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nehmigung der Aufsichtsbehörde und — für die
Zulassung zum Verkehr — auch von der Geneh-
migung des Reichskanzlers abhängen. Dadurch
wird gewährleistet, daß bei der Ausgabe die im
öffentlichen Interesse notwendigen und die durch
die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gebotenen Ge-
sichtspunkte beachtet werden. Der Entwurf der
Satzung regelt die Ausgabe der Schuldverschrei-
bungen auf den Inhaber im wesentlichen nach
den Grundsätzen, die für die inländischen Hypo-
thekenbanken gelten und die auch bei dem ersten
deutschen kolonialen Kreditinstitute mit der Be-
fugnis zur Ausgabe solcher Schuldverschreibungen,
der Deutsch-Asiatischen Bank, vorgesehen sind.
Dabei ist auch bestimmt, daß die zur Deckung der
Schuldverschreibungen dienenden Hypotheken und
Darlehnsforderungen, Wertpapiere und Gelder
den Besitzern der Schuldverschreibungen verpfändet
werden; das Amt des Pfandhalters wird vom
Regierungskommissar ausgeübt.
Auf den im vorstehenden skizzierten Grund-
lagen ist der anliegende Entwurf der Satzung der
Landwirtschaftsbank für Deutsch-Südwestafrika auf-
gebaut.
Zur Errichtung der Bank ist eine Keiserliche
Verordnung erforderlich. In ihr werden ins-
besondere die Rechte und Pflichten derjenigen
Angestellten der Bank, die als öffentliche Beamte
eine Anstellungsurkunde erhalten, zu regeln sein.
Ferner find Strafbestimmungen zu treffen, welche
die für die Schuldverschreibungen vorgeschriebene
Deckung sichern. Um zu verhindern, daß der
Grundstückseigentümer die Wirkung der Amorti-
sation vereitelt, indem er an Stelle der getilgten
Beträge neue Schulden aufnimmt, wird die Bank
von der Verpflichtung zu befreien sein, vor völliger
Tilgung der Schuld die ihr nach den Vorschriften
des bürgerlichen Rechtes obliegenden Handlungen
in bezug auf Berichtigung des Grundbuchs, Löschung
der Hypothek oder Herstellung eines Teilhypo-
thekenbriefs vorzunehmen. Ausnahmefälle, in
denen sich die Bank während des Schwebens der
Tilgung mit der Berichtigung des Grundbuchs
einverstanden erklären darf, sind, um Härten zu
vermeiden, vorgesehen (vgl. 5 45 des Satzungs-
entwurfes). Schließlich wird es auch zweckmäßig
sein, den Gouverneur zu ermächtigen, den Hypo-
theken der Bank den Vorrang vor Eintragungen
für den Landesfiskus einzuräumen sowie der
Bank Freiheit von Steuern, Abgaben und Ge-
bühren zu gewähren.
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise mur mit Quellenangabe gestattet.)
Kamerun.
Die Schlafkranhbeitsgeblete des Südens von flt- und Neukamerun.
Bericht des Chefarztes der Schutztruppe und Medizinalreferenten Oberstabsarztes Dr. Kuhn.
Die Reise wurde von Buea aus am 28. De-
zember 1912 angetreten. In Victoria und
Kribi wurden laufende Fragen mit den Re-
gierungsärzten besprochen und die an beiden Orten
noch befindlichen Sumpfgebiete besucht, deren Be-
seitigung nicht ohne erhebliche Kosten möglich
erscheint. Von Kribi ab wurde der Weg mit
Hilfe von Antomobilen zurückgelegt. Infolge einer
Panne mußte der geplante Besuch von Ebolowa
unterbleiben. Am 7. Januar wurde Jaunde
erreicht. Hier schlossen sich Stabsarzt Dr. Roesener
sowie Sanitätsfeldwebel Polke samt den Ein-
geborenen und dem Trosse der Weiterreise an.
Unterwegs wurde Lolodorf eingehend be-
sichtigt, wo der Weg von Kribi nach Jaunde und
Ebolowa über den Lokundje führt. An diesem
Ort findet eine Untersuchung der aus dem Innern
kommenden Träger durch einen farbigen Heil-
gehilfen statt. Die noch nicht gegen Pocken ge-
impften Leute werden dabei einer Impfung unter-
zogen
Diese Überwachungsstelle ist sehr zweckmäßig
ausgesucht, da es einen anderen Trägerweg über
den Lokundje nach Kribi zu nicht gibt.
Bei der Übersteigung des Pikelike bemerkte ich
eine große Zahl von Glossinen (palpalis).
In Jaunde wurden ebenfalls laufende Fragen
mit dem Regierungsarzt erledigt und der Platz
für das Europäerkrankenhaus ausgesucht. Das
Sumpfgelände innerhalb des Ortes Jaunde wird
in mustergültiger Weise durch das Bezirksamt
entwässert und in Gartenland verwandelt.
Am 9. Januar wurde der Weitermarsch nach
Akonolinga angetreten. Während unterwegs
nur vereinzelte Mücken und zwar Stegomyien in
den Rastdörfern beobachtet wurden, war die
Mückenplage in Akonolinga sehr groß. Es wurden
hier ebenfalls durchweg Stegomyien gefangen.
In der nächsten Umgebung dieses Ortes be-
findet sich eine sumpfige Niederung, deren Zu-
schüttung nicht leicht sein wird. Nach Besprechung
mit dem Postenführer und Besichtigung der