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Kaiser später die Regierungsrechte aust
n sollte.
Kaptivieren (lat.), wegnehmen, aufbringen;
Kaptur, Gefangennahme, Wegnahme,
insbesondere die eines feindlichen
Schiffs; Kaptor, der Schiffer oder der
Befehlshaber eines Schiffs, dem eine derartige
Wegnahme gelingt; auch Bezeichnung
für dies Söch selbst (vgl. Prise).
Kardinäl (lat.), Titel derjenigen hohen
Geistlichen der römisch-katholischen Kirche,
welche die nächsten Gehilfen und Ratgeber
des Papstes (s. d.) sind. Die Kardinäle
bilden mit dem letztern das heilige
Kollegium und zerfallen in sechs Kardinalbischöfe
(von Ostia, Porto, Sabina,
Palestrina, Frascati und Albano), 50
(dermalen 48) Kardinalpriester und
14 (dermalen 11) Kardinaldiakonen.
Sie stehen dem Papst, welcher sie ernennt,
in wichtigen Angelegenheiten beratend zur
Seite, und er erwählt aus ihnen seine
höchsten Gehilfen und Würdenträger.
Das Kardinalkollegium weählt in
dem sogen. Konklave den neuen Papst
aus seiner Mitte. Ihre Versammlung
unter dem Vorsitz des Papstes heißt Konsistorium;z
ihre Ausschüssewerden Kongregationen
genannt, so z. B. die Kongregation
für den Inder (s. d.), für die
Propaganda (Berbreitung des römischkathollschen
Glaubens), für die Disziplin
der geistlichen Orden, für Ablässe und
Reliquien, für die Derwaltung der Peterskirche
2c. Zur Zeit bestehen 19 solche Kongregationen.
Die Kleidung der Kardinäle
ist der Chorrock mit dem kurzen Purpurmantel
und ein roter (in der Adventsund
Fastenzeit violetter Hut mit zweie
seidenen herabhängenden Schnüren mit
Quasten. Der Ehrentitel des Kardinals
ist -Eminenze.
Karitativfubfidien (lat.), s. Reichsritterschaft.
Kartell (franz.), fbereinkunft, namentlich
jiischen zwei Staaten, z. B. wegen
Auslieferung von Verbrechern, Erhebung
von Eingangszöllen ollkartell);
Kartellschiff, s. v. w. Parlamentärschiff.
Auch bezeichnet K. die Vereinbarung
eines Zweikampfs, daher Kartellträger,
derjenige, welcher den Auftrag
Kaptivieren — Kathedersozialisten.
zu einer Herausforderung zum Zweikampf
(s. d.) übernimmt und ausrichtet.
Kassate (Kossäte), s. Kate.
Kassationsbof, s. Kassieren.
Laseaei s. Papiergeld.
assenfreihe «
Kastenzwang s. Hilfskassen.
Kassieren (kat.), vernichten, aufheben,
für ungültig erklären; Kassation, Vernichtung,
z. B. das Ungültigmachen einer
Urkunde durch Zerreißen oder Zerschneiden;
Absetzung eines Beamten oder eines
Offiziers; Arfpebung eines gerichtlichen
Urteils, welches gegen Gesetzesvorschriften
verstößt. In diesem Sinn begeichutt man
ein Obergericht, welches über Nichtigkeitsbeschwerden
zu entscheiden hat, als Kafsationshof.
Für die französische Republik
besteht ein gemeinsamer Kassationshof
(Cour de cassation) in Paris,
während für das Deutsche Reich das
Reichsgericht in Leipzig die Kassationsinstanz
bildet (s. Revision).
Kate (Kote, Kotte, = Hüttec), Bezeichnung
eines einzelnen Bauernhauses
im Gegensatz zu einem geschlossenen
Bauerngut. Die Eigentümer einer K.,
welche Kot= oder Hintersassen, Kossäten,
sookblpängee, Halbbauern,
Hintersiedler, Kleinhäusler
nannt werden, gehören in manchen Gemeinden
nicht zu den vollberechtigten Gemeindemitgliedern,
indem sie keinen Anteil
an der sogen. Allmande (s. d.) haben.
Dieselben waren früher regelmäßig
leibeigne (reignec)) Leute, daher auch die
eichnung „ Eigenkätnere.
athedersozialisten, Spottname für
eine Anzahl Professoren der Staatswissenschaften
und Volkswirtschaft (Schönberg,
A. Wagner, Brentano, Held, Schmoller
u. a.), welche sich 1872 gegen die herrschende
Freihandelss ules Manchestertum)
in Deutschland erhoben und für die Hebung
des Arbeiterstands und die Anderung
der Wirtschastsordnung. das Eingreisendes
Staatsverlangten. Die Gruppe
orgzanisterte sich als „ Verein für Sozialpolitik
auf zefere Versammlungen
in Eisenach, auf denen die Grundsätze
und Forderungen im einzelnen präzisiert
wurden. Vgl. Oppenheim, Der