Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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IX. 
Diejenigen Deutschen Dualas, die am 28. Sep- 
tember 1914 nicht auf die Transportschiffe ab- 
geführt wurden, darunter die Hauptagenten der 
kaufmännischen Firmen und Vertreter der Missionen, 
wurden unter der Zusicherung, am nächsten Tage 
in ihre Häuser zurückgehen zu können, im Re- 
gierungskrankenhause unter schwarzer Bewachung 
eingesperrt. Sie wurden aber am 29. September 
1914 nicht freigelassen, sondern im oberen Stock 
des Regierungskrankenhauses als Kriegsgefangene 
zwei weitere Tage und Nächte festgehalten. Die 
Räume des Krankenhauses reichten für die große 
Zahl der Gefangenen — etwa 200 bis 250 Per- 
sonen — nicht aus. Teils in kleinen Kranken- 
zimmern, teils auf der offenen Veranda lagen 
Tag und Nacht Männer, Frauen, junge Mädchen 
und Kinder auf dem Fußboden in der Tropen- 
hitze eng durcheinander, ohne Moskitonetze, zum 
Teil ohne Decken und ohne die Kleidung wechseln 
zu können. Eine Möglichkeit zur Körperreinigung 
gab es nicht. Schwarze Soldaten mit aufge- 
pflanztem Seitengewehr, die auf den Treppen 
und vor den Türen des Krankenhauses standen, 
ließen niemanden aus den oberen Räumen des 
Hauses ins Freie treten. Dies Verbot und das 
Versagen der Wasserspülung auf den Aborten 
führte zu den unbeschreiblichsten und unerträg- 
lichsten hygienischen Verhältnissen. 
Essen und Trinken wurde den Gefangenen 
während zweier Tage überhaupt nicht gereicht. 
Die schwarzen Diener, die ihren deutschen Dienst- 
herren Verpflegung zutragen wollten, wurden von 
den Soldaten mit dem Gewehrkolben zurück- 
gewiesen. Als schließlich Nahrung gereicht wurde, 
war es nichts als harter Schiffszwieback. Die 
Behandlung durch das englische Aufsichtspersonal 
war roh und rücksichtslos. 
X. 
Am 27. September 1914 wurde der Chef- 
arzt der Kaiserlichen Schutztruppe in Kamerun, 
Oberstabsarzt Prof. Dr. Werner, von englischen 
Truppen in Duala gefangengenommen und trotz 
seines Protestes als Kriegsgefangener behandelt 
und als solcher später nach Lagos gebracht. 
Seine Unterbringung und Verpflegung während 
der Fahrt auf dem Dampfer „Bathurst“ waren 
schlecht und ebenso wie seine Behandlung seiner 
Stellung unangemessen. Auf dem Dampfer mußte 
Oberstabsarzt Werner mit den anderen Ge- 
fangenen um Mitternacht an Deck antreten und 
sich von Leuten eines englischen Kriegsschiffes 
nach Geld durchsuchen und sich solches bis auf 
100 — abnehmen lassen. Anscheinend waren 
diese Leute zur Durchsuchung und Beschlagnahme 
nicht befugt, denn am anderen Morgen kamen 
  
englische Offiziere zum gleichen Zweck. Nur 
durch lebhaften Protest gelang es Oberstabsarzt 
Werner, eine Bescheinigung über das ihm ab- 
genommene Geld zu erhalten. 
XI. 
Am 29. September 1914 wurden 12 Kranken- 
träger in Gefangenschaft abgeführt, obwohl sie in 
dem im Ortsteil Deido (Duala, linkes Ufer) ein- 
gerichteten Kriegslazarett tätig und an ihren 
Armbinden kenntlich waren. Auch sonst sind 
deutsche Männer und Frauen, die sich in Duala 
in den Dienst der freiwilligen Krankenpflege ge- 
stellt hatten, unterschiedslos als Gefangene weg- 
geführt worden. 
Am 11. Oktober 1914 wurden in Duala- 
Generaloberarzt Dr. Waldow nebst 2 anderen 
Arzten, 2 Sanitätsgehilfen, 6 Krankenschwestern 
und ihre Familienangehörigen, die alle bis dahin 
am Kriegslazarett in Deido tätig gewesen waren, 
in das Haus der Baseler Missions-Handlungs- 
Gesellschaft im Ortsteil Bonanjo (Duala, linkes 
Ufer) als Kriegsgefangene abgeführt. Das männ- 
liche Sanitätspersonal wurde unter strenge Be- 
wachung von schwarzen Soldaten gestellt. Vor 
seiner Entlassung nach Fernando Po mußte es 
einen sogenannten „Neutralitätseid“ leisten, weil 
die Engländer für den Fall der Eidesverweige- 
rung mit Verlängerung der Gefangenschaft drohten. 
XIII. 
Dadurch, daß die weiße Bevölkerung von 
Duala gewaltsam abgeführt wurde, ohne vorher 
für den Schutz ihres Eigentums sorgen zu dürfen, 
war sämtliches Privateigentum schutzlos. Diese 
Gelegenheit zum Plündern haben sich die 
englisch-französischen Streitkräfte und 
Duala-Eingeborenen am 28. und 29. Sep- 
tember 1914 gründlich zunutze gemacht. 
1. Die Plünderung der Faktoreien und Wohn- 
häuser begann gleich nach der Landung der eng- 
lisch-französischen Truppen. Nicht nur Sol- 
daten, sondern auch englische und fran- 
zösische Offiziere haben sich Sachen aus 
den Faktoreien und Privathäusern an- 
geeignet. Besonders haben die Senegalesen 
die der weißen Aussicht beraubten Häuser aus- 
geraubt. Dabei schossen sie sinnlos in den Ort 
hinein und verletzten harmlose eingeborene Frauen 
und Kinder, die in das deutsche Kriegslazarett 
aufgenommen werden mußten. Englische Offi- 
ziere haben in dem nur wenige Minuten vom 
englischen Hauptquartier entfernten Faktorei- 
gebäude der Baseler Missions-Handlungs-Gesell- 
schaft in Bonanjo silberne Zigarettenetuis 
und ähnliche Sachen sich angeeignet, 
ganz abgesehen von Wäsche und dergl.,
	        
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