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A. K. O. vom 27. Jannar 1914.
Se Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
eine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, General der Kavallerie, à la suite
Meines Leib-Garde-Husaren-Regiments, Großherzoglich Mecklenburgischer General der In-
fanterie und Chef des Großherzoglich Mecklenburgischen Jäger-Bataillons Nr. 14, wird auch
# à la suite der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika gestellt.
hr. v. Perfall, Leutnant, scheidet aus dieser behufs Rücktritts in Königlich Württembergische
Militärdienste aus.
im, Assistenzarzt, zum Oberarzt befördert.
etz, Schreiner, Langen und Frhr. v. Stosch, Leutnants, scheiden am 8. Februar aus dem
Heere aus und werden mit dem 9. Februar 1914 in der Schutztruppe für Deutsch-Ost-
afrika angestellt.
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Vi Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika.
itte, Hauptmann, scheidet aus dieser aus und wird als Kompagnie-Chef im Grenadier-Regiment
König Wilhelm I. (2. Westpreußischen) Nr. 7 angestellt.
Vrer Befördert werden:
9 anlkano-Vernarda, Hauptmann, zum Major,
Snnb“ Frhr. v. Watter, Oberleutnants, zu Hauptleuten,
er, Assistenzarzt, zum Oberarzt.
Schutztruppe für Kamerun.
ichaelis, Oberleutnant, zum Hauptmann befördert.
ock, Leutnant, scheidet am 6. Februar aus dem Heere aus und wird mit dem 7. Februar 1914
in der Schutztruppe für Kamerun angestellt.
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Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 23. Jannar 1914.
9 Schutztruppe für Kamerun.
laer, überz. Zahlmeister, gilt als mit Ende Dezember 1913 behufs Wiederanstellung im Bereiche
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (als etatmäßiger Zahlmeister beim I. Bataillon
Infanterie-Regiments Nr. 149) aus der Schutztruppe für Kamerun ausgeschieden.
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika.
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ick, überz. Zahlmeister, gilt als mit Ende Dezember 1913 behufs Wiederanstellung im Bereiche
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (als etatmäßiger Zahlmeister beim I. Bataillon
Infanterie-Regiments Nr. 64) aus der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika ausgeschieden.
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 24. Jannar 1914.
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mann, überz. Zahlmeister, gilt als mit Ende Dezember 1913 behnss Wiederanstellung im Bereiche
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (als etatmäßiger Zahlmeister beim II. Bataillon
Infanterie-Regiments Nr. 98) aus der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika ausgeschieden.
erfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 25. Jannar 1914.
Schutztruppe für Kamernn.
Der
deblmeisteraspirant Vizefeldwebel Schüffler vom 2. Rhein. Pionier-Bataillon Nr. 27 wird mit
em 6. Februar 1914 als Unterzahlmeister in die Schutztruppe für Kamerun eingestellt.