Deutsches Nolonialblatt
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt.
26. Jahrgang. Berlin, den 15. Dezember 1915. Uummer 24.
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. fedes Monats. Derselben werden als Beibekte beigefügt die mindestens einmal
dierteljäbrlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“. Herausgegeben von Dr. Marquardsen. Der
viertelsahrliche Abonnementspreis für das Kolonialblan mit den Beibeften beträgt betm Bezuge durch die Post und die Buch-
ndlungen & 4.—. direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandmunz- a) 4& 5,— für Deutschland einschl. der deutschen
chunge und Osterreich- Ungarns. d) 4 6.— für die Lander des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die
Königliche Hofbuchbandlung von Erust Siegfried Mittler und Sobn. Berlin 8W68. Kochstraße 68—71, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Teil: Personalien S. 389.
Nichtamtlicher Teil: Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten (sechste Mitteilung) (mit zwei Karten-
stizzen) S. 392. .
Kamerun: Englische Umtriebe in Kamerun S. 418.
Deutsch-Südwestafrika: Die Sudafrikanische Union und der Angriff auf Deutsch-Südwestafrika S. 419.
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Aus dem Arbeitsbereich des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees S. 420.
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Frankreichs Aussaugungspolitik im Rekrutierungs--
gebiet seiner schwarzen Armee S. 421. — Gabon S. 421. — Der Außenhandel von Britisch= Somaliland 1913,11
S. 421. — Der Kakaomarkt in Ecuador im 3. Vierteljahr 1915 S. 122. — Niederländisch-Ostindien S. 422.
Amtlicher Teil EREGGGGCOAÆOOGO
Personalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem stellver—
tretenden Gouverneur von Neuguinea, Geheimen Ober-Regierungsrat Haber, die Genehmigung zur
Annahme und Anlegung des von Seiner Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Militär—
verdienstordens 3. Klasse mit der Krone und mit Schwertern am Bande für Kriegsverdienst sowie
des von Seiner Majestät dem König von Württemberg ihm verliehenen Kommentur-Kreuzes
2. Klasse des Friedrichs-Ordens zu erteilen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen
Oberbahnmeister bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika Jakob Urban den
Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Regierungs—
arzt beim Kaiserlichen Gouvernement Kamerun Dr. Karl Beyer den Charakter als Sanitätsrat
zu verleihen.
Nachrufe.
Wirklicher Geheimer CLegationsrat z. D. von König .
Am 21. November d. Is. ist der Wirkliche Geheime Legationsrat z. D.
Herr Bernhard von König
in Charleroi, wo er als Major der Landwehr beim Stabe der dortigen Landsturminspektion und
als Adjutant der Kommandantur dienstlich beschäftigt war, durch den Tod abberufen worden.
Bernhard von König wurde am 2. Dezember 1858 in Alexandrien als Sohn des damaligen
Präsidenten des Bundesamts für das Heimatwesen geboren. Nachdem er im Jahre 1885 die große
juristische Staatsprüfung bestanden hatte, trat er im März 1886 in den Dienst des Auswärtigen Amts,
arbeitete dort zwei Jahre und wurde im April 1888 dem Kaiserlichen Generalkonsulat in London als
Attaché zugeteilt. Im Frühjahr 1889 in das Auswärtige Amt zurückberufen, wurde ihm mit Wirkung