Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

W 364 20 
Frankreich. 
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen 
des frangösischen Kongogebiets. 
Eine unterm 23. Juli 1915 von der Französischen 
Regierung erlassene Verordnung bestimmt folgendes: 
Für Kaffee und Kakao in Bohnen aus dem franzö- 
sischen Teile des konventionellen Kongobeckens werden 
die Mengen, die während des Jahres 1915 unter den 
in der Verordnung vom 22. April 1899 angegebenen 
Bedingungen in Frankreich eingeführt werden können, 
wie folgt, festgesetzt: 
Kaffee 50 000 kg 
Kakao 75 000 
(Journal officicl de la République Françuise.) 
Zollfreie Einfuhr von Vanille aus den 
französischen Besitzungen in der Südsee. 
Durch Verordnung der Franzgösischen Regierung 
vom 5. August 1915 ist die Menge Vanille, die aus 
den französischen Besitzungen in der Südsee in der 
Zeit vom 1. Juli 1915 bis zum 30. Juni 1916 nach 
Frankreich eingeführt werden kann, auf 40 000 kg 
festgesetzt. (Ebenda.) 
Zollbegünstigte Einfuhr aus Französisch- 
Guinea. 
Durch Verordnung der Französischen Regierung 
vom 21. August 1915 sind die Mengen derjenigen aus 
Französisch-Guinea stammenden Kolonialerzeugnisse, 
die während der Zeit vom 1. Juli 1915 bis zum 
30. Juni 1916 in Frankreich zugelassen werden können, 
auf 3000 ku Kaffee und 500 000 kg Bananen fest- 
gesetzt worden. (Ebenda.) 
ODadagaskar. 
Zeitweilige Aufhebung von Einfuhrzöllen. 
Der Generalgouverneur von Madagaskar hat 
durch Verordnung vom 18. August 1914 die Einfuhr- 
  
zölle für Mehl aus Weizen, Spelz und Mischkorn bis 
auf weiteres aufgehoben. 
(Daily Consular and Trade Reports.) 
  
Dozaombique. 
Aufstellung von halbjährlichen Tabellen des 
für die Berechnung des Ausfuhrzolls maß- 
gebenden mittleren Warenwertes. 
Der Umstand, daß bei der Neugestaltung der Zoll- 
verhältnisse durch die Verordnung vom 29. Juli 1902 
keine Bestimmung darüber getroffen ist, wie im Falle 
von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Zollbehörde 
und den Ausführern von einheimischen Waren hinsicht- 
lich des mittleren Warenwertes zu verfahren ist, 
hat des öfteren zu Unzuträglichkeiten geführt. Der 
Generalgouverneur von Mozgambique hat deshalb unter 
dem 1. Juli 1915 auf Vorschlag des Direktors für den 
Zolldienst eine Verordnung erlassen, wonach in jedem 
Zollamt der Provinz halbjährlich eine Tabelle für 
die mittleren Warenwerte aufzustellen ist, welche der 
Berechnung der Ausfuhrzölle und Ausfuhrabgaben zu- 
grunde zu legen ist. 
Diese Tabelle ist von einem Ausschuß aufzustellen, 
der aus dem Direktor des Zollamts als Vorsitzendem, 
aus zwei von dem Direktor ernannten Zollbeamten 
sowie aus zwei Personen besteht, von denen einer ein 
Landwirt und der andere ein Raufmann ist und welche 
beide von der Handelsvereinigung oder einer ähnlichen 
an den betreffenden Ortlichkeiten bestehenden Vereini- 
gung ernannt werden. 
Zur Aufstellung der Tabelle hat der Ausschuß 
außer den am Orte befindlichen maßgebenden Perfön= 
lichkeiten noch solche Personen zu Rate zu ziehen, die 
wirklich in der Lage sind, ihn hinsichtlich des mittleren 
Wertes der in der Provinz erzeugten Waren zu unter- 
richten. Der Direktor des Zolldienstes wird die Tabelle 
im Bolctim oficial veröffentlichen. 
(Boletim oficial da Provincia de Moçgambique, 
I. Serie, Nr. 1 vom 3. Juli 1915.) 
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Vermischtes. 
* Das Bamburgische Kolonlalinstitut 
im Winter 1915/16.“) 
Senatskommissar: Bürgermeister Dr. von Melle. 
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer 
Oberregierungsrat Ir. Heinke, Berlin. 
Kommissar des Reichs-Marinc-Amts: Geheimer 
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin. 
Kaufmännischer Beirat: Mar M. Warburg, Vor- 
sitzender, Eduard Woermann, IJ. Hinrich Garrels. 
Regierungsrat: Dr. Förster. 
Verwaltungs-Assessor: Dr. v. Wrochem, z. Zt. 
im Felde. 
Professorenrat: Professor Dr. Winkler, Vorsitzen- 
der; Professor Dr. Franke, stellvertretender Vor- 
sitzender; Professor Dr. Keutgen, Schriftführer: 
Professor Dr. Borchling, Professor Dr. Dibelius, 
Professor Dr. Florenz, Professor Dr. Gürich, z. Zt. 
in Afrika, Professor Dr. Konow, Professor 1). Dr. 
Lengz. Professor ID#r. Lohmann, Prosessor D. Mein- 
hof, Professor Dr. Nocht, z. Zt. im Militär-Sanitäts- 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1915, Nr. 8°9, S. 215 ff. 
  
dienst, Professor Dr. Passarge, 3. Zt. im Felde, 
Professor I. Perels, Professor Dr. Rabe, Pro- 
fessor Dr. Rathgen, Professor Dr. Salomon, §#81. 
im Felde, Professor Dr. Schädel, Professor Dr. 
Schorr, Professor Dr. Thilenius, Professor Dr. 
Tschudi, Professor Dr. Boigt, Professor Dr. 
Voller. 
Zentralstelle des Kolonialinstituts: General= 
sekretär: Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Dr. phil. 
Stuhlmann: Referent: Kaiserl. Regierungsrat 
Zache, Begirksamtmann a. D., z. Zt. im Militär- 
dienst; Wissenschaftliche Assistenten: Dr. Walt, 
Dr. Heile, 3. Zt. im Militärdienst. 
Verzeichnis der Vorlesungen und Ubungen 
vom 15. Oktober 1915 bis 15. März 1916. 
I. Vorlesungen. 
1. Geschichte, Rechts= und Staatswissenschaften. 
Prof. I#r. Keutgen: 1. Allgemeine Kolonial-- 
geschichte der Neuzeit. 
2. Kolonialgeschichtliche Ubungen. 
Prof. I#r. Konow: Das indische Theater. 
Prof. I#. Tschudi: Islamkunde mit besonderer Be- 
rücksichtigung des islamischen Rechts.
	        
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