Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Die Ausgaben für Telegraphen= und Telephon-- 
apparate betragen nach der erwähnten Jufeichnung 
insgesant 228, Fr., 
die Ausgaben für die Susferusbrechnehe 52 917.—. 
sonstige Ausgaben rund. 170 000.— = 
zusammen. 238545,— Fr., 
so daß also der gesamte Wert der Telegraphen= und 
Telephonanlagen des Fiskus ausschließlich der benutzten 
Grundstücke und Gebäude sich vor Kriegsausbruch auf 
rund 1 620 000,— Fr. belief. 
Die Länge der fiskalischen Linien ohne die Orts- 
fernsprechleitungen war insgesamt 2472,1 km 
Die Länge der gesamten privaten Linien war 
1689,2 km, von denen, wie bereits gesagt, insgesamt 
986,2 km mit staatlichen Linien zusammenfielen. Der 
Krieg hat vielleicht eine Störung und Vernichtung der 
Strecke Baraka — Uvira zur Folge gehabt, doch 
dürfte die Linie inzwischen wieder hergestellt sein. 
Möglich ist auch, daß die Leitung an der Strecke 
Kambove —Bukama noch etwas weitergeführt ist 
und daß Elisabethville inzwischen ein Ortsfern- 
sprechnetz erhalten hat, im übrigen dürfte der Bestand 
aber heute noch so ziemlich derselbe sein. 
Die Gebühr für die Bennutzung der staatlichen 
Fernsprech= und Telegraphenanlagen wurde zunächst 
für jede eingelne Linie bei ihrer Eröffnung je nach 
deren besonderen örtlichen Verhältnissen festgesetzt. 
Seit dem 1. Juli 1913 ist jedoch ein einheitlicher Tarif 
für die gesamte Kolonie in Kraft! (vgl. Ministerialerlaß 
vom 5. April 1013. Louwers, S. 1130). Nach diesem 
beträgt die Wortgebühr für die zwischen allen Stationen 
in der Kolonie einschließlich der drahtlosen Stationen 
gewechselten Telegramme 0.25 Fr. Die Küstengebühr 
für Radiogramme nach Schiffen ist, ungerechnet die 
obige Lansgebühr und eine etwaige Bordgebühr, auf 
0.50 Fr. festgesetzt. „Für Telephongespräche bis zu 
fünf lnen sind 2 Fr., für solche von fünf bis zehn 
Minuten 3 Fr. zu zahlen. Dringende Telegramme 
zahlen doppelte Gebühren. Die Gebühr umfaßt in 
jedem Falle die Zustellung der Telegramme in einem 
Umkreis von 2 km, bei größerer Entfernung des Wohn- 
jitzes des Empfängers werden die Telegramme durch 
die Post zugesandt. Sollen sie durch einen besonderen 
Boten überbracht werden, so sind für jeden Kilometer 
1 Fr., mindestens aber 2 Fr. zu gahlen. 
Mit Wirkung vom 1. März 1913 ist der Kongo 
der internationalen Vereinbarung über die Zulassung 
on „téelcgrammes dilférées“ beigetreten. Bereits im 
Mort- 1911 hatte die belgische Regierung zusammen 
mit der französischen Regierung ein Angebot der 
African Direct Telegraf"“ in London angenommen, 
für Pressetelegramme Lagos—Boma und umgekehrt 
eine Ermäßigung von 50 v. H. eintreten zu lassen. 
Diese Vereinbarung dürfte durch die neue Kabel- 
konvention hinfällig geworden sein. 
  
  
Drahtlose Telegraphie. 
Bereits in den Jahren 1902 bis 1904 wurden auf 
Anregung des Colonel Thys Versuche mit drahtloser 
Telegraphie zwischen Banana und Ambrizete (An- 
gola) angestellt. Die Ergebnisse waren jedoch nicht 
ermutigend, da die atmosphärischen Störungen nicht 
hatten ausgeschaltet werden können. Die Erfolge der 
#erbtiune während des Krieges in Deutsch- 
Südwestafrika haben wesentlich dazu beigetragen, 
daß die beteiligten Kreise in Brüssel die Angelegen- 
heit trotzdem nicht aus dem Auge giben. 1909 griff 
ie Compagnie de télégraphic sans fil in Brüssel die 
früheren Versuche wieder auf. Die Gesagfard machte 
  
zunächst den Vorschlag, Coguilharville mit Stanley-= 
ville drahtlos zu verbinden, später regte sie an, in 
Boma eine Station zu errichten, um mit den von der 
französischen Regierung in Loango und Brazza- 
ville geplanten Stationen verkehren zu können. Die 
Vorschläge wurden jedoch vom belgischen Kolonial= 
ministerium abgelehnt. Ebenso erging es Angeboten 
Compagnie générale radiotéeléegraphique in Paris 
und der Brüsseler Niederlassung der deutschen A. E. G. 
in den Jahren 1910 und 1911. Das Ministerium stellte 
sich hierbei auf den Standpunkt, daß die Anlage der 
Stationen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen 
würde, daß sie zudem nur die einzelnen Stationsorte, 
nicht aber die Zwischenorte miteinander verbänden und 
nicht so zuverlässig und regelmäßig wie die Draht- 
leitungen arbeitelen; letzteren sei also noch der Vorzug 
zu geben. Inzwischen hatte jedoch der Ingenicur No- 
bert Goldschmidt aus Brüssel cs verstanden, den 
König Albert für die Aulegung drahtloser Stationen 
im Kongo zu interessieren. Der König erklärte sich 
bereit, die erforderlichen Mittel aus den Jahresraten 
des ihm zur Verfügung gestellten Spezialfonds von 
50 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. 
Am 20. Jannar 1911 kam es zu einem Vertrag 
zwischen dem König und Goldschmidt. Endzweck 
des auf zehn Jahre lautenden Vertrages war die 
Schaffung einer drahtlosen Verbindung zwischen Bel- 
gien und seiner Kolonie. Goldschmidt übernahm die 
Verpflichtung, zunächst Versuchsstationen in Banana, 
Boma und San Paolo da Loanda oder Loango 
binnen eines Jahres gegen Zahlung fester Beträge 
angulegen. Zur Deckung der Reiselosten und des 
Unterhalts seines Personals erhielt Goldschmidr 
außerdem einen Betrag von 100 000 Fr. Als Be- 
dingung wurde ausgestellt, daß es möglich sein sollte, 
in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 3000 Worte pro 
Woche von einem Posten zum andern zu übermitteln. 
Sobald die Abnahme der Stationen erfolgt wäre, 
sollten sie der Kolonie übergeben werden. Genügten 
sie dagegen den angegebenen Bedingungen nicht, so 
sollte Goldschmidt die gesamten erhaltenen Summen 
an den König zurückgahlen. 
Dieser Bertrag wurde durch eine Vereinbarung 
zwischen Goldschmidt und dem belgischen Kolonial= 
ministerium vom 21. Jannar 1911 ergänzt. Nach dieser 
gewährte die Kolonie Goldschmidt und seinen An- 
gestellten freie Fahrt und Fracht auf den Dampfern 
der Kolonie, stellte das für die Anlagen erforderliche 
Gelände unentgeltlich zur Verfügung und verpflichtete 
sich, das für den Betrieb erforderliche Personal nach 
Maßgabe der Fertigstellung der Posten zu beschaffen 
und anzustellen. Goldschmidt übernahm seinerseits 
die Verpflichtung, die Posten zu unterhalten und in 
Voma ein Lager mit den erforderlichen Erneuerungs- 
stücken einzurichten. Als Entgelt hierfür sollte ihm die 
Kolonie für jedes von den Posten weitergegebene 
Wort 0,05 Fr. zahlen. 
Goldschmidt kam seinen. vertraglichen Verpflich= 
tungen vollauf nach. Noch vor Ablauf eines Jahres 
konnten die Stationen in nanana und Boma den 
Betrieb aufnehmen. Die Station in Banana war 
nach dem System der Socicté radio-Glectrique in Paris, 
die Station in Boma nach dem System Telefunken 
erbaut. Die Stationen hatten eine Reichweite von 
300 km und Wellenlängen von 300 und 600 m. Die 
Versuche befriedigten durchaus. Demgemäß trat der 
belgische Kongo der Berliner Funkspruchkonvention vom 
3. November 1906 mit Wirkung vom 1. Januar 1912 
bei. Die Compagnie belge maritime 1u Cong rüstete 
ihre Kongodampfer mit Marconistationen der Com-
	        
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