Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Vermischtes. 
Die Handels- und landwilrtschaftlichen Sachverstän- 
digen bel den Ralserlichen Konsularbehörden. 
Als Handelssachverständige bei den Kaiser- 
lichen Konsularbehörden sind zur Zeit tätig: 
In Calcutta: Gösling (z. Zt. auf Urlaub in 
Deutschland) — in Johannesburg: Renner — 
in Sydney: W. de Haas (5. Zt. auf Urlaub in 
Deutschland) — in Schanghai: Zickermann — 
in Dokohama: Dr. Neumeister — in St. Peters- 
burg: Wossidlo — in Caräcas: Dr. Gerlach — 
in New York: Waetoldt, Königlich preußischer 
Gewerberat und Gecks — in Rio de Janeiro: 
Göring — in Buenos Aires: Bruchhausen — 
in Singapore: Krieg. 
Als landwirtschaftliche Sachverständige 
bei den Kaiserlichen Konsularbehörden sind tätig: 
In Stockholm: Dr. Frost (z. Zt. auf Urlaub 
in Deuschland) — in Petersburg: Dr. Holl- 
mann — in Rom: Dr. Mueller, Wirklicher Ge- 
heimer Ober-Regierungsrat — in Chicago: Kau- 
manns (3. Zt. auf Urlaub in Deutschland) — in 
Buenos Aires: Dr. Pfannenschmidt (z. Zt. auf 
Urlaub in Deutschland) — in Kapstadt: Dr. 
Guradze. 
Anfragen usw. an die Sachverständigen sind 
zweckmäßig, namentlich im Hinblick auf etwaige 
Beurlaubungen, nicht unter deren persönlicher 
Adresse, sondern unter der äußeren Adresse der 
betreffenden Konsularbehörde zu senden. Briefe 
an die in Deutschland auf Urlaub befindlichen 
Sachverständigen können an das Auswärtige Amt 
zur Aushändigung adressiert werden. Die Adressen 
und Amtsbezirke der Kaiserlichen Konsulate sind 
dem vom Auswärtigen Amte aufgestellten Konfu- 
latsverzeichnis, das im Verlage von Ernst Sieg- 
fried Mittler und Sohn, Berlin SW. 68, Koch- 
straße 68—71, erscheint und auch bei den Han- 
delskammern eingesehen werden kann, dem 
Handbuch für das Deutsche Reich oder dem 
Handbuch für den deutschen Außenhandel (Verlag 
von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin) 
zu entnehmen. 
Institut für ärztliche Forschungen in Johannesburg. 
Das Kaiserlich deutsche Konsulat in Johannes- 
burg berichtet, wie folgt: 
Vor einiger Zeit hat hier die Grundstein- 
legung für ein südafrikanisches Institut für ärzt- 
liche Forschungen (South African Institute for 
Medical Research) stattgefunden, das die erste und 
größte Anstalt dieser Art in Südafrika sein wird. 
  
Die Initiative zu dieser Gründung ist von der 
Organisation für die Beschaffung von eingeborenen 
Arbeitern für die Bergwerke des Witwatersrand 
(Witwatersrand Native Labour Association — 
kurz W. N. L. A. genannt) ausgegangen. Diese 
Gesellschaft stiftete den Betrag von 40 000 für 
Bau und Einrichtung des Instituts, während die 
Regierung den Baugrund unentgeltlich zur Ver- 
fügung stellte. 
Zur Unterhaltung des Instituts werden die 
W. N. L. A. und die Regierung jährlich je 5000 K. 
beisteuern und die Provinzialverwaltung wird bis 
zu 3000 K beitragen. Man hofft natürlich auf 
Stiftungen der in Südafrika reichgewordenen 
Finanziers und Bergwerksindustriellen. 
Das Institut wird ein Hospital mit 24 Beiten 
enthalten und zwei Laboratorien, eins für laufende 
bakteriologische Untersuchungen usw., das andere 
nur für wissenschaftliche Forschungszwecke. Eine 
Bibliothek und ein Museum sollen angegliedert 
werden. 
Die Tätigkeit des Instituts wird sich auf 
Krankheiten der Menschen beschränken. In erster 
Linie werden natürlich die im Witwatersrand be- 
sonders vorkommenden Krankheiten, wie Lungen- 
entzündung, Bergmanns-Schwindsucht usw. Gegen- 
stand der Forschungen sein. 
Auch wird man das reiche Material, das durch 
das Zusammenströmen von Angehörigen der meisten 
südafrikanischen Stämme als Bergarbeiter hier 
vorhanden ist, für ethnologische und anthropolo- 
gische Zwecke zu erforschen und zu verwerten suchen. 
Veröffentlichungen über die Arbeiten des In- 
stituts werden je nach der Sachlage und nach dem 
Stand der Mittel in gewissen Zwischenräumen 
erscheinen. 
Das ärztliche Personal des Instituts wird aus 
einem Direktor, einem ärztlich ausgebildeten Sta- 
tistiker und drei bis vier weiteren Arzten bestehen, 
die vornehmlich Bakteriologen, Protozoologen, 
Chemiker (Spezialisten für physiologische Chemie) 
sein sollen. 
In der Auswahl dieser Arzte besteht keine 
Beschränkung auf die Angehörigen einer bestimmten 
Nationalität. Die Bedingungen für die Anstellung 
find lediglich, daß der Betreffende in seinem 
Heimatlande ein zur Ausübung der Praxis zu- 
gelassener Arzt ist, wissenschaftliche Erfahrung und 
Ruf hat und durch eine Universität oder andere 
anerkannte Lehranstalt empfohlen wird. 
Es besteht die Absicht, sogenannte research- 
fellowmships nach Art der kellowships in den 
englischen Universitäten einzurichten. Die Inhaber 
der fellowships werden sich auf 12 Monate ver-
	        
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