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daß etwas in Zukunft geschehen werde. Der Perufunze-
richter hat nach dem Zusammenhange seine -
wägungen dieses Vorbringen nicht knbrckichtigt
gelafsen. Er führt aus, daß, wenn die Klägerin die
t der anderen Gesellschft en nicht habe hindern
#cheis sie nicht erst eine Bestäligung für die Zu-
kunft habe in Aussicht stellen können, nur durch eine
sofortige Genehmigung sei die Absicht zu erreichen ge-
wesen. Indem ferner eine Verhandlung mit dem
Staatssekretär für später vorbehalten worden sei,
könne nicht wohl das gleiche für die Bestätigung
gelten. Hiernach hat der Berufungsrichter ersichtlich
aus dem Gesamtinhalte des Telegramms als den
wirklichen Willen der Klägerin trot des gebrauchten
Ausdrucks (will confirm) ermittelt, daß sie nicht erst
veelleicht künftig genehmigen werde, sondern daß sie
Sor gegen wärtig tue. Damit sind aber die Grenzen
der. uslegung nicht überschritten, vielmehr gewahrt
133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Es ist möglich,
auch eine auf die Zukunft dentende Zeitform nach dem
ganzen Zusammenhange nicht wörtlich, sondern als auf
die Gegenwart gerichtet zu verstehen. Ob das Er-
gebnis, zu dem der Berufungsrichter gelangt ist,
richtig ist, entzieht sich der Nachprüfung in der Re-
visionsinstanz. Daß mit der Auslegung des Berufungs=
richters spätere Verhandlungen mit dem Staatssekretär
unvereinbar gewesen seien, kann der Revision nicht
zugegeben werden. Trotz des Abschlusses des Ver-
trages sind noch mannigfache Gegenstände einer Aus-
einandersetzung der Parteien denkbar. Wenn schließlich
die Revision darauf hinweist, daß es unerklärlich sei,
weshalb nicht die Klägerin, wenn sie wirklich alsbald
habe genehmigen wollen, die Präsensform gebraucht
habe, so würde dieser Grund in allen Fällen zutreffen,
in denen einer nicht völlig sachgemäßen Ausdrucksweise
ge egenüber das in Wahrheit Gemeinte zur Geltung
ebracht wird. Es beweist daher nichts. — — — —
Auf die sonstigen Einwendungen gegen die Rechts-
gültigkeit des Vertrages ist die Revision nicht mehr
zurückgekommen, Bedenken gegen ihre Verwerfung
durch den Bernsungsrichter sind nicht zu erheben.
Daraus ergibt sich, daß der Beklagte durch die
Leistungen der Klägerin nicht grundlos bereichert ist.
daß er sie vielmehr vertragsmäßig zu beanspruchen
hatte. Die Revision ist sonach unbegründet.
Rolonlalwirtschaftliche Mitteilungen.
deun Kautschunh- R. G., Berlin und Ramerun.)
e Pflanzung hat sich. im Lögelaufenen Jahr
beirichleen entwickelt. Am 31. Dezember 1912 be-
fanden sich 1881 ha unter ua 51 Li 1067 ha waren
Planten zwischengepflanzt. Der Neuschlag 1912/13
beträgt 185 ha, so daß Ende des Jahres über 2000 ha
unter Kultur stehen werden.
Auch in diesem Jahre hatten wir mit der Enger-
lingsplage zu kämpfen. Dur iches Düngen
konnte der durch Engerlingsschäden istandene Ausfall
zum Teil wett gemacht werden. Die Versuchsanstalt
für Landeskultur in Viktoria unterstützt in dankens-
werter Weise unsere auf rationelle Düngung gerichteten
Bestrebungen.
Die Vermessung unseres Pflanzungsbesitzes wurde
beendigt und derselbe nach Ausscheidung aller Reservate
t 5470 ha, wovon zwecks Grenzregulierung 132 ha
aet einer Nachbarpflanzung erworben wurden, ins
Grundbuch eingetragen.
Ernte.
Kakao: Die Kakaoerträge der einzelnen Jahre
sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich:
— Durchschnitts-
* Ernte .-
derojahr -- erlös
Erntejahr und älteren W # pro 100 kg
Heltare AM
1907 110,0 1329 182,50
1908 246.0 2698 106.14
1909 248,5 38886 101,80
1910 369.0 4156 98,28
1911 422,0 5418 108,10
* 6608 115.76
tschul: e Kiclxia und Manihotzapfung
zuoch 25 ie — erstere Art erzielte bis zu
# Aus dem Geschäftsbericht für 1912.
9.50 KF, letztere bis zu 7.7 pro Kilogramm.
Preise waren weichend.
iten: Der Ertrag diente teils zur Verpfle-
gung der Arbeiter, teils zum Verkauf, der sich auf
480 000 kg belief.
Olpalmen: Das Olwerk hat Ende April des
Herichtsjnpres den Betrieb ausgenommen und 28000 kg
Palmöl und Kerne erzeugt.
la: Es zause 487 kg Nüsse geerntet und in
Hamburg zu einem Preise von bis zu 80 ¼ für
100 kg verkauft.
Die Arbeiterzahl betrug im Durchschnitl 911.
Die Beschaffung der Arbeiter wird immer schwieriger
und dürfte der Ausdehnung der Plantagenkultur
Kameruns in größerem Umfang einen Riegel vor-
schieben.
Die
Den einschließlich Vortrag von 9549 .4¾,
Sblschreihungenn verbleibenden Rein-
gewinn von 55“ u e Verwaltung vor,
wie folgt zu bemwenhift. sall ot geseclichen Reserve-
onde 15 632./4, Rückstellung für die Talonsteuer 7500./4 ,
v. H. Dividende 150 000 ., Aussichtsrats-Tantieme
10 452 , Vortrag 116 163 .
In die Bilanz per 31. Dezember 1912 sind die
Pflanzungen mit 2 140 681 1k& eingestellt. An Bank-
guthaben und Debitoren wurden 355 017 .K aus-
bewieen. während Kreditoren 1560 851 X zu fordern
aben.
Bilanz.
oder nach 39 404.4
Kautschuk-PHflanzung „Oeanjsa“, fl. G.
Berlin und Kamerun.")
Pflanzung.
Das Unternehmen entwickelte sich im abgelaufenen
Jahre befriedigend.
Der Stand unserer Pflanzung Ende des Jahres
ist aus folgender Aufstellung ersichtlich: Kantschuk-
5 Aus dem Geschäftsbericht für 1912.