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Boden mit sich bringt. Wie jetzt wohl allgemein
angenommen werden darf, erfolgt die Infektion
von der Haut aus; die reifen Larven gelangen
nach dem Eindringen durch die Haut, namentlich
der nackten und rissigen Fußsohlen der Neger in
die Lymphkapillaren oder Hautvenen und von da
aus durch das Herz in die Lungen und weiter
durch die Bronchien, den Kehlkopf, Osophagus in
den Magen und Darm.
Die Infektion durch das Trinkwasser spielt
nicht die Rolle wie die Bodeninfektion. Zwar
halten sich die Larven im Wasser mehrere Monate
insektionsfähig, sie sinken aber infolge ihrer Schwere
zu Boden, so daß fie erst beim Aufrühren des
Wassers an die Oberfläche gelangen. Außerdem
können aber auch durch unsaubere Lebensmittel
oder durch unreine Hände die Larven in die
Mundhöhle gebracht werden. Die ersteren kommen
weiter insofern in Betracht, als die Larven infolge
ihrer Beweglichkeit an den Gräsern und am
niedrigen Gesträuch in die Höhe kriechen und bei
dieser Gelegenheit auch beim Vorübergehen ab-
gestreift werden und so in die Haut gelangen.
Sicher kommt aber auch den beschmutzten
Kleidern der Eingeborenen eine nicht zu unter-
schätzende Bedeutung bei der Übertragung der
Krankheit zu. Ferner sind namentlich auch die
Waschstellen, wo ebenfalls der Boden lange Zeit
feucht bleibt, eine Infektionsstätte für die Wurm-
krankheit.
Von diesen Grundsätzen ausgehend, bewegen
sich die Bekämpfungsmaßregeln in erster Linie
auf hygienischem Wege. Medikamentöse Mittel,
namentlich auch das Thymol, haben nur vor-
Übergehende Bedeutung und lassen in schweren
Fällen fast ausnahmslos im Stich. Auf den
Pflanzungen und größeren industriellen Betrieben
ist es durchaus notwendig, daß die Leiter der
Pflanzungen oder sonstiger Unternehmungen mit
den Arzten zusammenarbeiten und einheitlich gegen
die Seuche vorgehen. Auf einigen Pflanzungen
des Lindibezirks ist es durch die Umsicht der Leiter
gelungen, mit streng durchgeführten hygienischen
Maßnahmen die Zahl der Kranken und Wurm-
träger in wenigen Jahren um die Hälfte zu ver-
kleinern. In erster Linie trugen dazu bei die
Herstellung von geräumigen Wohnhütten für die
Arbeiter und deren Familien, die gegen das Ein-
dringen von Regen und auch sonst gegen Feuchtig-
keit hinreichend geschützt worden waren. Weiter
kam dazu als wesentlicher Faktor für die Be-
kämpfungsmaßnahmen die Anlage zweckmäßiger
Aborte sowohl in der Nähe der Wohnhäuser der
Eingeborenen als auch in der Nähe der Betriebe.
Bei der Anlage der Abortanlagen bei den F
briken wird in der Regel den Sitten der Ein-
geborenen zu wenig Rechnung getragen. Auch
hier empfehlen sich kleinere Aborte für zwei oder
höchstens drei Personen, die am besten aus-
zementiert sind. Aborte für eine größere An-
zahl von Leuten werden, auch wenn sie mit
Trennungswänden versehen sind, nur ungern und
selten benützt. Für jedes Wohnhaus wird zweck-
mäßig ein besonderer Abort im geschlossenen Hof
errichtet, der durch Strohbedachung und durch
Seitenwände gegen Witterungseinflüsse geschützt
ist. In dieser Beziehung können die Anlagen
der Wohnhütten auf einer Pflanzung in der Nähe
von Lindi geradezu als mustergültig bezeichnet
werden. Hier sind je vier Häuser für Eingeborene
in den Ecken eines mit Stacheldraht umgebenen
Gevierts mit festen Lehmwänden und dichtem
Strohdach errichtet. Eine jede Hütte ist für den
Aufenthalt einer Familie berechnet. Jedes
Quadrat ist durch Wände in vier gleiche Teile
geteilt, so daß also jede Familie ein Viertel der-
selben als geschlossenen Hof benutzen kann. Am
hinteren Ende des Hofes sind die Aborte in der
Weise angelegt, daß sie nur von den zu dem be-
treffenden Haus gehörigen Eingeborenen benutzt
werden können. Die Aborte sind aus Lehm-
wänden aufgeführt, tragen ein dichtes Strohdach,
die Grube ist 1½ bis 2 m tief, und außerdem
sind sie durchweg geräumig und hell. Von Zeit
zu Zeit werden die Aborte durch besondere Auf-
seher auf die Reinlichkeit untersucht und bei Be-
schmutzung die Bewohner der betreffenden Häuser
zu einer Geldstrafe verurteilt.
Eine zeitweise Desinfektion der Aborte ist an-
gezeigt bei gemeinschaftlichen Latrinen in der
Nähe von Arbeitsstellen der Fabriken (Zimmereien,
Sisalentfaserung u. dgl.). In diesem Falle eignet
sich zum Desinfizieren am besten Kalkmilch, die
ja an der Küste auch leicht zu beschaffen ist, auch
empfiehlt es sich hier sowohl die Abortgrube als
das Falloch mit Zement auszumauern. Jedenfalls
aber müssen die Gruben tief genug, mindestens
aber 2 m tief, ausgeschachtet sein. Die Des-
infektion mit Kalkmilch hat am besten jede Woche
einmal zu erfolgen.
Eine strenge Scheidung der größeren gemein-
schaftlichen Aborte für Männer und für Frauen
ist selbstverständlich.
Bei Arbeiten auf den Pflanzungen, wo Aborte
nicht angelegt werden können, ist es notwendig,
daß jeder einzelne Mann beim Austreten seine
Fäkalien mindestens 30 cm tief vergräbt, indem
er mit einer Hacke ein Loch von etwa 30 bis
40 em Tiefe gräbt und dieses nach der Defäkation
wieder reichlich mit Erde bedeckt.
Da auch die Lagerplätze an den Karawanen-
straßen durch Träger und Arbeiter, die entweder
zur Küste wandern oder von da nach Hause
zurückkehren, mit Ankylostomen verseucht werden,
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