Grund einer vorschriftsmäßigen Erlaubnis des Pro-
vinzialkommissars oder einer sonst zuständigen Person.
e Verordnung enthält auch Vorschriften für den
Verkauf weingeisthaltiger Getränke an Nichteingeborene
sowie für die Einfuhr derartiger Getränke durch Ver-
treter, welche Nichteingeborene beschäftigen
Der Ausdruck „weingeisthaltige Getränte- umfaßt
Rum, Brandy, Genever, Whisky, Absinth Liköre und andere
destillierte Wässer. (Ihe Board of Trade Journul.)
Kongreß der russischen Baumwollpflanzer in Tiflis.
Vom 14. bis 19. November 1912 hat in Tiflis
der Kongreß der russischen Baumwollpflanzer
getagt. Im wesentlichen haben nur kankasische Inter-
essenten teilgenommen, aus Russisch-Mittelasien war
niemand erschienen. Von den beiden großen Baum-
wollindustriebezirken Rußlands war Lodz gar nicht und
Moskau nur durch den Sekretär des Börsenkomitees
und zwei Herren der Firma Wogau u. Co. vertreten,
die vor kurgem in Petropawlowst (Mugansteppe) eine
VBaumwollreinigungsanstalt errichtet hat.
Di nahme aus dem Kaukasus war sehr rege:;
außer Einer großen Zahl Pflanzer und Privatinter-
essenten waren auch viele Beamte und technische Sach-
verständige zugegen. Die Leitung des Kongresses lag
in den Händen des Senators Watazzi, Zivilgehilfen
des Statthalters.
Die Vorträge, Verhandlungen und Beratungen
boten eine Fülle von Anregungen und ließen erkennen.
daß es mit dem Baumwollbau in Transkanukasien ver-
hältnismäßig schnell vorwärts geht und daß das Ver-
ständnis für die damit zusammenhängenden Fragen bei
der Landbevölkerung sowohl wie bei der Beamten-
schaft wächst.
Die Weratungen des Kongresses betrafen folgende
Punkte: 1. die Technik des Baumwollbaus: 2. die land-
Wunsteeflich sachverständige Hilse und die Verbreitung
des Baumwollanbaus: 3. die Entwicklung des Anbaus
durch Einrichtung von Bewässerungsanlagen; 4. den
Baumwollhandel und 5. das Kredit= und Genossen-
schaftswesen.
Die Verhandlungen haben zu erkennen gegeben,
der Baumwollbau von den russischen Kolonisten,
dab ere am Araxes in der Mugansteppe an-
gesiedelt worden sind, am besten betrieben wird. Der
Anbau entwickelt sich gut in den Gouvernements Tiflis,
Elisabethpol und Baku. Zurückgeblieben sind die Gou-
vernements Eriwan und Kutais, wo der Fortschritt
ungünstigere Bodenbeschaffenheit, schlechte
Kultur, schlechte Samen und insbesondere auch durch
die Teilnahmlosigkeit der Bevölkerung hintangehalten
wird. Allgemein waren die Klagen über die schlechte
Organisation des Verkaufswesens. Es kommt häufig
vor, daß die Pflanger von den armenischen Auskäufern
bewuchert und übervorteilt werden. Die Bauern, die
aus diesen Gründen keinen Gewinn aus dem Baum-
wollbau zu ziehen vermögen, vernachlässigen die Pflege
der Felder und verlieren das Interesse an der Ver-
größerung des Anbaus. Auf diese Verhältnisse wird
der Rückgang in der Qualität der kankasischen Bamm-
wolle zurückgeführt, wie er besonders im Gonvernement
Eriwan beobachtet worden ist.
Als notwendig zur Förderung des Baum-
wollba n s hat der Kongreß folgende Maßnahmen
bezeichnet
1. Gründung von Genossenschaften: ihre Aufgaben
würden die Ordnung des Kreditwesens, der Absatz der
geernteten Baumwolle, der gemeinschaftliche Bezug guten
Samens, die Verbesserung der Bewässerung, die Ein-
richtung von Lehr= und Versuchspflanzungen, die Ver-
14 2
anstaltung von Vorträgen und Belehrungen sowie die
Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen sein;
2. Abhaltung regelmäßiger Kongresse, auf denen
die die Gesamtgeit. der Pflanzer betreffenden Fragen
zu befprechen wären;
rrichtung eron Bezirkskomitees, die von einem
ZentsineErüch in Tiflis abzuhängen hätte
4. Bekämpfung der Verschhegterung“ und Ver-
fälschung der Baumwolle, die den Marktpreis der kan-
tasischen Ernte herabdrücken;
5. Erleichterung der Kreditgewährung
. Erbauung von B#ennnbelneinihilegsanstalten
und Olpressen
7. Erhenzigung des Eisenbahntarifs für den Trans-
port von Baumwollsamen
8. Errichtung von Vörsenkomitees in Eriwan und
Elisabethpol, die die Kotierung der Ernte und die Fest-
stellung der Preise zu übernehmen und eine regelrechte
Statistik zu führen hätten;
. Vereinheitlichung des Eisenbahntarifs für den
Transport von Baumwolle.
Aus einem kürzlich veröffentlichten Berichte des
Tifliser Kontors der Reichsbank ergibt sich, daß die
im Kaukasus bestehenden Institute der Reichsbank von
1909 bis 1912 Baumwollpflanzern und -händlern Dar-
lehen im Betrage von 10 250 461 Rubel gewährt und
ihnen gegen Wechsel Kredite im Betrage von 1
Rubel eröffnet haben. Im gleichen Zeitraum haben
Privatbanken Vorschüsse und Tuulehen im Betrage von
17 413429 Rubel gewährt und gegen Wechsel Kredite
in Höhe von 3 950 000 Rubel eröffnet. Am 1. Jannar
1912 bestanden im Kaukasus 153 Kreditgenossenschaften.
von denen im Golmwernement Eriwan 13 und im Gou-
vernement Baku 6 Vaumwollbflanzern kleinere Vor-
schüsse und Darlehen gewährte
Laufe der Bhandlungen wurde darauf hin-
gewiesen, daß die bisher angelegten, ziemlich umfang-
reichen Bewässerungsarbeiten in der Mugansteppe
seitens der Regierung lediglich mit anderweitig er-
sparten Geldern geschaffen worden sind und daß erst
im letzten Jahre die Reichsduma hierfür einen größeren
Betrag bewilligt hat.
Wenn der Baumwollbau im Kaukasus bisher keine
größeren Fortschritte gemacht hat, so liegt dies neben
dem Mangel an Mitteln hauptsächlich an der allge-
meinen Rückständigkeit des Landes und der Bevölke-
rung, die den armenischen Wucherern hilflos gegenüber-
steht, sich aus eigener Tatkraft nicht aufzuraffen
vermag und alles nur von einem Eingreifen der Re-
gierung erwartet.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Tiflis.)
Ka#koo-Ausfuhr aus der Dominlkanischen Republik
Januar bis Oktober 1912.“)
BLestimmung Ohbr. Fomer bis Ohbr. gon
Ver. St. von
Amerika 172533 37 825 13 099 975 2677 085
Deutschland 23742 5533 3379 453 693 102
Frankreich 58 126 11 758 2560 561 514 147
England — — 47293 10470
And. Länder — — 4500 1 031
Im ganzen 254 401 55 116 19 091 782 8895 835
Im Vorjahr 86 080 17217 18597 757 3677139
(Nach einem Verähte des Raiserl. Konsulats
1 San gra )
») Val. „D. Kol. S1 2 S. 1140.