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Vermischtes.
Die Handels- und landwilrtschaftlichen Sachverstän-
digen bel den Ralserlichen Konsularbehörden.
Als Handelssachverständige bei den Kaiser-
lichen Konsularbehörden sind zur Zeit tätig:
In Calcutta: Gösling (z. Zt. auf Urlaub in
Deutschland) — in Johannesburg: Renner —
in Sydney: W. de Haas (5. Zt. auf Urlaub in
Deutschland) — in Schanghai: Zickermann —
in Dokohama: Dr. Neumeister — in St. Peters-
burg: Wossidlo — in Caräcas: Dr. Gerlach —
in New York: Waetoldt, Königlich preußischer
Gewerberat und Gecks — in Rio de Janeiro:
Göring — in Buenos Aires: Bruchhausen —
in Singapore: Krieg.
Als landwirtschaftliche Sachverständige
bei den Kaiserlichen Konsularbehörden sind tätig:
In Stockholm: Dr. Frost (z. Zt. auf Urlaub
in Deuschland) — in Petersburg: Dr. Holl-
mann — in Rom: Dr. Mueller, Wirklicher Ge-
heimer Ober-Regierungsrat — in Chicago: Kau-
manns (3. Zt. auf Urlaub in Deutschland) — in
Buenos Aires: Dr. Pfannenschmidt (z. Zt. auf
Urlaub in Deutschland) — in Kapstadt: Dr.
Guradze.
Anfragen usw. an die Sachverständigen sind
zweckmäßig, namentlich im Hinblick auf etwaige
Beurlaubungen, nicht unter deren persönlicher
Adresse, sondern unter der äußeren Adresse der
betreffenden Konsularbehörde zu senden. Briefe
an die in Deutschland auf Urlaub befindlichen
Sachverständigen können an das Auswärtige Amt
zur Aushändigung adressiert werden. Die Adressen
und Amtsbezirke der Kaiserlichen Konsulate sind
dem vom Auswärtigen Amte aufgestellten Konfu-
latsverzeichnis, das im Verlage von Ernst Sieg-
fried Mittler und Sohn, Berlin SW. 68, Koch-
straße 68—71, erscheint und auch bei den Han-
delskammern eingesehen werden kann, dem
Handbuch für das Deutsche Reich oder dem
Handbuch für den deutschen Außenhandel (Verlag
von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin)
zu entnehmen.
Institut für ärztliche Forschungen in Johannesburg.
Das Kaiserlich deutsche Konsulat in Johannes-
burg berichtet, wie folgt:
Vor einiger Zeit hat hier die Grundstein-
legung für ein südafrikanisches Institut für ärzt-
liche Forschungen (South African Institute for
Medical Research) stattgefunden, das die erste und
größte Anstalt dieser Art in Südafrika sein wird.
Die Initiative zu dieser Gründung ist von der
Organisation für die Beschaffung von eingeborenen
Arbeitern für die Bergwerke des Witwatersrand
(Witwatersrand Native Labour Association —
kurz W. N. L. A. genannt) ausgegangen. Diese
Gesellschaft stiftete den Betrag von 40 000 für
Bau und Einrichtung des Instituts, während die
Regierung den Baugrund unentgeltlich zur Ver-
fügung stellte.
Zur Unterhaltung des Instituts werden die
W. N. L. A. und die Regierung jährlich je 5000 K.
beisteuern und die Provinzialverwaltung wird bis
zu 3000 K beitragen. Man hofft natürlich auf
Stiftungen der in Südafrika reichgewordenen
Finanziers und Bergwerksindustriellen.
Das Institut wird ein Hospital mit 24 Beiten
enthalten und zwei Laboratorien, eins für laufende
bakteriologische Untersuchungen usw., das andere
nur für wissenschaftliche Forschungszwecke. Eine
Bibliothek und ein Museum sollen angegliedert
werden.
Die Tätigkeit des Instituts wird sich auf
Krankheiten der Menschen beschränken. In erster
Linie werden natürlich die im Witwatersrand be-
sonders vorkommenden Krankheiten, wie Lungen-
entzündung, Bergmanns-Schwindsucht usw. Gegen-
stand der Forschungen sein.
Auch wird man das reiche Material, das durch
das Zusammenströmen von Angehörigen der meisten
südafrikanischen Stämme als Bergarbeiter hier
vorhanden ist, für ethnologische und anthropolo-
gische Zwecke zu erforschen und zu verwerten suchen.
Veröffentlichungen über die Arbeiten des In-
stituts werden je nach der Sachlage und nach dem
Stand der Mittel in gewissen Zwischenräumen
erscheinen.
Das ärztliche Personal des Instituts wird aus
einem Direktor, einem ärztlich ausgebildeten Sta-
tistiker und drei bis vier weiteren Arzten bestehen,
die vornehmlich Bakteriologen, Protozoologen,
Chemiker (Spezialisten für physiologische Chemie)
sein sollen.
In der Auswahl dieser Arzte besteht keine
Beschränkung auf die Angehörigen einer bestimmten
Nationalität. Die Bedingungen für die Anstellung
find lediglich, daß der Betreffende in seinem
Heimatlande ein zur Ausübung der Praxis zu-
gelassener Arzt ist, wissenschaftliche Erfahrung und
Ruf hat und durch eine Universität oder andere
anerkannte Lehranstalt empfohlen wird.
Es besteht die Absicht, sogenannte research-
fellowmships nach Art der kellowships in den
englischen Universitäten einzurichten. Die Inhaber
der fellowships werden sich auf 12 Monate ver-