Full text : Beiträge zur Beurtheilung des Nutzens der Schutzpockenimpfung.

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Wird  nunmehr  noch  ein  Fall  abgezählt,  in  welchem  es  sich  offenbar  bei  der  zweiten
Erkrankung  gar  nicht  um  Pocken,  sondern  um  Scharlach  gehandelt  hat,  so  bleiben  nur
drei  Fälle  übrig,  bei  welchen  die  Möglichkeit  einer  zweimaligen  Erkrankung  innerhalb
der  Epidemie  von  1870/71  vorliegt.  Die  Angaben,  welche  die  Liste  bezüglich  dieser  drei
Fälle  enthält,  sind  aus  der  Uebersicht  C.  (E.  136  und  137)  ersichtlich.

Eine  nähere  Betrachtung  ergiebt  aber,  daß  in  keinem  dieser  Fälle  die  Augaben
über  die  Person  (Religion,  Stand,  Wohnnng)  völlig  übereinstimmen.  Es  ist  daher  sehr
wohl  möglich,  daß  die  zweite  Eintragung  sich  auf  eine  andere  Person  desselben  Nameus
bezieht.

Der  bereits  erwähnte  Fall,  in  welchem  es  sich  bei  der  zweiten  Erkrankung
nin  Scharlach  gehandelt  hat,  ist  nach  den  Angaben  der  Liste  in  der  Uebersicht  D.
(S.  136  und  137)  mitgetheilt.

Die  Duisburger  Liste  von  1871/72  mit  ihren  3011  an  den  Pocken  erkrankten
Personen  kann  demnach  als  eine  Bestätigung  für  die  Behanptung,  daß  innerhalb  einer
und  derselben  Epidemie  Persouen  häufig  zweimal  an  den  Pocken  erkranken,  nicht  angeführt
  werden;  denn  in  der  Liste  ist  nicht  ein  einziger  einwandsfreier  derartiger  Fall
zu  finden.

Für  die  Duisburger  Epidemie  von  1873/74,  welche  in  derselben  Weise  geprüft
worden  ist,  wie  diejenige  von  1871/72,  hat  sich  ergeben,  daß  unter  113  überhaupt  Erkrankten
  allerdings  ein  Kind  sich  befunden  hat,  welches  innerhalb  der  Epidemie  und
zwar  3  Monate  nach  der  ersten  Erkrankung  zum  zweiten  Male  erkrankt  ist.  Die  bezüglichen
Angaben  der  Liste  sind  in  der  Uebersicht  E.  (auf  S.  136  und  137)  ersichtlich  gemacht.
Bei  näherer  Betrachtung  ergiebt  sich,  daß  in  diesem  Falle  die  erste  angebliche  Erkrankung
  an  den  Pocken  schon  nach  sechs  Tagen  mit  Genesung  geendet  hat.  Es  kann
sonach  wohl  kaum  begweifelt  werden,  daß  hier  ein  Irrthum  in  der  Diagnose  untergelanfen
ist.  Sonst  findet  sich  in  der  Liste  keine  Person  doppelt  aufgeführt.  —

Zur  Ergänzung  der  vorstehend  besprochenen  Ermittelungen  sind  daim  noch  einige
andere  Epidemien  an  der  Hand  der  amtlichen  Listen  darauf  hin  geprüft,  ob  ein  und
dieselbe  Person  als  innerhalb  einer  und  derselben  Epidemie  aufs  neue  an  Pocken  erkrankt
aufgeführt  ist.  Was  sich  hierbei  ergeben  hat,  ist  in  der  Uebersicht  auf  Seite  139  zusaimmengefaßt.


Die  beiden  in  der  Uebersicht  aufgeführten  Fälle,  in  welchen  möglicherweise  eine
zweimalige  Erkrankung  vorgelegen  hat,  sind  folgende:  1)  Zn  der  Liste  von  Hornburg
ist  unter  Nr.  43  eine  Ehefrau  Borchers  aufgeführt,  über  welche  nur  angegeben  ist,  daß
sie  am  29.°1.  72  genesen  sei,  während  bezüglich  des  Datums  der  Erkrankung  die
Eintragung  fehlt.  Auch  Alter  und  Wohnung  ist  nicht  angegeben.  Unter  Nr.  73  folgt
dann  eine  32  Jahre  alte  Ehefrau  Borchers,  welche  am  20./2.  72  erkrankt  und  am
28./3.  72  genesen  ist.  Bei  den  unvollständigen  Angaben  über  die  zuerst  erkrankte
Ehefrau  Borchers  ist  es  nicht  ausgeschlossen,  daß  es  sich  hier  um  zwei  verschiedene
Personen  gehandelt  hat.  2)  Der  Fall  in  der  Liste  von  Erfurt  betrifft  ein  Kind  im
ersten  Lebensjahre,  welches  nach  Ausweis  der  Liste  (Nr  431  und  Nr.  851)  vom