischen Zentralstelle erfolgt unter ihrer Firma.
personalie. —
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem früheren Sekretär
beim Gouvernement von Südwestafrika Hilzebecher den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse, dem
Polizeiwachtmeister in der südwestafrikanischen Polizeitruppe Schweizer das Militär-Ehrenzeichen
2. Klasse und dem Polizeiwachtmeister beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Pursche das
Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. ——
Uachruf.
Am 8. Juli d. Is. verschied nach längerem Leiden der Rendant der Kolonial-Hauptkasse,
« Geheimer Hofrat Cilienthal.
im 56. Lebensjahre.
Der Verstorbene ist im Jahre 1877 in den preußischen Justizdienst eingetreten und gehörte
seit dem Jahre 1882 der Legationskasse des Auswärtigen Amts an, bei der ihm später die Leitung
der Kolonialbuchhalterei anvertraut war. Seine Ernennung zum Rendanten der Kolonial-Hauptkasse
erfolgte bei Errichtung des Reichs-Kolonialamts im Mai 1907.
Die Kolonialverwaltung verliert mit dem Dahingeschiedenen einen treuen, besonders bewährten
Beamten, der während seiner langjährigen Tätigkeit sein Amt mit großer Pflichttreue versehen hat.
Seine lautere Persönlichkeit wird fortleben in den Herzen aller derer, die der Kaiserliche Dienst
mit ihm zusammenführte.
Berlin, den 12. Juli 1912.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts.
In Vertretung:
Dr. Gleim.
Kaiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 19. Juni 1912.
Grosch, Oberlentnant, scheidet am 13. Juli aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 14. Juli 1912
im Infanterie-Regiment Graf Barfuß (4. Westfälischen) Nr. 17 angestellt.
Bock v. Wülfingen, Oberleutnant, wird vom 22. Juni bis 21. Juli 1912 zur Dienstleistung beim
Infanterie-Leibregiment Großherzogin (3. Großherzoglich Hessischen) Nr. 117 kommandiert.
Aumann, Leutnant, zum Oberleutnant befördert.
Dr. Fischer, Dr. Manteufel und Dr. Scherschmidt, Oberärzte, zu Stabsärzten befördert.
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 25. Juni 1912.
Hüttig, Unterzahlmeister, zum kommissarischen Zahlmeister ernannt.