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Weiß zu Baknang,
Ludwig zu Kirchheim,
Streng zu Rottweil;
die Landjaͤger erster Classe:
Bek zu Oehringen,
Staiger zu Erolzheim, Oberamts Biberach,
Wittel zu Weil der Stadt, Oberamts Leonberg,
Leins zu Weikersheim, Oberamts Mergentheim;
die Landjäger zweiter Elasse:
Grohe zu Ereglingen, Oberamts Mergentheim,
Braun zu Ravensburg.
Stuttgart den 9. Januar 1854. Schlaper.
b) Bekanntmachung, betreffend eine Verfügung der K. baperischen Regierung hinsichtlich der Pässe der
Lohnkutscher.
Da nach einer im Königreich Bapern getroffenen, mit dem 1. Februar d. J. in
Vollziehung tretenden Anordnung für den Eintritt ausländischer Lohnkutscher in das
dortige Staatsgebiet erfordert wird, daß nicht nur die von ihnen geführten Reisenden
mit den erforderlichen Ausweisen zur Reise versehen sepen, sondern auch die Lohnkutscher
noch besonders über ihre Personen mit Pässen sich auszuweisen vermögen; so wird
dieß zur Kenntnißnahme bekannt gemacht.
Stuttgart den 9. Januar 1335. Schlapver.
c) Belobung des Schultheißen Roth zu Renfrizhausen.
Da sich bei der Visitation des Oberamts Sulz ergeben hat, daß der Schultheiß
Roth zu Renfrizhausen sich die Verbesserung des Haushaltes seiner Gemeinde, namentlich
auch hinsichtlich der Bewirthschaftung der Gemeinde-Waldungen mit besonderem
Eifer hat angelegen seyn lassen; so wird derselbe in Gemäßheit höchster Enrschließung
Seiner Königlichen Majestät vom 9. d. M. hiemit öffentlich belobt.
Stuttgart den 11. Jannar 1834. Schlaper.