Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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werden,  sowie  für  leicht  zerbrechliche  Gegenstände  und  für  in  Schachteln  verpackte  Sachen,
leistet  die  Postverwaltung  keinen  Ersatz,  wenn  durch  die  Natur  des  Inhalts  der  Sendung
  oder  durch  die  Beschaffenheit  der  Verpackung  auf  dem  Transporte  eine  Beschädigung
  oder  ein  Verlust  entstanden  ist.

Zündhütchen  oder  Zündspiegel  müssen  in  Kisten  fest  von  außen  und  innen  verpackt
  und  als  solche  sowohl  auf  der  Adresse  als  auf  der  Sendung  selbst  deklarirt  wer-“
den.  Der  Absender  ist,  wenn  er  diese  Bedingungen  nicht  eingehalten  hat,  für  den  aus
etwaiger  Explosion  entstehenden  Schaden  haftbar.

Die  im  §.  11  zweiter  Absatz  ausgesprochene  Befugniß  der  Postanstalten,  Angabe
des  Inhalts  zu  verlangen,  tritt  auch  in  solchen  Fällen  ein,  in  welchen  Grund  zur  Annahme
  vorliegt,  daß  die  Sendungen  Flüssigkeiten,  dem  schnellen  Verderben  und  der
Fäulniß  ausgesetzte  Sachen,  lebende  Thiere,  Zündhütchen  oder  Zündspiegel  enthalten.

8.  13.
Briefe.

Das  Porto  für  Briefe  beträgt:

a)  im  Verkehr  innerhalb  des  Bestellbezirks  der  Aufgabepostanstalt  und  zwischen  Postanstalten,
  welche  bis  zu  2  geographischen  Meilen  einschließlich  von  einander  entfernt

  sind:

1)  für  den  gewöhnlichen  frankirten  Brief  bis  zum  Gewicht  von  15  Grammen  einschließlich.
  .kr.;
bei  größerem  Gewicht,  beziehungsweise  über  15  Gramme  bis  zum  Maximalgewicht
von  250  Grammen  .  ...2kr

2)  für  den  gewöhnlichen  unfrankirten  PBrief  bis  zum  Gewicht  von  15  Grammen  einschließlich
  2  k..;
bei  größerem  Gewicht,  25  über  15  Eramme  tis  zum  Maximalgewickt
von  250  Grammen  .  ...  .  ....4kr

b)  im  sonstigen  inländischen  Vertehr:

1)  für  den  gewöhnlichen  frankirten  Brief  bis  zum  Gewicht  von  15  Grammen  einschließlich
  .  .  Zir.;
bei  größerem  Gewicht,  **D  uber  15  Gramme  bis  zum  Muimalgenickt
von  250  Grammen  .  .  .  .  ....7kr