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lassen, wonach die in die Provinz Mozgambigque einge-
führten Weine folgenden Zöllen unterliegen sollen:
a)Gewöhnliche Beine, einschließlich der
Schaumweine, von der Art des weißen und
farbigen Tischweins:
Portugiesische (für 15% Centavos
Bis zu 1 3
Von 130 bis 160....... 5
liber 16 20
Ausländische oder wiederausgeführn Weine:
Für 11 50
b) Feine und litörartige Weine öis! zu 2830.
Portugiesische:
In Flaschen: Centavos
Für die Flasche bio zu ½1 Jnhalt 3,5
Für die Flasche bis zu 1 Inhalt 7
In nicht besonders genannten Um-
schließungen, für 11 10
Ausländische oder wiederausgeführtes Weine:
In Flaschen:
Für die Flasche bis zu ½1 Juhalt 25
Für die Flasche bis zu 11 JInhalt 50
In nicht besonders genannten Um-
schließungen, für 11 ... 60
) Schaumweine von gewöhnlicher Starke:
Portugiesische: Centavos
Für die Flasche bis zu ½1 Juhalt 5
Für die Flasche bis zu 11 Juhalt. 10
Ausländische oder wiederau geführte Weine:
Für die Flasche bis zu ½.1 Jnhalt d0
Estudo
Für die Flasche bis zu 11 Juhalt 1
(1) Schaumweine, vorstehend nicht genaunt:
Cen'avos
Für 1 . . .. 100
Des weiteren sollen Anordnungen getroffen werden,
um eine gute Beschaffenheit der eingeführten und zum
Verkauf gestellten Weine zu gewährleisten. In erster
Linie soll eine chemische Untersuchung in den Eingangs-
häfen vorgenommen werden.
Die Verordnung ist am 20. Oktober 1914 in Kraft
getreten. (Ebenda Nr. 40 vom 3. Oktober 1914.)
r—' 1*
*
Des weiteren hat der General-Gouverneur von
Mogzgambique nach Anhörung und unter Zustimmung
des Regierungörats unter dem 2. Oktober 1914 be-
schlossen, daß auf Weine mit einer Stärke zwischen 10
und 17 Grad, welche vom Tage der Veröffentlichung
dieser Verfügung ab verladen sind oder sich mit der
Bestimmung nach der Provinz unterwegs befinden, der
Zollsatz von 5 Centavos für 11 Anwendung zu finden
hat, übereinstimmend mit dem Satze, wie er in der
Verordnung vom 1. Oktober 1914 (siehe vorstehend)
für Weine mit der Stärke von 13 bis 16 Grad fest-
gesetzt worden ist.
(Ebenda Nr. 42 vom 17. Oktober 1914.)
—–.
Errichtung eines Kautschuhmarktes in Batavia.
Schon seit längerer Zeit hat man in den be-
teiligten Pflanzger-, Handels= und Maklerkreisen Nieder-
ländisch-Indiens den Plan erwogen, nach dem Vorbild
von Colombo, Singavore und Penang auch für
die stets an Umfang und Produktionskraft zunehmenden
Kautschukpflan zungen Niederländisch-Indiens, besonders
Javas und Sumatras, einen eigenen Markt zu er-
richten, und zwar in Batavia. Erst in letzter Zeit
ist aber dieser Plan im Zusammenhange mit dem dort
abgebaltenen Kautschukkongreß und wohl auch mit den
Begleiterscheinungen des gegenwärtigen Weltkrieges
seiner Verwirklichung nahe gebracht worden.
Selbstverständlich verspricht man sich von dem ver-
mutlich nach Friedensschluß ins Leben tretenden neuen
Markte noch keine Selbständigmachung bom Londoner
Markte, dessen Preisnotierungen zweifellos noch für
absehbare Zeit maßgebend sein werden. Immerhin ist
es aber doch ein Schritt auf dem Wege zur Loslösung
von London. Für den Pflanger bietet der Verkauf in
Batavia den Vorteil einfacherer Berechnung und
schnellerer Verrechnung sowie einer engeren und
schnelleren Berührung mit dem Käufer, wodurch die
Schlichtung von Streitfällen erleichtert wird.
In dieser Hinsicht besonders ist es von Bedeutung,
daß vermutlich bereits in nächster Zeit in Batavia eine
Zentral-Rautschul-Prüfstelle errichtet werden
wird.
Eine ihrer Hauptaufgaben soll die Prüsung und
Begutachtung des in den Handel gebrachten Kautschuko
und die Ausstellung von Bescheinigungen über den Be-
fund sein. Man bofft damit allmählich zur Schaffung
der so vielsach gewünschten Standardmuster zu gelangen
und die Güte der Anfuhren zu heben.
In Verbindung mit der zZentralstelle sollen zwei
neue örtliche Prüfstellen für Westjava und Deli er-
richtet werden. welche die eigentliche Kautschulpflanzung
unterstütgen und fördern sollen.
Alle Pläne erfreuen sich nicht nur der tatkräftigen
Teilnahme aller am Kautschukhandel beteiligten Kreise,
sondern vor allem auch der Regierung.
(Bericht des Raiserl. Generalkonsulats in Batavia.)
°#-..— ....—.—.
Literatur-Berlcht.
Marine-Taschenbuch 1915. Mit (ienehmigung des
Reichs-Marine-Amts herausgegeben. 13. Jahrang.
Berlin: Mutler & Schn. 1015. Lrreis: 3.25 .K.
geb. K 1. —.
Sochen ist (lus Marine-Tuschenbuch tür 1915
%erschienen. Neu unsgenommen worcken sind die Be-
stimmungen über die Ergünzunkg, Ausbilldung und
Befönlerung des Funkentelcgraphiec-Personals. ferner
die Bestimmungen über die Erginzung. Ausbildung
und Beförderung des Torlelo-Ingenieurkorps #wie
cdie Vorschriften über den Schulunterricht der Ilillitür-
kinder in der Murine. Lesgleichen sind berücksichtigt
worden die zahlreichen Anderungen in der Wehr- und
NMarincordinung. die noue Besoldungsvorschrife für die
Kaiserlihe Marine im Frieden sowie die neue Diszi-
Plinarstrauforduung für die Kaiserliche Marine. Hierzu
kommen weitere umfangreiche Anderungen der ein-
zelnen Dienstrorsehrilten. Dos alphabetisch ange-
ordnete Sachregister ist weiter verrollständige.
Beluien. I.And. Leute. Wirtschaftsleben. Heraus-
gezehen im Auftruge ddos Kaiserlich Deutschen
lonern!- Gouvernements. Ait zwei Karten.
Berlin: Mittler & Sohn. 1915. leis: 2.75 44,
geb. 3,50 At.