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die liberale Partei heute dem Reichskanzler zugeben muß, daß er im
Jahre 1867 die Erfordernisse der Situation im ganzen und großen
richtiger überblickt hat, so hat der Reichskanzler seinerzeit der Ueberzeugung
sich nicht entschlagen können, daß die Kritik der Abgeordneten
Twesten, v. Bennigsen, Lasker, u. a. über die Unmöglichkeit der Bewältigung
der gesamten Geschäftsmasse durch den Kanzler und über die
Unvollständigkeit des damaligen Vorschlags sich entschieden bewährt hat.
Das Beruhigende an der Situation ist, daß die Ideen inzwischen an
der Hand der Thatsachen gereift sind. Die liberale Partei hat begonnen,
das Reichskanzlertum zu acceptieren, seit Fürst Bismarck begonnen hat,
diese Einrichtung organisch zu gestalten; auf diesem Wege der Verständigung
bildet die Verhandlung über das Justizamt eine bemerkenswerte
Etappe. Der Reichskanzler reservierte sich mit alter Energie die einheitliche
Leitung und die ausschließliche politische Verantwortlichkeit, er
erklärte aber weiter das Institut selbständiger Reichsministerien immer
unter Leitung des Premierministers und mit einem sehr hohen Grad
von Selbständigkeit für gegeben. Bemerken wir jedoch zur Vermeidung
von Mißverständnissen, daß nur von Reichsministern dabei die Rede
ist, aber keineswegs von einem Reichsgesamtministerium. Dies bleibt
nach wie vor vollständig ausgeschlossen; auch wäre es in der That
schwer, in das verwickelte Verhältnis zwischen Präsidium und Bundesrat
noch eine so komplizierte Organisation einzuschieben, wie ein Ministerkollegium
es ist. Die Reichsverfassung ist zur Zeit keineswegs überall
eine breite und gebahnte Heerstraße, sie hat Stellen, wo diejenigen, die
dort neben einander gehen sollen, dazu sehr viel Elastizität und Beweglichkeit
besitzen müssen; ein Reichsministerium im gegenwärtigen Augenblick
würde, statt die Lage zu vereinfachen, sie noch mehr komplizieren
und ihr damit am Ende mehr zumuten, als sie zu ertragen fähig ist.“
Die Beratung des Kapitels „Bundesrat und Bundesratsausschuß“
am 4. Dez. benutzten der klerikale bayrische Abgeordnete Jörg und Herr
Windthorst zu Reden, wie sie einzig und allein in Deutschland gehalten
werden können. Kein anderes Land giebt es in der Welt, dessen Parament
solche Reden schweigend angehört, geduldet und ertragen haben
würde. In unserem Reichstage durften die Redner sich breit machen
und jede Ungebühr begehen — und als endlich jemand aufstand, um
das Geschehene zu rügen, wurde er zur Ordnung dafür gerufen.
Die Reden von Jörg und Windthorst waren unverantwortlich.
Beide Wortführer der Ultramontanen beschuldigten wahrheitswidrig und
böswillig den Reichskanzler, er suche Krieg anzustiften; beide sprachen
so leichtfertig in den Tag hinein, daß sie nicht einmal das Land oder