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Frankreich.
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen
des frangösischen Kongogebiets.
Eine unterm 23. Juli 1915 von der Französischen
Regierung erlassene Verordnung bestimmt folgendes:
Für Kaffee und Kakao in Bohnen aus dem franzö-
sischen Teile des konventionellen Kongobeckens werden
die Mengen, die während des Jahres 1915 unter den
in der Verordnung vom 22. April 1899 angegebenen
Bedingungen in Frankreich eingeführt werden können,
wie folgt, festgesetzt:
Kaffee 50 000 kg
Kakao 75 000
(Journal officicl de la République Françuise.)
Zollfreie Einfuhr von Vanille aus den
französischen Besitzungen in der Südsee.
Durch Verordnung der Franzgösischen Regierung
vom 5. August 1915 ist die Menge Vanille, die aus
den französischen Besitzungen in der Südsee in der
Zeit vom 1. Juli 1915 bis zum 30. Juni 1916 nach
Frankreich eingeführt werden kann, auf 40 000 kg
festgesetzt. (Ebenda.)
Zollbegünstigte Einfuhr aus Französisch-
Guinea.
Durch Verordnung der Französischen Regierung
vom 21. August 1915 sind die Mengen derjenigen aus
Französisch-Guinea stammenden Kolonialerzeugnisse,
die während der Zeit vom 1. Juli 1915 bis zum
30. Juni 1916 in Frankreich zugelassen werden können,
auf 3000 ku Kaffee und 500 000 kg Bananen fest-
gesetzt worden. (Ebenda.)
ODadagaskar.
Zeitweilige Aufhebung von Einfuhrzöllen.
Der Generalgouverneur von Madagaskar hat
durch Verordnung vom 18. August 1914 die Einfuhr-
zölle für Mehl aus Weizen, Spelz und Mischkorn bis
auf weiteres aufgehoben.
(Daily Consular and Trade Reports.)
Dozaombique.
Aufstellung von halbjährlichen Tabellen des
für die Berechnung des Ausfuhrzolls maß-
gebenden mittleren Warenwertes.
Der Umstand, daß bei der Neugestaltung der Zoll-
verhältnisse durch die Verordnung vom 29. Juli 1902
keine Bestimmung darüber getroffen ist, wie im Falle
von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Zollbehörde
und den Ausführern von einheimischen Waren hinsicht-
lich des mittleren Warenwertes zu verfahren ist,
hat des öfteren zu Unzuträglichkeiten geführt. Der
Generalgouverneur von Mozgambique hat deshalb unter
dem 1. Juli 1915 auf Vorschlag des Direktors für den
Zolldienst eine Verordnung erlassen, wonach in jedem
Zollamt der Provinz halbjährlich eine Tabelle für
die mittleren Warenwerte aufzustellen ist, welche der
Berechnung der Ausfuhrzölle und Ausfuhrabgaben zu-
grunde zu legen ist.
Diese Tabelle ist von einem Ausschuß aufzustellen,
der aus dem Direktor des Zollamts als Vorsitzendem,
aus zwei von dem Direktor ernannten Zollbeamten
sowie aus zwei Personen besteht, von denen einer ein
Landwirt und der andere ein Raufmann ist und welche
beide von der Handelsvereinigung oder einer ähnlichen
an den betreffenden Ortlichkeiten bestehenden Vereini-
gung ernannt werden.
Zur Aufstellung der Tabelle hat der Ausschuß
außer den am Orte befindlichen maßgebenden Perfön=
lichkeiten noch solche Personen zu Rate zu ziehen, die
wirklich in der Lage sind, ihn hinsichtlich des mittleren
Wertes der in der Provinz erzeugten Waren zu unter-
richten. Der Direktor des Zolldienstes wird die Tabelle
im Bolctim oficial veröffentlichen.
(Boletim oficial da Provincia de Moçgambique,
I. Serie, Nr. 1 vom 3. Juli 1915.)
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Vermischtes.
* Das Bamburgische Kolonlalinstitut
im Winter 1915/16.“)
Senatskommissar: Bürgermeister Dr. von Melle.
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer
Oberregierungsrat Ir. Heinke, Berlin.
Kommissar des Reichs-Marinc-Amts: Geheimer
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin.
Kaufmännischer Beirat: Mar M. Warburg, Vor-
sitzender, Eduard Woermann, IJ. Hinrich Garrels.
Regierungsrat: Dr. Förster.
Verwaltungs-Assessor: Dr. v. Wrochem, z. Zt.
im Felde.
Professorenrat: Professor Dr. Winkler, Vorsitzen-
der; Professor Dr. Franke, stellvertretender Vor-
sitzender; Professor Dr. Keutgen, Schriftführer:
Professor Dr. Borchling, Professor Dr. Dibelius,
Professor Dr. Florenz, Professor Dr. Gürich, z. Zt.
in Afrika, Professor Dr. Konow, Professor 1). Dr.
Lengz. Professor ID#r. Lohmann, Prosessor D. Mein-
hof, Professor Dr. Nocht, z. Zt. im Militär-Sanitäts-
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1915, Nr. 8°9, S. 215 ff.
dienst, Professor Dr. Passarge, 3. Zt. im Felde,
Professor I. Perels, Professor Dr. Rabe, Pro-
fessor Dr. Rathgen, Professor Dr. Salomon, §#81.
im Felde, Professor Dr. Schädel, Professor Dr.
Schorr, Professor Dr. Thilenius, Professor Dr.
Tschudi, Professor Dr. Boigt, Professor Dr.
Voller.
Zentralstelle des Kolonialinstituts: General=
sekretär: Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Dr. phil.
Stuhlmann: Referent: Kaiserl. Regierungsrat
Zache, Begirksamtmann a. D., z. Zt. im Militär-
dienst; Wissenschaftliche Assistenten: Dr. Walt,
Dr. Heile, 3. Zt. im Militärdienst.
Verzeichnis der Vorlesungen und Ubungen
vom 15. Oktober 1915 bis 15. März 1916.
I. Vorlesungen.
1. Geschichte, Rechts= und Staatswissenschaften.
Prof. I#r. Keutgen: 1. Allgemeine Kolonial--
geschichte der Neuzeit.
2. Kolonialgeschichtliche Ubungen.
Prof. I#r. Konow: Das indische Theater.
Prof. I#. Tschudi: Islamkunde mit besonderer Be-
rücksichtigung des islamischen Rechts.