Metadaten : Württembergische Geschichtsquellen. Zehnter Band. (10)

4  I.  Beschreibung  des  Klosters  [1434  ?].

(oder  auch  der  wiürttembergischen  Grafen)  an  den  ungenannten
Urheber  jener  Vorschläge.

Zeit  der  Abfassung.  In  beiden  Schriftstücken  ist  die  Rede
von  einem  Konzil,  ofenbur  dem  Basler.  Für  den  ersten  Teil  ist
durch  die  Nennung  der  Herren  von  Wirtembery  (Mehrzahl)  ohne
weiteres  die  Zeit  der  gemeinsamen  Regierung  der  Grafenbrüder
Ludwig  und  Ulrich  F.  (1433—1442)  gegeben.  Anhaltspunkte  für
die  Zeitbestimmung  sind  im  zweiten  Teil  noch  besonders  die  Bitte
um  Absolution  des  Abts  und  Konvents  von  ihren  „vergangenen  Mlıissetaten“,
  was  sehr  gut  für  die  Regierung  des  Abts  Johann  (I.)  von
Holzingen  (1427—1452)  zutrifft,  und  vor  allem  der  geplante  „Tay
zu  Stuttgart“,  dem  die  Klostervisitation  vorhergehen  soll,  ohne  Zweifel
die  Verhandlungen,  welche  die  Spurung  rom  25.  März  1435  brachten.  !)
Dazu  stonmt  vorzüglich,  dass  seit  Sommer  1434  die  vom  Konzil
angeordneten  Kiostervisitationen  in  den  Diözesen  Augsburg  und
Konstanz  im  Gang  waren.  Huch  für  den  ersten  Teil  dürfte
gleichzeitige  Iuntstehung  anzunehmen  sein.  Dem  steht  allerdings  die
Angabe  im  Weg,  dass  derzeit  keine  der  drei  Propsteien  mit  einem
Münch  besetzt  sei,  was  wenigstens  für  Wiesenbach  nicht  zuzutreffen
scheint;  doch  ist  es  nicht  ganz  ausgeschlossen,  dass  Rudolf  von
Überkingen,  der  1427  f.  und  zur  Zeit  seines  Todes  (1439)  als
Propst  dortselbst  bezeugt  ist,”)  in  der  Zwischenzeit  die  Propstei
vorübergehend  abgeben  musste;  auch  muss  mit  der  Möglichkeit  eines
Irrtums  in  diesem  mehr  untergeordneten  Punkt  gerechnet  werden,
zumal  das  Schriftstück  von  württembergischer  Seite  ausgeht  (vgl.  den
Schluss).  Wenn  im  zweiten  Teil  bloss  von  dem  Herrn  von  Wirtenberg

  (Einzahl)  die  Rede  ist,  so  ist  eben  der  ältere  Bruder,  Graf

Ludwig,  gemeint,  der  deun  auch  die  Verhandlungen  vom  Frühjahr
1435  „zugleich  im  Namen  seines  Bruders,  Graf‘  Ulrichs‘“‘,  führte.  ')
[Blatt  1]  Des  elosters  zu  Elwangen  zelegenhait  ist  also.

Es  leit  in  einer  stat  und  ist  unbeslossen.®)  Und  ist  die  stat
des  elosters.  Und  das  eloster  ist  exempt.

Und  sint  die  munch  all  edel  und  dafür  haben  sie  daz  herbracht
  daz  sie  kain  andern  ynnemen  (denn  der  edel  ist.

im

)  OAlkiliwangen  S.  449.

*)  Chronic.  Iulvac.  zum  J.  1439  (Giefel  p.  48):  OAlllwangen  S,  468!

)  =  ohne  Klausur,  also  ein  „offenes“  Kloster.  Vgl.  Joh.  Meyer,  Reformacio
  Predigerordens  $S.  XV:  Die  Reformation  des  Kaisers  Sigmund  hsy.  von
Werner  8.  47,  Z.  20.

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