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„die öffentliche Ordnung und das öffent-
liche Leben wiederherzustellen und aufrecht
zu erhalten, und zwar, soweit kein zwin-
gendes Hindernis besteht, unter Beachtung
der Landesgesetze .
mit verschwindenden Ausnahmen die
gesamte friedliche, am Kampfe unbe-
teiligte weiße Bevölkerung der besetzten
Orte in Kriegsgefangenschaft abgeführt
oder doch zum Verlassen des Schutz-
gebiets genötigt. So wurden in Duala,
Buea und an anderen Orten Kaufleute und
Pflanzer, in Buea, Edea, Duala und anderwärts
sogar die kraft Gesetzes nicht wehrpflichtigen
Missionare teils gefangen abgeführt, teils zum
Verlassen des Schutzgebiets gezwungen. Die
Abführung erfolgte teilweise in einer Art und
Weise, die allen, bei den europäischen
Kulturvölkern bisher geltenden An-
schauungen über die Stellung der weißen
zur farbigen Rasse widerspricht (vgl. An-
lage 1, Ziffer 7, 8).
Auch dieser, am Kampf unbeteiligten Bevölke-
rung wurde die Sicherung ihres Besitzes nicht
gestattet (vgl. Anlage 1 Ziffer 7 und Anlage 3).
Die verbündeten Streitkräfte haben aber auch
ihrerseits die Sicherung des Besitzes nicht selbst
übernommen; sonst hätten die beispielsweise in
Duala, Jabassi, Kribi, Kampo, Plantation,
Dschang, Bare und an anderen Orten tatsächlich
festgestellten Plünderungen nicht vorkommen können
(ogl. Anlage 1, Ziffer 9, 10 und 11).
Wie sorgfältig demgegenüber deutscherseits
englisches Privateigentum anerkannt und beschützt
wird, wurde von dem Kommandanten der „Ivy“
Hughes am 3. Oktober 1914 in Viktoria be-
wundernd anerkannt.
Euer Hochwohlgeboren sind falsch berichtet,
wenn Ihnen gemeldet ist, daß die deutschen
Frauen in Duala sämtlich den Wunsch geäußert
haben sollen, Duala zu verlassen. Auch aus
Buea und Bare sind Frauen entgegen ihrem
ausdrücklichen Wunsch zu bleiben, in Gefangen-
schaft abgeführt worden; selbst der Wunsch, nach
Fernando Poo abreisen zu dürfen, ist unberück-
sichtigt geblieben.
Daß die Frauen aus Besorgnis vor noch
größerer Unbill es unterließen, bei der Ober-
leitung Beschwerde zu führen, ist begreiflich. Sie
waren eingeschüchtert durch das Vorgehen Ihrer
Leute. Den der Oberleitung vorliegenden
Anerkenntnissen guter Behandlung muß
ich jede Beweiskraft absprechen, nachdem
einwandfrei festgestellt ist, daß diese Anerkenntnisse
nicht freiwillig gegeben, sondern durch Dro-
hungen erpreßt sind. .
III. Ich bestreite entschieden, daß von deutschen
Truppen in Gegenwart ihrer europäischen Führer
Grausamkeiten verübt worden seien. Die Ihnen
in dieser Hinsicht zugegangenen Berichte muß ich
als haltlose Verdächtigungen zurückweisen. Auch
dafür ist kein Beweis erbracht, daß unsere farbigen
Truppen in Abwesenheit von europäischen Vor-
gesetzten Ausschreitungen begangen haben. Den
Truppen ist strengste Manneszucht anbefohlen,
und jede zur Kenntnis der Truppenführung kom-
mende Straftat wird schärfstens geahndet. Wenn
sich trotzdem nicht alle Übergriffe vermeiden lassen,
da nicht jeder farbigen Patrouille ein europäischer
Führer beigegeben werden kann, so trifft die
Verantwortung hierfür England und Frank-
reich, die es mit ihrer Stellung als europäische
Kulturnationen glaubten vereinigen zu können,
den europäischen Krieg auch ins Innere Afrikas
zu tragen. Daß — nachdem die blutgierige
Bestie im Schwarzen geweckt und auf den euro-
päischen Gegner losgelassen ist — Ausschreitungen
der Farbigen sich nicht ganz werden vermeiden
lassen, war jedem Einsichtigen von vornherein
klar. Ebenso klar mußte jedem Einsichtigen aber
auch sein, daß es völlig nutzlos sein wird, den
Krieg nach Afrika herüberzuspielen, da der Ver-
lauf der kriegerischen Aktionen hier in Afrika für
die Hauptentscheidung doch völlig wertlos ist.
Diese Entscheidung fällt auf dem europäischen
Kampfplatze, und — was hier jetzt brutal
zerstört wird, bauen wir nach Friedens-
schluß mit dem Gelde unserer Gegner
wieder auf.
Dem Vernehmen nach soll es ja auch eng-
lische Kolonialpraktiker geben, die die von London
angeordnete Ausdehnung des Kriegsschauplatzes
auf Afrika als politisch unklug und als schwere
Versündigung an der weißen Rasse scharf ver-
urteilen. Das enthebt indes Eugland nicht der
Verantwortung für diesen Schritt und alle seine
Folgen.
Die in Edea festgestellten Verwundungen be-
weisen nichts, so lange nicht einwandfrei ermittelt
ist, von wem und unter welchen Umständen die
fraglichen Eingeborenen verwundet wurden. Zu-
verlässigen Meldungen zufolge sind von dem
französischen Besehlshaber in Edea den
Bakokos Preise ausgesetzt für die Tötung
und Gefangennahme deutscher Soldaten.
So ist die Bevölkerung des Edeabezirks systematisch
zu hinterlistigen UÜberfällen und Mißhandlungen
gegen Angehörige unserer Truppen verleitet worden.
Wenn bei dieser den deutschen Soldaten aufge-
zwungenen Selbsthilfe Eingeborene verletzt find,
so trägt auch hier die Verantwortung lediglich
derjenige, der diesen „Volkskrieg“ entfesselte. (Vgl.
Anlage 1, Ziffer 10.)