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eine lebhafte Propaganda in Europa vermehrte die
Absatzmöglichkeiten für unsere Holzarten. Die Kautschuk-
vreise konnten durch keine Maßnahmen der Lokal-
verwaltung beeinflußt werden, aber man konnte die
allgemeine Qualität der Produkte verbessern, von denen
nur ein Teil zum Kurse des Parakautschuks gehandelt
wird. Eine Verordnung vom September 1909 schrieb
eine Kontrolle der Ausfuhr vor und verbot die Aus-
fuhr verfälschten Gummis. Die Ausfuhrzölle auf die
weniger wichtigen Produkte wurden aufgehoben.
blieb noch übrig, die Mißstände zu mildern,
welche die im Jahre 1899 vergebenen Konzessionen
zur Folge gehabt hatten. Zu diesem Zwecke trat die
Lokalverwaltung in Verhandlungen mit den Konzes-
sionären wegen ÄAnderungen der mit dem Staate ab-
geschlossenen Verträge ein. Man gelangte mit 11 Ge-
jellschaften der Kolonien Mittel-Kongo und Ubangi zu
einer Einigung, die sich zu einer einzigen Gesellschaft,
der Compagnie Forestidre Sangha-Oubangui, ver-
schmolzen. Diese Gesellschaft hat nur noch auf Kaut-
schuk ein Gewinnungsprivileg, und zwar nur noch auf
zehn Jahre und erhält die von ihr in Nutzung ge-
nommenen Ländereien zu vollem Eigentum. Der An-
lauf von Elfenbein und aller übrigen Produkte wurde
dem freien andel in dem ganzen Bereiche der früher
den fusionierten Gesellschaften ausschließlich überlassenen
Gebiete freigegeben. Im ersten Drittel des Jahres 1911
verzichteten vier andere Gesellschaften, deren Kon-
zessionsgebiete im Süden von Gabun, zwischen Fernan-
Vaz und Kuilu-Niari, lagen, auf ihre Privilegien und
erhielten dafür einzelne Ländereien zu vollem Eigen-
tum überwiesen und für zehn Jahre das ausschließliche
echt, an einigen Wasserläufen die Waldprodukte zu ge-
winnen. Einige Monate später schlossen sich drei andere
Gesellschaften, die sich im Ogowebecken niedergelassen
batten, diesem Beispiel an, ebenso wie zwei Kongzessionen
in der Kolonie Ubangi. Am 1. Juli 1912 gab es daher
iu Gabun nur noch eine Konzession der Art, wie sie
1899 verliehen waren, nämlich die Gesellschaft Ongomo,
welche mit der Verwaltung wegen des Verzichts auf
ihre Privilegien in Unterhandlungen steht, und ferner
zvei Gesellschaften mit besonderen Verträgen, die Ge-
eellschaft Haut-Ogowe und die Compagnie du Kouiln=
lari. Von diesen beiden genießt die erstere sehr aus-
gedehnte Privilegien, die ihr im Jahre 1898 erteilt
worden sind; ihre Rechte erlöschen im Jahre 1928.
Die zweite hat im Kuilubecken große Landstriche zu
vollem Eigentum erhalten, um ihre Gründer für die
Ausgaben zu entschädigen, die sie in den Jahren 1892
bis 1994 zum Studium des später aufgegebenen Pro-
leltes einer von Loango ausgehenden Eisenbahn ge-
In Mittel-Kongo sind sechs Konzessionen
« 1899 übrig geblieben, eine von diesen wird
mit der Abtretung des Sanghabeckens an Deutschland
deiuahe böllig verschwinden. In Ubangi gibt es nur
bei Gesellschaften. die noch nicht den Wunsch geäußert
aben, ihre Verträge abändern zu lassen. In weniger
ds zwei Jahren ist also mehr als die Hälfte der
Holonie der freien Verfügung des Handels wieder er-
sichlossen und damit dem Wetteifer aller derjenigen ge-
offnet worden, die dem Lande ihre Kraft widmen wollen.
8 Die Herstellung völlig neuer Grundlagen für die
Lerwaltungsorganisation des Landes und die Ein-
lührung neuer wirtschaftlicher und fiskalischer Grund-
Lte konnten ihre Wirkungen nicht sofort zeigen. 1909 zeigt
ie Zollstatistik nur eine Bermehrung von 900 000 Fr.
t 1 der Einfuhr und von 300 000 Fr. bei der Ausfuhr:
4½ der Ausfuhr wurde durch die Vermehrung des
lautschukexportes die Verminderung des Holzexportes
#Ausgeglichen. Im Jahre 1010 jedoch zeigt sich das
wachen des Wirtschaftslebens deutlich: die Einfuhr
gewinnt 2 Millionen, die Ausfuhr 7 Millionen, der
Gesamtumsatz im Spezialhandel steigt aus 36 Millionen.
Im Jahre 1911 schließlich erreicht die Einfuhr
14 800 Fr., die Ausfuhr 000 000 Fr. und der
Gesamtumsatz im Spezialhandel 40 800 000 Fr. Trotz
der erwähnten Krisen und widrigen Umstände ist daher
n hn Jahren eine Steigerung von 270 v. H. festzu-
tellen.
Die in den letzten drei Jahren sich zeigende
Besserung ist um so bemerkenswerter, als erwartet
werden darf, daß die aufsteigende Bewegung andauert,
wenn die bisher für die Erschließung der Kolonie geleistete
Arbeit weiter geleistet und noch gesteigert wird
den bis Ende August 1912 bekannten Resultaten läßt
sich schließen, daß der Spezialhandel des laufenden
Jahres wahrscheinlich 44 bis 45 Millionen erreichen wird.
Diese Ziffern können gering erscheinen, wenn man
sie mit denen anderer Länder vergleicht, nament-
lich mit denen des belgischen Kongo. Aber man darf
nicht außer acht lassen, daß die Statistiken, deren
Ziffern beim Vergleich des Handels der verschiedenen
Länder nebeneinander gestellt werden, den General-
handel betreffen und daher die Durchfuhr mit um-
fassen, welche für das von ihr berührte Gebiet nur
wenig Vorteile mit sich bringt und gegenüber dem
Eigenhandel nur eine ganz geringe Bedentung hat.
So verhält es sich insbesondere auch mit der über
Brazgaville oder Wesso gehenden für Südkamernn be-
stimmten deutschen Durchfuhr. In Französisch-Agua-
torial-Afrika hat erst in den letzten 5 oder 6 Jahren
infolge der Erschließung des südlichen Teils der
deutschen Kolonie Kamerun der Generalhandel sich
merkbar über den Spezialhandel gehoben. Er beträgt
jetzt 47 Millionen, von denen 18 Millionen auf die
Einfuhr und 20 Millionen auf die Ausfuhr kommen.
Im belgischen Kongo betrug der Generalhandel im
Jahre 1910 139 Millionen, der Spezialhandel
103 Millionen. Der Eigenhandel des belgischen Kongo
übertrifft daher den unserer Kolonie nur um das
Doppelte, während Oberfläche und Bevölkerung des
belgischen Gebietes dreimal so groß sind, als die
unserer Kolonie.
Vom Standvunkte des Handels setzt sich Fran-
zösisch-Kquatorial-Afrika aus zwei voneinander un-
abhängigen Gebieten zusammen: dem Küstenlande,
welches die Kolonie Gabun bildet, und dem Becken
des Kongo und seiner Nebenflüsse Ubangi und Sangha,
deren Außenhandel über Brazzaville geht. In den
oben angegebenen Ziffern ist nur die Handelsbewegung
enthalten, die über diese beiden Handelswege geht, da
nur sie durch die Zollstatistik mit Sicherheit erfaßt
wird. Nicht berücksichtigt ist ein Verkehr von etwa
1 Million, der sich auf dem Wege über den Niger-
Benue vollzieht und hauptsächlich der Proviantierung
der Truppen im Tschadgebiete dient, und ein Verkehr
von 1 500 000 Fr., der sich mit dem ägyptischen Sudan
und Tripolitanien abspielt, ohne daß es darüber
irgendeine genauere Kontrolle gäbe. Wenn wir alle
über unsere Grenzen gehenden Handelobewegungen
rechnerisch erfassen könnten, wie es Kamerun und
Belgisch-Kongo tun, so würde unser Spezialhandel
43 Millionen und Generalhandel nahe an 50 Millionen
erreichen.
Der Spezialhandel von Gabun beträgt ½, der-
jenige von Mittelkongo und Ubangi ½/ des Gesamt-
handels. Aber während sich in Gabun die Einfuhr
auf 6 141.000 Fr. beziffert bei einer Ausfuhr von
7722 000 Fr., werden über Brazzaville nur für
8 652 000 Fr. Waren importiert und Kautschuk und
Elfenbein im Werte von 18 269 000 Fr. exportiert.
Das Mißverhälmis erklärt sich aus der verschiedenen