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(Nr. 315.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, den bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
des Norddeutschen Bundes in Constantinopel, Königlich Preußischen Wirklichen
Geheimen Rath und Kammerherrn Grafen v. Brassier de St. Simon zum
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen
Bundes am Königlich Italienischen Hofe zu ernennen.
(Nr. 316.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann Francis Machell Cartwright zu Madras
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 317.) Dem Herrn de Witt E. Sprague ist Namens des Nord-
deutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Ame-
rika für Braunschweig und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde
gehörigen Staaten, welche näher an seinem Wohnsitz Braunschweig als an einem
anderen Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, ertheilt
worden.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Unveränderter Abdruck) Berlin (1891), Reichsdruckerei.