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Der Gefallene hat seit 1903 im Kommunaldienste und seit 1911 im Gouvernementsdienste
des deutsch ostafrikanischen Schutzgebiets gestanden und sich als ein tüchtiger und pflichttreuer
Beamter bewährt.
Sein Andenken wird von der Kolonialverwaltung stets in Ehren gehalten werden.
Berlin, den 30. Mai 1916.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts.
Solf.
Landwirtschaftlicher Gehilfe Wolf .
Nach einer erst jetzt eingetroffenen Mitteilung der französischen Regierung ist der landwirt-
schaftliche Gehilfe beim Gonvernement Kamerun, Gefreite der Reserve
. Herr Sebastian Wolf
nach seiner am 10. Juni 1915 bei Garua erfolgten Gefangennahme am 4. Juli 1915 beim Baden
im (Mao) Binder-Fluß ertrunken.
Ehre seinem Andenken!
Berlin, den 22. Mai 1916.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts.
Solf.
Soweit bekannt geworden, sind weiterhin — vgl. zuletzt „Deutsches Kolonialblatt“ 1916,
Nr. 4/5, S. 37 die nachstehenden Beamten und Angestellten des Reichs-Kolonialamts und der
Schutzgebiete durch Verleihung des Eisernen Kreuzes ansgezeichnet worden, und zwar:
des Eisernen Kreuzes 1. Klasse:
Oberlentnant und Kompagnieführer, Gerichtsassessor Hoffmeister,
Oberleutnant der Reserve, Gouvernementssekretär Härter,
Vizefeldwebel der Landwehr, Lokomotivführer Ficker;
des Eisernen Kreuzes 2. Rlasse:
Hauptmann der Landwehr, Abteilungsingenieur Eisenmayer,
Unteroffizier, Techniker Herrmann,
Unteroffizier der Landwehr, Stationsleiter Godtknecht.
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