Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Die Fortschritte des landwirtschaftichen Kredit- 
genossenschaftswesens in Indien. 
Die Kreditgenossenschaftebewenung in Indien, die 
im Jahre 1904 versuchsweise von alrr Regierung ins 
Leben gerufen wurde, hat sehr bald ihr Vorstadium 
verlassen. und spielt bereits eine abr Rolle im 
landwirtschaftlichen Leben des Landes t welcher 
S-pelligreit die Bewegung fortschreitet, ist daraus zu 
erjsehen, daß es im März 1905 erst 35 ländliche Kredit- 
genofsenschaften und 6 städtische Kassen gab, während 
im Juli 1911 schon 4957 #ländlich, 415 städtische und 
60 Zentralkassen gezählt w 
Die Gesamtzahl der rn dieser Genossen= 
schaften belief sich Juli 1911 auf 814 101, und wenn 
dies auch erst ein heringer Teil der ungeheuren Be- 
bölkerung Indiens ist, so ist es doch eine bemerkens- 
werte Erscheinung, daß in einem Zeitraum von sieben 
Jahren eine so große Zahl von Bewohnern dazu ge- 
bracht worden ist, Mitglieder von Genossenschaften zu 
werden. Die Anregung ist freilich von der Regierung 
ausgegangen, aber abgesehen von deren Bereitwillig- 
keit, den editgenossenschaften eine bestimmte Summe 
vorzuschießen, wovon die Genossenschaften kaum Ge- 
rauch machen, werden für ihre Gründung keine be- 
sonderen Vorteile gewährt. Man lann daher aus der 
ichnellen Ausbreitung der-. ee senschaftsbewegung 
schließen, daß die Einführn achi igenossenschafts- 
wesens einem wirklichen 2 P s der Hindubauern 
entsprach und diese es aus dem Grunde so unverzüglich 
angenommen haben, weil sie darin ein Mittel zur Ver- 
beseruns hrer wirtschaftlichen Lage erblicken. 
Fortschritte der ländlichen Kreditgenossen. 
scoften während der beiden Jahre vom 1. Juli 1909 
bis 1. Juli 1911 bildet den Gegenstand eines Artikels, 
der in der Dezembernummer des vom Internatio-= 
nalen Landwirtschaftsinstitut ehherausge ebenen 
ulletin des Institutions GCconomiques es er- 
schienen ist. Daraus geht hervor, daßt die ** der 
Genossenschaften von 1761 am 1. Juli 1900 auf 4957 
am 1. Juli 1911 und die Zahl ihrer Mitglieder von 
116 907 auf 288 978 gestiegen ist. Das gesamte Be- 
triebslapital hat sich von 2289 128 Rupien (3046920.4) 
auf 11 018 863 Rupien (14 994 080 ) vermehrt, und 
die ausstehenden Darlehen haben sich von 2014 406 
.(2741 1824) auf 10 398 674 Rup. (14 186 499.4) 
grböht. Die Essamtsumme der gewährten Darlehen 
belief sich im Jahre 1908/09 auf 8 771 94 ien 
6 182 726 ) und im Jahre 110/11 auf 9 426 911 
Rupien (12 827 807 0. 
Aus den Tabellen des Artikels läßt sich ersehen, 
ich in jedem Jahre seit 1908 das Betriebskapital 
2 ie verschiedenen Quellen, aus denen es stammte, 
berteilte, und es ist interessant festzustellen, daß 1906 
lZ 19,5 v. H. des Betriebskapitals von der Regierun 
gelefert wwar. während ihre Darlehen 1911 nur no 
de 8 Betriebskapitals darstellen. Während 
bne ad- biegen die Lorlehen von anderen Genossen- 
aften von 24,9 auf 50,2 v. H. des Betriebskapitals. 
; iese Steigerung beruht auf der schnellen Entwicklung 
er enltasen= die das Bulletin in einem weiteren. 
rtikel tbehandel 
  
  
  
  
r55 
  
e Zin di te, welche die Genossenschaften von 
ühren Mitgliedern a#une find hoch im Vergleich zu 
* die in wurpäschen Ländern i si denn 
etragen 6¼ bi erschiedenheit der 
#i be von Provinz 32 rcchins 2 in den ver- 
dn Bezirken derselben Provinz offenbart ei 
vr endes Bedürfnis nach einem besseren Nasgleich 
däu italien. Wie hoch die Sähe. uch in gewiss 
nieden erscheinen mögen, so find doch be Lächilch 
riger als die t Sätze, — die Wucherer 
  
verlangen. Einer der häufigsten Zwecke, zu denen die 
Varlelen bestimmt find, ist daher auch die Rückzahlung 
von Anleihen, die früher bei Wucherern ausgenommen 
worden sind. In der Provinz Madras 3. B. sind 
15,6 v. H. der Darlehen im Jahre 1911 zu diesem 
aie #er “ worden, in der Provinz oengalen 
ogar 35,6 v. 
Unter den anderen Zwecken, für welche die Dar- 
lehen aufgenommen werden, sind die n* die · 
Bodenbestellung und die Anschaffung don Vieh. 
werden außerdem uch Darlehen für unproduktive 
Ausgaben, wie z. B. ochzeiten und Beerdigungen, 
gegeben, da es sich berauggesselk hat, daß es ** 
dien unmöglich ist, diese Darlehen zu unterdrücken. 
Die öffentliche Meinung verpsäcchtet die Bauern zu 
diesen Ausgaben, und zwingt sie sogar, wenn sie das 
nötige Geld nicht bei der Darlehnskasse erhalten, es 
m einem höheren Zinsfuß von Wucherern zu leihen. 
ist jedoch zu bemerken, daß in Dörfern, in denen 
es Darlehnskassen gibt, die öffentliche Meinung an- 
fängt, eine Einschränkung dieser unproduktiven Aus- 
gaben herbeizuführen, da alles, was die Zahlungs- 
fähigkeit eines Genosenschafters zunginsi eeinflußt, 
auch die anderen in Mitleidenschaft ziehen 
Wir beobachten also in Indien ebenso wie in an- 
deren Ländern, daß die Gründung von Kreditgenossen- 
schaften nicht nur einen wirtschaftlichen Rutzen öbringt. 
sondern auch einen wohltätigen sozialen Einfluß ausübt. 
  
  
  
Lieratur-Berleht. 
Wörterbuch des deutseben Staats- und Verwaltungs- 
rechts. Begründet von Professor Dr. Karl Frei- 
herrn v. Stengel. 2. Auflage, heransgegeben von 
Dr. Max Fleischmann, Universitätsprofessor in 
Königeberg i. Pr. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr 
(Paul Siebeck). Lieferung 18/19. Preis der Doppel-- 
lieferung . 4.— 
Die vorliegende Lieferung des an dieser Stelle 
wiederholt empfohlenen Werkes umfaßt die Stich- 
worte Justizverwaltung“ bis „Krankenanstalten“. 
Artikeln 
besonderem koloninlen Interesse sind. So gibt der 
Artikel Kiautschou“ in großen Zügen eine Ubersicht 
über die gesamten ehlit ben und wirtschaftlichen 
Verhältnisse dieses Schutzgebiets. Ferner eind unter 
den Stichworten „Kolonialbeamte“, „Kolonialfinanzen“ 
und „Kolonialgeslschaften“ wichtige koloniale Materien 
in knapper Form, aber mit der dem zen Werke 
eigenen Gründlichkeit dargestellt. En 
Artikel „Konzessionen“ noch ein We über 
„Koloniale Konzesionen- binzugefügt, in dem die inm 
den deutschen Schutzgebieten zur Zeit noch bestehenden 
Konzessions haften einschliellich derj - 
Neu-Kamerun ansndi aufgeführt, sowie Fr 
lagen ihrer En und die für ihre “i„ 
Rrreilung in bk t kommenden W 
  
kurz behandelt 
Jagdhandbuch für Deutsch-COstafrika. Auf Grund 
amtlicher Quellen bearbeitet. — Deutsch- 
— ätung G. m. b. H. 1912. VI, 
4 
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kleine Buch bringt # xnap 8 übersichtlicher 
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aller zur Zeit im Schutzgebiete geschaffenen
	        
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