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beobachtet. Jede Sendung von Tieren muß von einer
Bescheinigung begleitet sein. Falls irgendein Anzeichen
für Maul= und Klauenseuche (epizootic aphta) von dem
tierärztlichen Inspektor unter den lebenden Tieren an
Bord eines Schiffes bei dessen Ankunft entdeckt wird,
wird die Einfuhrerlaubnis zurückgezogen. Streu, Dünger
oder Heu irgendwelcher Art, das dem Einführer gehört
und von ihm während der Fahrt für die Tiere benutzt
worden ist, soll von dem Schiffe, das diese verfrachtet
hat. gelandet werden. ale Ausgaben für Fütterung,
Untersuchung, Impfung, Vernichtung usw. der Tiere
sind von dem umhfung oder seinem Agenten *—2
(El )
Uganda.
Zollfreie Einfuhr von roher Baumwolle.
Die Folltarifverordnung (Nr. 6 von 1910) ist durch
eine Verordnung (Nr. 6 von 1918) dahin abgeändert
worden, daß die zollfreie Einfuhr von roher Baumwolle
in das Schutzgebiet mit Wirkung vom 1. Januar 1918
ab unter der Voraussetzung zulässig ist, daß die Roh-
baumwolle. lediglich zum Zwecke der Bearbeitung, d. h.
des Entkernens und der damit verbundenen Behand-
lungen, oder zur Verpackung für die Ausfuhr dient.
(The Board of Trade Journal.)
Vermischtes.
Beratende Kommission für Eingeborenen-Kngelegen-
heiten im Kolonlalministerium Ju Haris.
Die Dépêsche Coloniale vom 22. Mai macht
ein Dekret der Französischen Republik vom
14. Mai, betreffend Einsetzung einer Kom-
mission für Eingeborenen = Angelegen-
heiten, bekannt.
Die Kommission soll ressortieren aus dem Mi-
nisterium der Kolonien; mit Rücksicht aber auf
die allgemeine Bedeutung der von ihr zu be-
handelnden Fragen sollen an ihren Beratungen
je zwei Vertreter des Ministeriums der Auswär-
tigen Angelegenheiten und des Ministeriums des
Innern teilnehmen.
Die Kommission, deren Mitglieder von dem
Minister der Kolonien ernannt werden, setzt sich
zusammen: aus Vertretern der kolonial politisch
interessierten Presse, Vertretern kolonialer Unter-
nehmungen wirtschaftlicher Natur, Soziologen,
Ethnographen, Mitgliedern des Komitees für Ein-
geborenenschutz, dem Generalinspekteur des kolo-
nialen Gesundheitswesens und einem Mitgliede
der medizinischen Akademie.
Die Aufgaben der Kommission sollen sein:
1. Sammlung des gesamten vorliegenden
Aktenmaterials über kolonialpolitische Maßnahmen
Frankreichs, soweit durch sie die Interessen der
Eingeborenen berührt werden, sowie Prüfung der
Durchführung und der Erfolge dieser Maßnahmen.
Aufstellung von Gesetzesentwürfen, Prü-
fung von Reformvorschlägen und Aufstellung von
Richtlinien für die zukünftige Eingeborenenpolitik.
Gutachtliche Beantwortung aller ihr von
den anderen Ministerien vorgelegten Fragen,
soweit sie in ihren Geschäftskreis fallen.
Mit Rücksicht auf die starke Dezentralisierung
der französischen Kolonialverwaltung und die aus
ihr sich ergebenden großen Machtbefugnisse der
Generalgouverneure sollen die Beschlüsse dieser
Kommission nicht bindenden, sondern nur be-
ratenden Charakter haben.
Verkehr durch den Suezkanal 1912.
Der Schiffsverkehr durch den Suezkanal hat gegen
das Jahr 1911 wieder zugenommen. Im Jahre 1912
durchfuhren den Kanal 5378 Dampfer (4969 im Jahre
1911) mit 20 275 120 Netto-Reg.-Tons (18 324 794 Reg.=
To#s Die britische Flagge war mit 3254 Schiffen
oder 63,4 v. H., die deutsche Flagge mit 698 Schiffen
oder 14,9 v. H., die holländische Flagge mit 339 Schiffen
oder 6,1 v. H., die österreichische Flagge mit 215 Schiffen
oder 4 v. H., die französische Flagge mit 220 Schiffen
oder 3,9 v. H. beteiligt. An Gebühren wurden
135 424 000 Franken eingenommen. Der Kanal ist
jetzt so weit vertieft worden, daß ihn Dampfer mit
einem Tiefgang von 29 Fuß englisch befahren können.
Es ist jedoch solchen Schihen bisher die Durchfahrt
noch nicht 3 gestattet. worden.
Suezkanal-Gesellschaft hat die elektrische Be-
leuchmug des Hafens beschlossen und läßt hierfür ein
Elektrizitätswerk errichten. An beiden Seiten des
Hafens sollen in Abständen von 100 m Kandelaber
von 25 m Höhe mit Lampen von je 1000 Kerzenstärke
aufgestellt werden.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Alexandrien.)
Heue elsenbahnprosekte in der Südafrihanischen
Unlon.
In einem dem Bundesparlament unlängst vor-
gelegten Gesetzentwurf ist der Bau von insgesamt
794½ Meilen neuer Eisenbahnlinien vorgesehen. Die
Kosten sind auf 3 117225 L veranschlagt.
In der Kapprovinz sollen 306¼ Meilen neuer
Linien gebaut werden. Die veranschlagten Kosten stellen
sich auf 1 127 049 L, d. s. durchschnittlich 3669 L für
die Meile. Die wichtigste Strecke des Entwurfs ist
die von Carnavon nach dem Zak River.
Die Neubauten im Transvaal sollen eine Ge-
samtlänge von 191 Meilen haben, die im Oranje-Frei-
staat eine solche von 166½ Meilen. Die Kosten sind
im Transvaal auf 766 260 L, d. f. 4012 L für die
Meile, im Orange-Freistaat auf 692 449 KL, d. f. 4159 8
für die Meile, veranschlagt.
In Natal betwägt die Gesamtlänge der geplanten
Neubauten 130/4 Meilen. Die veranschlagten Kosten
belaufen sich auf 530 F*s L, d. s. 4057 K für die Meile.
Die Baukosten für die 75½ Meilen sollen 3 1172251
betragen. Dies bedeutet gegen das vorjährige Projekt
gine Verringerung der Durchschnittsklosten für die Meile
78 auf 3928 L. Die billigere Herstellung soll
Snrch erreicht werden, daß für den Bau der Strecken