Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

586 
nehmigung der Aufsichtsbehörde und — für die 
Zulassung zum Verkehr — auch von der Geneh- 
migung des Reichskanzlers abhängen. Dadurch 
wird gewährleistet, daß bei der Ausgabe die im 
öffentlichen Interesse notwendigen und die durch 
die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gebotenen Ge- 
sichtspunkte beachtet werden. Der Entwurf der 
Satzung regelt die Ausgabe der Schuldverschrei- 
bungen auf den Inhaber im wesentlichen nach 
den Grundsätzen, die für die inländischen Hypo- 
thekenbanken gelten und die auch bei dem ersten 
deutschen kolonialen Kreditinstitute mit der Be- 
fugnis zur Ausgabe solcher Schuldverschreibungen, 
der Deutsch-Asiatischen Bank, vorgesehen sind. 
Dabei ist auch bestimmt, daß die zur Deckung der 
Schuldverschreibungen dienenden Hypotheken und 
Darlehnsforderungen, Wertpapiere und Gelder 
den Besitzern der Schuldverschreibungen verpfändet 
werden; das Amt des Pfandhalters wird vom 
Regierungskommissar ausgeübt. 
Auf den im vorstehenden skizzierten Grund- 
lagen ist der anliegende Entwurf der Satzung der 
Landwirtschaftsbank für Deutsch-Südwestafrika auf- 
gebaut. 
Zur Errichtung der Bank ist eine Keiserliche 
Verordnung erforderlich. In ihr werden ins- 
  
besondere die Rechte und Pflichten derjenigen 
Angestellten der Bank, die als öffentliche Beamte 
eine Anstellungsurkunde erhalten, zu regeln sein. 
Ferner find Strafbestimmungen zu treffen, welche 
die für die Schuldverschreibungen vorgeschriebene 
Deckung sichern. Um zu verhindern, daß der 
Grundstückseigentümer die Wirkung der Amorti- 
sation vereitelt, indem er an Stelle der getilgten 
Beträge neue Schulden aufnimmt, wird die Bank 
von der Verpflichtung zu befreien sein, vor völliger 
Tilgung der Schuld die ihr nach den Vorschriften 
des bürgerlichen Rechtes obliegenden Handlungen 
in bezug auf Berichtigung des Grundbuchs, Löschung 
der Hypothek oder Herstellung eines Teilhypo- 
thekenbriefs vorzunehmen. Ausnahmefälle, in 
denen sich die Bank während des Schwebens der 
Tilgung mit der Berichtigung des Grundbuchs 
einverstanden erklären darf, sind, um Härten zu 
vermeiden, vorgesehen (vgl. 5 45 des Satzungs- 
entwurfes). Schließlich wird es auch zweckmäßig 
sein, den Gouverneur zu ermächtigen, den Hypo- 
theken der Bank den Vorrang vor Eintragungen 
für den Landesfiskus einzuräumen sowie der 
Bank Freiheit von Steuern, Abgaben und Ge- 
bühren zu gewähren. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise mur mit Quellenangabe gestattet.) 
Kamerun. 
Die Schlafkranhbeitsgeblete des Südens von flt- und Neukamerun. 
Bericht des Chefarztes der Schutztruppe und Medizinalreferenten Oberstabsarztes Dr. Kuhn. 
Die Reise wurde von Buea aus am 28. De- 
zember 1912 angetreten. In Victoria und 
Kribi wurden laufende Fragen mit den Re- 
gierungsärzten besprochen und die an beiden Orten 
noch befindlichen Sumpfgebiete besucht, deren Be- 
seitigung nicht ohne erhebliche Kosten möglich 
erscheint. Von Kribi ab wurde der Weg mit 
Hilfe von Antomobilen zurückgelegt. Infolge einer 
Panne mußte der geplante Besuch von Ebolowa 
unterbleiben. Am 7. Januar wurde Jaunde 
erreicht. Hier schlossen sich Stabsarzt Dr. Roesener 
sowie Sanitätsfeldwebel Polke samt den Ein- 
geborenen und dem Trosse der Weiterreise an. 
Unterwegs wurde Lolodorf eingehend be- 
sichtigt, wo der Weg von Kribi nach Jaunde und 
Ebolowa über den Lokundje führt. An diesem 
Ort findet eine Untersuchung der aus dem Innern 
kommenden Träger durch einen farbigen Heil- 
gehilfen statt. Die noch nicht gegen Pocken ge- 
impften Leute werden dabei einer Impfung unter- 
zogen 
  
Diese Überwachungsstelle ist sehr zweckmäßig 
ausgesucht, da es einen anderen Trägerweg über 
den Lokundje nach Kribi zu nicht gibt. 
Bei der Übersteigung des Pikelike bemerkte ich 
eine große Zahl von Glossinen (palpalis). 
In Jaunde wurden ebenfalls laufende Fragen 
mit dem Regierungsarzt erledigt und der Platz 
für das Europäerkrankenhaus ausgesucht. Das 
Sumpfgelände innerhalb des Ortes Jaunde wird 
in mustergültiger Weise durch das Bezirksamt 
entwässert und in Gartenland verwandelt. 
Am 9. Januar wurde der Weitermarsch nach 
Akonolinga angetreten. Während unterwegs 
nur vereinzelte Mücken und zwar Stegomyien in 
den Rastdörfern beobachtet wurden, war die 
Mückenplage in Akonolinga sehr groß. Es wurden 
hier ebenfalls durchweg Stegomyien gefangen. 
In der nächsten Umgebung dieses Ortes be- 
findet sich eine sumpfige Niederung, deren Zu- 
schüttung nicht leicht sein wird. Nach Besprechung 
mit dem Postenführer und Besichtigung der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.