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(Das Wappen der Familie von Breitenstein
betreffend.)
Seine Masestäe der König haben unterm
a9. Juli l. J. dem Markte Königstein,
Landgerichts Sulzbach, die Führung
des Wappens der ausgestorbenen Familie
von Breitenstein, als ehemaliger
Besizer von Koönigstein, allergnddigst zu
bewilligen geruht.
Beitráge
für verwundete Krieger, respective Vertheilung.
Auszeige über die Vertheilung
des Massa Restes, der seit rgos bei der Militär
Haupt Kasse für die im Feldzuge rg0# verwundeten
vaterländischen Krieger eingegangenen
freiwilligen Beiträge.
Nach dem so. Stück der Regierungsblätter
des Jahres 1308 waren zu obigen
Zwecke bis Ende Mai 1808 eingegangen
31,056 fl. as kr. 7 hl.
Das 43. Stück gedachter Blderer vom
Jahre 1809 verzeichnet eine weitere Einnahme
vo 4,007 fl. 16 kr.
Hiezu find weiter eingegangen:
An Interessen von zwei vorhanden
gewesenen, nun aber verwertheten Schuld:
Obligatiomen: 15 fl.
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Diese Obligatlonen, welche in dem
lezt angezogenen Regierungsblatte bereits
vorgemerke sind, mit 200 fl.
An dort ebenfalls schon bezeichneten
noch nicht realisirten Kapical Briefen von
der Marianischen Kongregation zu Alcöttig
400 fl.
Der Erlös aus einem zu 25 fl. Werth
angegeben gewesenen, aber mittels verschiedentlicher
Versuche nicht höher als zu
fl. verdußerten goldenen Ringe, mie 0# fl.
zusammen 214 fl.
Summa
aller Einnahmen 36,437 fl. 41 kr. 7 hl.
Vertheilung.
Die in den erwähnten Regierungsbléttern
bereits bekannt gemachten Vertheilungsberechnungen
kennten durch die Ergiebigkeit
der Beiträge in der Art ausgedehnt
und vollzogen werden; daß
Jeder leicht Blessirte im Ganzen 10 fl.
— schwer 38.
und — Dienstuntauglich gewordene 134 fl.
erhalten konnte, und erhielt.
Die Zahlungs Nachweise mit den Quittungen
bleiben bei der königlichen Kriegs-Hauptbuchhalterei
hinterlegt, und können
von Jedermann, der sich näher zu uͤber-—
— —
zeugen wuͤnscht, eingesehen werden.
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