Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem früheren Gouverneur von 
Deutsch-Ostafrika Dr. Freiherrn von Rechenberg anläßlich seines Ausscheidens aus dem Kolonial- 
dienst den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz zu verleihen. 
Albrecht Freiherr von Rechenberg, geboren am 15. September 1859 zu Madrid, trat 
im Jahre 1889 in den Dienst des Auswärtigen Amts und war von 1893 bis 1895 als Bezirks- 
amtmann und Bezirksrichter in Deutsch-Ostafrika tätig. In den Jahren 1896 bis 1900 war er 
Vizekonsul und Konsul in Zanzibar. Von 1900 bis 1906 vertrat er als Konsul in Moskau und 
später als Generalkonsul in Warschau die Interessen des Deutschen Reiches. Im Jahre 1906 wurde 
er zum Kaiserlichen Gonverneur von Deutsch-Ostafrika ernannt; aus dieser Stellung wurde er im 
April 1912 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Er ist nunmehr in den dauernden Ruhe- 
stand übergetreten. 
Mit tiefem Bedanuern sieht die Kolonialverwaltung einen der hervbrragendsten und erfolg- 
reichsten Männer, die an der Entwicklung unserer Schutzgebiete mitgearbeitet haben, aus ihrer Mitte 
scheiden. Vor allem als Gouverneur unserer größten Kolonie hat Freiherr von Rechenberg sich 
bleibende Verdienste erworben. — Die Geschäfte des Gouverneurs von Ostafrika hat er am längsten 
von allen Gouverneuren, die die Kolonie verwaltet haben, geführt. 
Durch seine tatkräftige und umsichtige Verwaltung hat er in dem ihm anvertrauten Schutz- 
gebiet die Ruhe und Ordnung ungestört aufrecht erhalten. Der Aufschwung, den die Kolonie in 
wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht unter ihm genommen hat, ist größer als in irgendeiner 
früheren Periode der Entwicklung Deutsch-Ostafrikas gewesen. 
Sein besonderes Interesse galt der Förderung des Handels, der Hebung des Landeskultur-- 
wesens, der Sanierung der Kolonie und dem Ausbau der Verwaltungsorganisation. 
lle, die mit und unter Freiherrn von Rechenberg gearbeitet und seine vortrefflichen 
Eigenschaften kennen und schätzen gelernt haben, werden dem aus dem Kolonialdienst Scheidenden 
eine dankbare Erinnerung und treue Anhänglichkeit bewahren. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Referenten 
beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Neuguinea Dr. Paul Lederer den Charakter als 
Kaiserlicher Regierungs- und Baurat zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
A. K. O. vom 13. Januar 1914. 
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. 
Ich verleihe hierdurch dem kommissarischen Waffenmeister a. D. Rosenthal, bisher bei der 
Schutztruppe für Deutsch= Südwestafrika, 
das Verdienstkreuz in Silber; 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
dem Feldwebel a. D. Scholz, bisher in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, 
das Allgemeine Ehrenzeichen in Silber. 
A. K. O. vom 20. Januar 1914. 
Schutztruppe für Kamerun. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, die Erlaubnis 
zur Anlegung eines nichtpreußischen Ehrenzeichens zu erteilen, und zwar: 
die Silberne Verdienstmedaille des Herzoglich Anhaltischen Hausordens 
Albrechts des Bären mit Schwertern: 
dem Feldwebel Schneider.
	        
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