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Wird nunmehr noch ein Fall abgezählt, in welchem es sich offenbar bei der zweiten
Erkrankung gar nicht um Pocken, sondern um Scharlach gehandelt hat, so bleiben nur
drei Fälle übrig, bei welchen die Möglichkeit einer zweimaligen Erkrankung innerhalb
der Epidemie von 1870/71 vorliegt. Die Angaben, welche die Liste bezüglich dieser drei
Fälle enthält, sind aus der Uebersicht C. (E. 136 und 137) ersichtlich.
Eine nähere Betrachtung ergiebt aber, daß in keinem dieser Fälle die Augaben
über die Person (Religion, Stand, Wohnnng) völlig übereinstimmen. Es ist daher sehr
wohl möglich, daß die zweite Eintragung sich auf eine andere Person desselben Nameus
bezieht.
Der bereits erwähnte Fall, in welchem es sich bei der zweiten Erkrankung
nin Scharlach gehandelt hat, ist nach den Angaben der Liste in der Uebersicht D.
(S. 136 und 137) mitgetheilt.
Die Duisburger Liste von 1871/72 mit ihren 3011 an den Pocken erkrankten
Personen kann demnach als eine Bestätigung für die Behanptung, daß innerhalb einer
und derselben Epidemie Persouen häufig zweimal an den Pocken erkranken, nicht angeführt
werden; denn in der Liste ist nicht ein einziger einwandsfreier derartiger Fall
zu finden.
Für die Duisburger Epidemie von 1873/74, welche in derselben Weise geprüft
worden ist, wie diejenige von 1871/72, hat sich ergeben, daß unter 113 überhaupt Erkrankten
allerdings ein Kind sich befunden hat, welches innerhalb der Epidemie und
zwar 3 Monate nach der ersten Erkrankung zum zweiten Male erkrankt ist. Die bezüglichen
Angaben der Liste sind in der Uebersicht E. (auf S. 136 und 137) ersichtlich gemacht.
Bei näherer Betrachtung ergiebt sich, daß in diesem Falle die erste angebliche Erkrankung
an den Pocken schon nach sechs Tagen mit Genesung geendet hat. Es kann
sonach wohl kaum begweifelt werden, daß hier ein Irrthum in der Diagnose untergelanfen
ist. Sonst findet sich in der Liste keine Person doppelt aufgeführt. —
Zur Ergänzung der vorstehend besprochenen Ermittelungen sind daim noch einige
andere Epidemien an der Hand der amtlichen Listen darauf hin geprüft, ob ein und
dieselbe Person als innerhalb einer und derselben Epidemie aufs neue an Pocken erkrankt
aufgeführt ist. Was sich hierbei ergeben hat, ist in der Uebersicht auf Seite 139 zusaimmengefaßt.
Die beiden in der Uebersicht aufgeführten Fälle, in welchen möglicherweise eine
zweimalige Erkrankung vorgelegen hat, sind folgende: 1) Zn der Liste von Hornburg
ist unter Nr. 43 eine Ehefrau Borchers aufgeführt, über welche nur angegeben ist, daß
sie am 29.°1. 72 genesen sei, während bezüglich des Datums der Erkrankung die
Eintragung fehlt. Auch Alter und Wohnung ist nicht angegeben. Unter Nr. 73 folgt
dann eine 32 Jahre alte Ehefrau Borchers, welche am 20./2. 72 erkrankt und am
28./3. 72 genesen ist. Bei den unvollständigen Angaben über die zuerst erkrankte
Ehefrau Borchers ist es nicht ausgeschlossen, daß es sich hier um zwei verschiedene
Personen gehandelt hat. 2) Der Fall in der Liste von Erfurt betrifft ein Kind im
ersten Lebensjahre, welches nach Ausweis der Liste (Nr 431 und Nr. 851) vom